Rechtsanwalt Bernhard Hofer, Prozessanwalt Wien, Baurecht Rechtsanwalt Wien, Strafverteidiger Wien

Baurecht Anwalt - Hausbau

Die Vorfreude auf die eigenen vier Wände ist bei allen Hausbauern zu Beginn groß. Doch welche unangenehmen Überraschungen kann ein Hausbau hervorbringen? Wir stehen Ihnen bei allen notwendigen gesetzlichen Vorgaben zur Seite und unterstützen Sie dabei durch unsere langjährige Erfahrung.

Bevor Ihr Eigenheim Realität wird, müssen folgende Phasen überwunden werden:

Baugenehmigung

Wer bauen möchte, benötigt auch eine Baugenehmigung. Die Baugenehmigung ist an bestimmte rechtliche Vorgaben gebunden und wird bei der Baubehörde beantragt. Die zuständige Baubehörde ist die Gemeinde. Das Baurecht ist ein Landesgesetz und richtet sich daher nach der Bauordnung des jeweiligen Bundesgesetzes. Bei uns erfahren Sie, auf was es bei einem Bauantrag ankommt und wie Sie am schnellsten zu Ihrer Baugenehmigung kommen.

Bauverhandlung

Ihre Nachbarn und Anrainer können gegen Ihr geplantes Bauvorhaben rechtliche Schritte in Form von Einwendungen erheben. Sie können etwa die Einhaltung der im Bebauungsplan vorgegebenen Bauweise, des Mindestabstandes oder Gebäudehöhe einwenden. Ob diese Einwendungen auch rechtlich gedeckt sind, können wir für Sie gerne beurteilen und Ihnen bei der Bauverhandlung unterstützend zur Seite stehen.

Die Beauftragung der Professionisten

In aller Regel beginnt der Hausbau mit der Beauftragung eines Erdbauunternehmens. Doch wie geht’s nach dem Aushub weiter? Bereits an dieser Stelle sollte man die weiteren Gewerbe bestellt haben, um keine langen Verzögerungen erleiden zu müssen. Wir beraten Sie bei der Beauftragung der verschiedenen Professionisten und sagen Ihnen, auf was es genau ankommt. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Sie stets mitvereinbaren sollten, um später keine unliebsamen Überraschungen bei Baumängeln erleiden zu müssen.

Vertretung von Nachbarn und Anrainern

Am Nachbargrundstück soll ein neues Haus errichtet werden. Umso wichtiger ist es für Sie, Ihre konkreten Rechte im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben zu kennen. Doch hier müssen Sie besonders achtsam sein! Ihre Rechte müssen Sie gegenüber der Baubehörde unbedingt rechtzeitig geltend machen, ansonsten verlieren Sie Ihre Parteistellung. Wir beraten Sie umfangreich und setzen zeitgerecht die notwendigen Schritte, damit Ihre Interessen bei der Baubewilligung berücksichtigt werden.

Baueinstellung

Die Praxis hat uns oft gezeigt, dass Anrainer bzw. Nachbarn bei der zuständigen Baupolizei eine Anzeige aufgrund ständig auftretender Immissionen aufgeben. Ab diesem Zeitpunkt ist die Baupolizei verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und führt bei der Baustelle einen Ortsaugenschein durch. Dabei tritt manchmal der Umstand auf, dass bereits mit Arbeiten begonnen wurde, für die noch keine Genehmigung vorlag.

In einer derartigen Situation erfolgt stets eine Baueinstellung. Die Folge ist, dass der Bauwerber mit langen Wartezeiten rechnen muss und eine exorbitante Verwaltungsstrafe droht.

Viele unserer Mandanten stellen uns in einer solchen ungünstigen Situation immer dieselben drei Fragen:

  1. Welche Arbeiten dürfen noch beendet werden?
  2. Wie lange dauert die gegenwärtige Baueinstellung?
  3. Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen und kann ich dagegen ein Rechtsmittel einlegen?

Sollten Sie in einer solchen Situation sein, dann empfehlen wir Ihnen dringend, rechtliche Unterstützung aufzusuchen. Wir setzen für Sie die notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass Ihre Anliegen und Interessen berücksichtigt werden und Sie schnellstmöglich weiterbauen können.

Darüber hinaus verfassen wir für Sie Rechtsmittel gegen die erhaltenen Strafen/ Bescheide. Wenn es notwendig sein sollte, bringen wir ein Rechtsmittel bis zum Höchstgericht (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof).

Baumängel

Der Traum vom Eigenheim ist erfüllt und die Schlüsselübergabe steht kurz bevor. Doch plötzlich erkennen Sie Risse in den Wänden oder Feuchtigkeitsbildungen. Dabei stellen Sie sich die Frage: Ist das normal? Der Begriff „Pfusch“ hat bedauerlicherweise manchmal seine Berechtigung. Ein Baumangel-„Pfusch“ kommt leider nicht selten vor und ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und leiten für Sie die notwendigen Schritte ein, sodass alle Verbesserungsarbeiten zeitgerecht durchgeführt werden und Ihr Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird.