Rechtsanwalt Bernhard Hofer, Prozessanwalt Wien, Baurecht Rechtsanwalt Wien, Strafverteidiger Wien

Ihre erfahrenen Anwälte für Schadenersatzrecht in Wien

Haben Sie durch das Verschulden einer anderen Person einen körperlichen oder materiellen Schaden erlitten? 2Das österreichische Recht basiert auf einem klaren Grundsatz: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet. 3Doch die Durchsetzung dieser Ansprüche kann komplex und für Laien unübersichtlich sein.

Als Ihre spezialisierten Rechtsanwälte für Schadenersatzrecht in Wien sorgt die Rechtsanwaltskanzlei Hofer dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. 5Wir setzen uns für Ihr Recht ein und vertreten Ihre Interessen gegenüber Versicherungen, Unternehmen oder Privatpersonen konsequent.

Was ist Schadenersatzrecht in Österreich?

Das Schadenersatzrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts und regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person für einen von ihr verursachten Schaden aufkommen muss. 7Ziel ist es, den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Schadenersatzansprüchen

  • Vertraglicher Schadenersatz: Entsteht, wenn eine Pflicht aus einem bestehenden Vertrag verletzt wird (z. B. ein Handwerker beschädigt bei der Arbeit Ihr Eigentum).
  • Deliktischer Schadenersatz: Entsteht außerhalb eines Vertragsverhältnisses, wenn jemand widerrechtlich und schuldhaft in die Rechte eines anderen eingreift (z. B. bei einem Verkehrsunfall).

Unsere Kernkompetenzen im Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht ist vielfältig und berührt zahlreiche Lebensbereiche. 11Unsere Kanzlei in Wien hat sich auf die wichtigsten Felder spezialisiert, um Ihnen eine zielgerichtete und kompetente Vertretung zu garantieren.

    • Arzthaftung & Behandlungsfehler: Wir vertreten Sie, wenn Sie durch einen medizinischen Fehler einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.

      Fallbeispiel: Ein Patient erleidet aufgrund einer verspäteten Diagnose einen dauerhaften gesundheitlichen Nachteil. Wir prüfen die Behandlungsunterlagen und setzen Ansprüche gegen das Krankenhaus durch.

    • Verkehrsunfälle & Personenschäden: Nach einem Unfall setzen wir Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Reparaturkosten und Verdienstentgang durch.

      Fallbeispiel: Ein Fahrradfahrer wird von einem PKW übersehen und verletzt.Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, um Schmerzensgeld und den Ersatz des beschädigten Fahrrads zu fordern.

    • Pferderecht: Schadenersatz & Gewährleistung: Als Experten im Pferderecht unterstützen wir Sie bei Unfällen oder Mängeln beim Pferdekauf.
    • Sport- & Freizeitunfälle: Wir klären Haftungsfragen nach Unfällen auf der Skipiste, im Fitnessstudio oder bei anderen sportlichen Aktivitäten

      Fallbeispiel: Auf einer Skipiste kommt es zu einer Kollision wegen Missachtung der FIS-Regeln. Wir sichern Beweise und vertreten den Geschädigten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche (z.B. für Heilungskosten und kaputte Ausrüstung).

    • Gewährleistung & Mängel: Wenn eine gekaufte Ware oder eine erbrachte Dienstleistung mangelhaft ist, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    • Amtshaftung: Ansprüche gegen den Staat: Wir prüfen und vertreten Ihre Ansprüche, wenn Sie durch rechtswidriges Verhalten von Behörden einen Schaden erlitten haben.

Welche Ansprüche können Sie geltend machen?

Ein Schaden kann viele Formen annehmen. Das Gesetz sieht daher verschiedene Arten der Entschädigung vor, um den erlittenen Nachteil bestmöglich auszugleichen.

  • Schmerzensgeld (Schmerzengeld)
    Das Schmerzensgeld dient als Ausgleich für körperliche und seelische Schmerzen. 21In Österreich wird die Höhe in der Regel anhand von Tagessätzen bemessen, die sich nach der Intensität und Dauer der Schmerzen richten.
  • Heilungskosten
    Sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit notwendig sind, müssen vom Schädiger getragen werden. 23Dazu zählen Arztrechnungen, Therapiekosten, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Fahrtkosten.
  • Verdienstentgang
    Wenn Sie aufgrund des Schadensereignisses nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Ersatz des entgangenen Einkommens. 25Dies umfasst sowohl den bereits erlittenen als auch den zukünftig zu erwartenden Verdienstausfall.
  • Sachschäden
    Bei der Beschädigung von Eigentum haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten oder, bei einem Totalschaden, des Wertes der Sache. Auch eine allfällige Wertminderung kann geltend gemacht werden.
  • Verunstaltungsentschädigung
    Wenn durch den Unfall sichtbare und dauerhafte körperliche Nachteile, wie etwa Narben, zurückbleiben, kann zusätzlich zum Schmerzensgeld eine Verunstaltungsentschädigung gefordert werden.

Ihr Weg zum Schadenersatz:

  1. Ersteinschätzung: In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihren Fall und bewerten unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten.
  2. Beweissicherung: Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Beweise (ärztlicheGutachten, Rechnungen, Zeugenaussagen) zu sammeln und zu sichern.
  3. Außergerichtliche Einigung: Wir treten mit der Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung in Kontakt, um eine faire außergerichtliche Lösung zu erzielen.
  4. Gerichtliche Durchsetzung: Sollte eine Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor allen österreichischen Gerichten.

Sie haben einen Schaden erlitten und sind unsicher über Ihre Rechte?
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