Wenn wir uns in medizinische Behandlung begeben, vertrauen wir auf die Sorgfalt und Kompetenz der Ärzte. Wird dieses Vertrauen durch einen Fehler erschüttert, sind die Folgen oft gravierend – nicht nur körperlich, sondern auch seelisch. Ein Behandlungsfehler kann das Leben von einem Tag auf den anderen verändern. Wir verstehen die Belastung und die Unsicherheit, die mit einer solchen Situation einhergehen. Als spezialisierte Anwälte für Arzthaftungsrecht in Österreich steht Ihnen die Kanzlei Hofer zur Seite. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie für das erlittene Leid und die entstandenen Nachteile eine gerechte Entschädigung erhalten.
Anwälte für Arzthaftung & Behandlungsfehler in Österreich
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn medizinisches Personal vom anerkannten medizinischen Standard abweicht und einem Patienten dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Es handelt sich also nicht um eine schicksalhafte Komplikation, sondern um ein vermeidbares Versäumnis.
Typische Fallbeispiele für Behandlungsfehler sind:
- Fehldiagnose: Eine Krankheit wird zu spät oder gar nicht erkannt.
- Fallbeispiel: Ein auffälliges Muttermal wird fälschlicherweise als harmlos eingestuft. Monate später wird Hautkrebs diagnostiziert, was die Heilungschancen des Patienten verschlechtert hat.
- Operationsfehler: Während eines Eingriffs wird ein Nerv verletzt oder Fremdmaterial im Körper vergessen.
- Fallbeispiel: Bei einer Knieoperation wird ein Nerv beschädigt, was zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen und chronischen Schmerzen führt.
- Hygienemängel: Führen zu postoperativen Infektionen.
- Fallbeispiel: Nach einer Routineoperation entzündet sich die Wunde schwer, da im Krankenhaus keine ausreichenden Hygienemaßnahmen getroffen wurden. Dies führt zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und bleibenden Narben.
- Medikationsfehler: Ein falsches Medikament oder eine falsche Dosis wird verabreicht.
- Fallbeispiel: Ein Patient im Krankenhaus erhält ein Medikament, auf das er bekanntermaßen allergisch ist. Er erleidet einen schweren allergischen Schock.
Ihre Ansprüche als Patient
Wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird, haben Sie als geschädigter Patient Anspruch auf umfassenden Schadenersatz.
1. Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld soll die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen ausgleichen. Die Höhe wird in Österreich anhand von Tagessätzen bemessen:
- Leichte Schmerzen: Alltag kann noch bewältigt werden. (ca. 100 EUR – 110 EUR/Tag)
- Mittlere Schmerzen: Deutliche Beeinträchtigung. (ca. 200 EUR – 220 EUR/Tag)
- Starke Schmerzen: Schmerzen dominieren den Alltag. (ca. 300 EUR – 330 EUR/Tag)
2. Schadenersatz für materielle Schäden
Zusätzlich müssen alle finanziellen Nachteile ersetzt werden:
- Heilungskosten: Therapien, Medikamente.
- Verdienstentgang: Ersatz für verlorenes Einkommen.
- Pflegekosten: Häusliche oder stationäre Pflege.
- Kosten für Adaptionen: Umbaukosten für Wohnung/Auto.
Fallbeispiel: Nach einer fehlerhaften Hüftoperation leidet eine Patientin 3 Monate unter starken Schmerzen und 6 Monate unter mittleren Schmerzen. Das Schmerzensgeld wird auf Basis dieser Zeiträume berechnet.
Die Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht
Ärzte müssen Sie vor einem Eingriff umfassend über Risiken und Alternativen aufklären. Unterbleibt dies, können Sie Ansprüche haben, selbst wenn die Behandlung korrekt war, Sie aber bei korrekter Aufklärung nicht zugestimmt hätten.
- Unterlagen anfordern: Wir fordern die vollständigen medizinischen Behandlungsunterlagen an.
- Medizinische Begutachtung: Prüfung durch unabhängige Sachverständige zur objektiven Feststellung des Fehlers.
- Anspruchsanmeldung: Verhandlung mit der Haftpflichtversicherung über eine außergerichtliche Einigung.
- Schlichtungsstelle & Gericht: Vertretung vor Schlichtungsstellen oder Klage bei Gericht, falls keine Einigung erzielt wird.
FAQ zum Arzthaftungsrecht
Ansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Schaden und dem Verantwortlichen Kenntnis erlangt haben.
Sie müssen den Behandlungsfehler, den eingetretenen Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen. In Österreich genügt hierfür oft ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit. Wir unterstützen Sie bei der Beweisführung.

