Rechtsanwalt Bernhard Hofer, Prozessanwalt Wien, Baurecht Rechtsanwalt Wien, Strafverteidiger Wien

Schadenersatz. Anspruch.

Schadenersatzanspruch besteht für jeden Schaden, den man unverschuldet für die körperliche Unversehrtheit, oder die Beschädigung von Eigentum oder Rechten erleidet.

Wird ein Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt für deliktischen Schadenersatz, aber auch bei Vertragsverletzungen (Vertragsbruch).

Abhängig vom Schaden besteht Anspruch auf

  • Schmerzengeld
  • Trauerschmerzengeld beim Tod eines nahen Angehörigen
  • Ersatz der Heilungskosten
  • Verunstaltungsentschädigung
  • zusätzlich notwendige Behandlungskosten
  • Verdienstentgang
  • Reparaturkosten
  • objektive Minderwert
  • merkantile Wertminderung
  • Abschleppkosten
  • Ersatz von Sachschäden
  • Rechtsanwaltskosten
  • Kosten einer möglicherweise notwendigen Adaption der Wohn- und sonstigen Lebensverhältnisse (z.B.: Kfz-Umbau, Hausumbau)
  • Fahrtkosten
  • Pflege- Betreuungs- und Haushaltshilfekosten
  • Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages etc.

Schmerzengeld.

Bei einer körperlichen Schadenszufügung wird die tatsächliche Höhe des möglichen Schadenersatzes bzw. des Schmerzengeldes durch die sogenannten Schmerztabelle ermittelt. Es gilt jedoch auch die unterschiedlichen Tagessätze je nach Bundesland zu berücksichtigen

Die Schmerztabelle ermittelt die Schmerzen anhand des Grades der Schmerzen (leicht, mittel, schwer) und der Dauer der Schmerzen in Form von Tagessätzen.

Schmerztabelle OLG Wien:

  • bei leichten Schmerzen: € 110,00 € pro Tag
  • bei mittleren Schmerzen: € 220,00 pro Tag
  • bei schweren Schmerzen: € 330,00 pro Tag

Leistungen. Angebot.

  • Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
  • Einholung der Deckungszusage der Haftpflichtversicherung
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Prozessführung