Von daher ist das Fischereirecht in der Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Diese gesetzlichen Regelungen legen im Einzelnen fest: die Ausübung, die Zuweisung von Fischereirechten, die Arten der Fischwässer, fischereiwirtschaftliche Maßnahmen wie Bewirtschaftung und vieles mehr.
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das Fischereirecht. Hierzu zählen Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Entzug von Fischereirechten, der Verpachtung von Fischereirechten sowie naturschutz- oder tierschutzrechtliche Anliegen.