Nach einem Verkehrsunfall sind zahlreiche Punkte zu beachten und zu regeln. Es gilt den Unfallbericht auszufüllen, Fotos zu machen, Zeugendaten festzuhalten, die gegnerische und die eigene Versicherung zu informieren, das Fahrzeug vor der Reparatur in der Werkstatt besichtigen zu lassen.
Was ist nach einem Verkehrsunfall zu tun?
In diesen Fällen verstehe ich mich als Schadensmanager, der alles Notwendige veranlasst und Ihnen sagt welche Dinge als nächstes zu tun sind und welche Dinge besser zu unterlassen sind. Es ist daher ratsam rasch Kontakt mit dem Anwalt aufzunehmen um rascher zu dem Geld zu kommen. Es gibt zahlreiche Fragen zu klären:
- Die Höhe der Reparaturkosten oder Totalschaden
- Muss ich mein Fahrzeug in einer Reparaturwerkstätte reparieren lassen?
- Wenn ich es nicht in einer Fachwerkstätte reparieren lasse, wie hoch ist die Reparaturkostenablöse?
- Wann steht mir eine merkantile Wertminderung zu, und wie hoch ist diese?
- Wieviel Schmerzengeld bekomme ich, wenn ich verletzt bin?
- Kann ich mir eigentlich einen Leihwagen nehmen?
- Welche Strafe droht mir, wenn der Unfallgegner verletzt ist?
- Kann ich eigentlich ins Gefängnis kommen?
All diese Fragen und noch viele andere Fragen mehr, gehe ich mit Ihnen systematisch durch, bespreche mit Ihnen ob Sie auch ein Mitverschulden treffen kann und leite alles in die Wege, damit Sie sich möglichst rasch wieder auf andere Dinge konzentrieren können.
Die 5 größten Fehler nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall werden oft folgenschwere Fehler gemacht. Vor allem bei einem resoluten und mitunter auch aggressiven Unfallgegner lässt sich mancher hinreißen beim Unfallbericht eine falsche Skizze zu akzeptieren.
Fehler 1: Unfallbericht
Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Unfallberichtes auch von resoluten und aggressiven Unfallgegner nicht beeinflussen. Machen Sie im Unfallbericht Ihre eigene Skizze und Ihre eigenen Anmerkungen.
Fehler 2: keine Fotos
Nach dem Unfall ist natürlich die Unfallstelle abzusichern und allfällige Verletzte zu versorgen. Ein Unfall ist mit sehr viel Stress und Anspannung verbunden und oft ist es nicht leicht einen kühlen Kopf zu bewahren, dennoch soll man eines verinnerlichen. Nach einem Unfall soll man von der Endstellung der Fahrezuge so viele Fotos wie möglich anfertigen. Speziell wenn es keine Bremsspuren gibt, entstehen nach dem Unfall oft Streitigkeiten wo sich der Unfall genau ereignet hat, was für das Verschulden ausschlaggebend sein kann.
Tipp: Machen Sie so viele Fotos wie möglich von der Endlage der Fahrzeuge.
Fehler 3: Zeugen
Lassen Sie Zeugen des Unfalls nicht davon fahren, ohne Ihre Daten aufgenommen zu haben. Sprechen Sie nach dem Unfall mit allfälligen Zeugen und bitten Sie diese Ihre Daten bekannt zu geben damit diese ihre Version vor der Versicherung und später auch vor Gericht bestätigen können. Neutrale Zeugen haben natürlich auch eine höhere Glaubwürdigkeit als Verwandte oder Ehepartner. Aber selbstverständlich gelten auch der Ehepartner oder Verwandte als Zeugen.
Fehler 4: Polizei
Verständigen Sie nach dem Unfall sofort die Polizei, wenn es zu einem Personenschaden kommt. Bei bloßen Blechschäden ist die Verständigung der Polizei nicht notwendig, sondern geradezu unerwünscht. Dabei entfällt da sogar eine „Blaulichtsteuer“ von € 36,00 an. Auch wenn die Exekutive nur zur Beweissicherung gerufen wird, fällt diese Gebühr an. Die Polizei kann nachträglich natürlich das Verschulden nicht feststellen, sondern hält nur fest was der Beteiligte A angibt und was der Beteiligte B angibt. Für die Verschuldensfrage kann daraus in der Regel nichts gewonnen werden.
Ratsam und unbedingt notwendig ist die Verständigung der Exekutive, wenn
- jemand verletzt wurde;
- der Unfallgegner einen alkoholisierten Eindruck macht oder sich weigert seine Personalien bekannt zu geben,
- der Unfallgegner Fahrerflucht begeht (unbedingt gegnerisches Kennzeichen notieren oder fotografieren)
Fehler 5: Abfindungserklärung
Unterfertigen Sie nicht vorschnell den Abfindungserklärungen, die Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung übermittelt. Beraten Sie sich vorher mit Ihrem Anwalt wenn Sie so etwas unterschreiben wollen. Sie verzichten vielleicht auf viel Geld.
Verkehrsunfall mit Verletzten
Richtiges Verhalten: Ein Verkehrsunfall der Verletzte zur Folge hat ist sehr unangenehm und kann weitreichende Folgen haben. Umso wichtiger ist es sich richtig zu verhalten um keine Nachteile zu riskieren. Prinzipiell haben alle Unfallbeteiligten nach dem Unfall sofort anzuhalten, die Unfallstelle entsprechend abzusichern und an der Feststellung des Unfallherganges sowie am Identitätsaustausch mitzuwirken.
Ist bei einem Verkehrsunfall bloßer Sachschaden entstanden, kann die Verständigung der Exekutive unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten wechselseitig Name und Anschrift austauschen. Gibt es bei einem Verkehrsunfall Verletzte muss unverzüglich erste Hilfe geleistet oder Hilfe geholt werden. Die Unfallbeteiligten sind verpflichtet die Polizei zu verständigen. Es droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, vielleicht sogar fahrlässiger Tötung.
Wird der Unfall im schwer alkoholisierten Zustand verschuldet und hat der Unfall eine schwere Körperverletzung zur Folge, droht sogar eine unbedingte Haftstrafe. Je früher Sie einen Anwalt einschalten umso größer sind die Chancen angesichts dieser widrigen Umstände ein gutes Ergebnis zu erzielen.
Verkehrsunfall: Ein Fall aus der Praxis
Frau N. fährt bei Grünlicht über eine Kreuzung, als plötzlich von rechts ein Kind auf die Straße läuft. Sie erfasst das Kind mit ihrem Fahrzeug, sodass dieses auf die Gegenfahrbahn geschleudert wird. Der 12-Jährige Junge wird schwer verletzt. Die Schwester des Jungen, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit einem Hund gewartet hat, gibt an, dass ihr Bruder bei Rotlicht über die Kreuzung gelaufen ist. Dennoch muss sich Frau N. vor Gericht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten. Im Strafverfahren behauptet die Schwester plötzlich, dass der Bruder Grünlicht und Frau N. demnach Rotlicht hatte. Trotz dieser Zeugenaussage gelingt es mir nachzuweisen, dass Frau N. Grünlicht gehabt hat. Frau N. wird freigesprochen.
Sie habe einen ähnlichen Fall? Ich bin gerne für Sie da.