Ein Verkehrsunfall passiert unerwartet und stellt für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation dar. Inmitten von Schock und Hektik ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn Fehler, die direkt am Unfallort gemacht werden, können später zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen – von Schwierigkeiten mit der Versicherung bis zum Verlust von Schadenersatzansprüchen.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen fünf häufige Fehler nach einem Verkehrsunfall und wie Sie richtig
handeln.
Checkliste: Sofortmaßnahmen am Unfallort
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Ruhe bewahren und Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
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Erste Hilfe leisten: Kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie die Rettung (144).
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Polizei rufen (133): Bei Personenschaden besteht immer Verständigungspflicht. Bei Sachschaden ist es dringend empfohlen, wenn die Schuldfrage unklar ist oder der Unfallgegner nicht kooperiert.
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Beweise sichern: Fotos von der Unfallsituation, den Fahrzeugpositionen und den Schäden machen. Notieren Sie Kennzeichen, Namen und Adressen von Beteiligten sowie Zeugen.
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Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Füllen Sie den Bericht gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Dies ist kein Schuldeingeständnis, sondern dient der Dokumentation des Hergangs.
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Fehler 1: Ein Schuldeingeständnis am Unfallort abgeben
In der Hektik nach einem Unfall ist die Versuchung groß, sich zu entschuldigen oder Sätze wie „Ich habe Sie nicht gesehen“ zu sagen. Solche Aussagen können von der gegnerischen Versicherung als Schuldeingeständnis gewertet werden. Die Schuldfrage ist oft komplexer, als es im ersten Moment scheint. Ein voreiliges Eingeständnis kann Ihre Verhandlungsposition schwächen.
So machen Sie es richtig:
Geben Sie niemals mündlich oder schriftlich die Schuld zu. Beschränken Sie sich auf die sachliche Aufnahme der Fakten. Die Klärung der Schuldfrage ist Aufgabe der Versicherungen und im Streitfall von Gerichten oder Behörden.
Fallbeispiel: Herr K. rutschte auf nasser Fahrbahn auf ein vorderes Fahrzeug auf. Er entschuldigte sich sofort. Die gegnerische Versicherung wertete dies als volles Schuldanerkenntnis und weigerte sich, eine mögliche Teilschuld (z. B. wegen abgefahrener Reifen des anderen Fahrzeugs) zu prüfen. Herr K. blieb auf einem Teil seines Schadens sitzen.
Fehler 2: Keine oder unzureichende Beweise sichern
Wenn Sie den Unfallort verlassen, ohne die Situation umfassend dokumentiert zu haben, geben Sie wichtige Beweismittel aus der Hand. Ohne Fotos, Zeugenaussagen und einen korrekt ausgefüllten Unfallbericht wird es schwierig, Ihre Ansprüche später durchzusetzen.
So machen Sie es richtig:
- Fotografieren Sie alles: Machen Sie Übersichtsaufnahmen der Unfallstelle, Detailfotos der Fahrzeugschäden, Bremsspuren und der gesamten Umgebung.
- Sprechen Sie mit Zeugen: Bitten Sie unbeteiligte Zeugen um ihre Kontaktdaten. Ihre Aussagen können entscheidend sein.
- Füllen Sie den Unfallbericht sorgfältig aus: Dokumentieren Sie den Hergang präzise und lassen Sie ihn vom Unfallgegner unterschreiben.
Fallbeispiel: Frau M. hatte einen Parkschaden. Der Verursacher versprach, sich zu melden, und sie notierte nur seine Telefonnummer. Später behauptete der Unfallgegner, der Schaden sei bereits vorher da gewesen. Ohne Fotos oder unabhängige Zeugen konnte Frau M. ihre Ansprüche nicht beweisen.
Fehler 3: Die Polizei nicht zu verständigen
Bei reinen Sachschäden verzichten viele aus Zeitgründen oder auf Wunsch des Unfallgegners auf die Polizei. Eine polizeiliche Unfallaufnahme ist jedoch ein objektives Beweismittel. Sie ist unerlässlich, wenn der Unfallgegner alkoholisiert sein könnte, Fahrerflucht begeht oder die Schuldfrage strittig ist. Bei Personenschäden ist die Verständigung der Polizei gesetzlich verpflichtend.
So machen Sie es richtig:
Rufen Sie im Zweifel immer die Polizei. Die Kosten für den Einsatz sind im Vergleich zu den potenziellen Kosten eines Rechtsstreits gering.
Fallbeispiel: Bei einem Auffahrunfall mit scheinbar geringem Schaden wurde auf die Polizei verzichtet. Am nächsten Tag klagte der Unfallgegner über Nackenschmerzen. Da keine polizeiliche Aufnahme existierte, gestaltete sich die Abwicklung mit der Versicherung als langwierig und kompliziert.
Fehler 4: Sich auf mündliche Zusagen des Unfallgegners verlassen
„Das regeln wir ohne Versicherung, ich übernehme die Kosten.“ Solche Versprechen sind schnell gemacht, aber oft nicht verlässlich. Wenn der Unfallgegner später nicht zahlt oder nicht erreichbar ist, haben Sie ohne schriftliche Vereinbarung kaum eine Handhabe.
So machen Sie es richtig:
Melden Sie den Schaden immer Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung (auch wenn Sie keine Schuld trifft) und machen Sie Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Absprachen.
Fallbeispiel: Ein anderer Autofahrer streifte den Wagen von Herrn T. und versprach, die Reparaturkosten bar zu bezahlen. Nach Erhalt des Kostenvoranschlags war der Verursacher nicht mehr erreichbar. Herr T. musste seine Ansprüche schließlich mithilfe von Anwälten einfordern.
Fehler 5: Zu lange mit der Geltendmachung von Ansprüchen warten
Nach dem ersten Schock neigen viele dazu, die Abwicklung aufzuschieben. Schadenersatzansprüche verjähren jedoch. In Österreich beträgt die Frist in der Regel drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Zudem wird die Beweisführung mit der Zeit immer schwieriger.
So machen Sie es richtig:
Kontaktieren Sie umgehend Ihre Versicherung und bei Bedarf spezialisierte Anwälte. Insbesondere bei Personenschäden (z. B. Schleudertrauma) ist eine rasche ärztliche Dokumentation und anwaltliche Vertretung entscheidend, um Ansprüche auf Schmerzensgeld und Heilungskosten vollständig durchzusetzen.
Fallbeispiel: Frau S. litt nach einem Unfall wochenlang unter Kopfschmerzen, ging aber nicht sofort zum Arzt. Als später ein Schleudertrauma diagnostiziert wurde, war es schwierig, dieses eindeutig auf den Unfall zurückzuführen. Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld wurden von der gegnerischen Versicherung zunächst abgelehnt.
Sonderfall: Der Verkehrsunfall mit Personenschaden
Ein Verkehrsunfall, bei dem Menschen verletzt werden, ist besonders belastend und hat oft weitreichende rechtliche Konsequenzen. Zusätzlich zu den allgemeinen Pflichten (Anhalten, Absichern) kommen hier entscheidende Verpflichtungen auf Sie zu:
- Erste-Hilfe-Leistung: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten oder unverzüglich Hilfe (Rettung: 144) zu holen.
- Polizeimeldung ist Pflicht: Anders als bei reinen Sachschäden, muss die Polizei (133) zwingend verständigt werden.
- Strafrechtliche Folgen: Ein Unfall mit Verletzten führt oft zu einem Strafverfahren, z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung. Kommen erschwerende Umstände wie Alkohol am Steuer hinzu, können die Strafen bis zu einer unbedingten Haftstrafe reichen.
Ein Fall aus der Praxis: Freispruch trotz belastender Zeugenaussage
Frau N. fährt bei Grünlicht über eine Kreuzung, als plötzlich von rechts ein Kind auf die Straße läuft. Sie erfasst das Kind mit ihrem Fahrzeug, das dadurch auf die Gegenfahrbahn geschleudert und schwer verletzt wird. Die Schwester des Jungen, die am Straßenrand gewartet hatte, gibt zunächst an, ihr Bruder sei bei Rot über die Kreuzung gelaufen. Dennoch muss sich Frau N. vor Gericht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten. Im Strafverfahren ändert die Schwester plötzlich ihre Aussage und behauptet, die Ampel für ihren Bruder sei grün gewesen. Trotz dieser widersprüchlichen Zeugenaussage gelang es den Anwälten der Kanzlei Hofer nachzuweisen, dass Frau N. bei Grünlicht gefahren ist. Frau N. wurde freigesprochen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine professionelle anwaltliche Vertretung im Strafverfahren ist.





