Rechtsanwalt Bernhard Hofer, Prozessanwalt Wien, Baurecht Rechtsanwalt Wien, Strafverteidiger Wien

Schadenersatz.

Ihre erfahrenen Anwälte für Schadenersatzrecht in Wien

Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsatz: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet – vertraglich oder deliktisch.
  • Ihre Ansprüche: Schmerzensgeld, Heilungskosten, Verdienstentgang, Sachschäden und Verunstaltungsentschädigung.
  • Unser Weg: Ersteinschätzung, Beweissicherung, außergerichtliche Einigung – und, wenn nötig, konsequente Durchsetzung vor Gericht.

Haben Sie durch das Verschulden einer anderen Person einen körperlichen oder materiellen Schaden erlitten? Das österreichische Recht basiert auf einem klaren Grundsatz: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet. Doch die Durchsetzung dieser Ansprüche kann komplex und für Laien unübersichtlich sein.

Als Ihre spezialisierten Rechtsanwälte für Schadenersatzrecht in Wien sorgt die Rechtsanwaltskanzlei Hofer dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Wir setzen uns für Ihr Recht ein und vertreten Ihre Interessen gegenüber Versicherungen, Unternehmen oder Privatpersonen konsequent.

Was ist Schadenersatzrecht in Österreich?

Das Schadenersatzrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts und regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person für einen von ihr verursachten Schaden aufkommen muss. Ziel ist es, den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Schadenersatzansprüchen:

  • Vertraglicher Schadenersatz: Entsteht, wenn eine Pflicht aus einem bestehenden Vertrag verletzt wird (z. B. ein Handwerker beschädigt bei der Arbeit Ihr Eigentum).
  • Deliktischer Schadenersatz: Entsteht außerhalb eines Vertragsverhältnisses, wenn jemand widerrechtlich und schuldhaft in die Rechte eines anderen eingreift (z. B. bei einem Verkehrsunfall).

Unsere Kernkompetenzen im Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht ist vielfältig und berührt zahlreiche Lebensbereiche. Unsere Kanzlei in Wien hat sich auf die wichtigsten Felder spezialisiert, um Ihnen eine zielgerichtete und kompetente Vertretung zu garantieren.

Arzthaftung & Behandlungsfehler

Wir vertreten Sie, wenn Sie durch einen medizinischen Fehler einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.

Fallbeispiel:

Ein Patient erleidet aufgrund einer verspäteten Diagnose einen dauerhaften gesundheitlichen Nachteil. Wir prüfen die Behandlungsunterlagen und setzen Ansprüche gegen das Krankenhaus durch.

Verkehrsunfälle & Personenschäden

Nach einem Unfall setzen wir Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Reparaturkosten und Verdienstentgang durch.

Fallbeispiel:

Ein Fahrradfahrer wird von einem PKW übersehen und verletzt. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, um Schmerzensgeld und den Ersatz des beschädigten Fahrrads zu fordern.

Pferderecht: Schadenersatz & Gewährleistung

Als Experten im Pferderecht unterstützen wir Sie bei Unfällen oder Mängeln beim Pferdekauf.

Sport- & Freizeitunfälle

Wir klären Haftungsfragen nach Unfällen auf der Skipiste, im Fitnessstudio oder bei anderen sportlichen Aktivitäten.

Fallbeispiel:

Auf einer Skipiste kommt es zu einer Kollision wegen Missachtung der FIS-Regeln. Wir sichern Beweise und vertreten den Geschädigten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche (z. B. für Heilungskosten und kaputte Ausrüstung).

Gewährleistung & Mängel

Wenn eine gekaufte Ware oder eine erbrachte Dienstleistung mangelhaft ist, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Amtshaftung: Ansprüche gegen den Staat

Wir prüfen und vertreten Ihre Ansprüche, wenn Sie durch rechtswidriges Verhalten von Behörden einen Schaden erlitten haben.

Welche Ansprüche können Sie geltend machen?

Ein Schaden kann viele Formen annehmen. Das Gesetz sieht daher verschiedene Arten der Entschädigung vor, um den erlittenen Nachteil bestmöglich auszugleichen.

  • Schmerzensgeld (Schmerzengeld): Das Schmerzensgeld dient als Ausgleich für körperliche und seelische Schmerzen. In Österreich wird die Höhe in der Regel anhand von Tagessätzen bemessen, die sich nach der Intensität und Dauer der Schmerzen richten.
  • Heilungskosten: Sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit notwendig sind, müssen vom Schädiger getragen werden. Dazu zählen Arztrechnungen, Therapiekosten, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Fahrtkosten.
  • Verdienstentgang: Wenn Sie aufgrund des Schadensereignisses nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Ersatz des entgangenen Einkommens. Dies umfasst sowohl den bereits erlittenen als auch den zukünftig zu erwartenden Verdienstausfall.
  • Sachschäden: Bei der Beschädigung von Eigentum haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten oder, bei einem Totalschaden, des Wertes der Sache. Auch eine allfällige Wertminderung kann geltend gemacht werden.
  • Verunstaltungsentschädigung: Wenn durch den Unfall sichtbare und dauerhafte körperliche Nachteile, wie etwa Narben, zurückbleiben, kann zusätzlich zum Schmerzensgeld eine Verunstaltungsentschädigung gefordert werden.

Ihr Weg zum Schadenersatz

  1. Ersteinschätzung: In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihren Fall und bewerten unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten.
  2. Beweissicherung: Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Beweise (ärztliche Gutachten, Rechnungen, Zeugenaussagen) zu sammeln und zu sichern.
  3. Außergerichtliche Einigung: Wir treten mit der Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung in Kontakt, um eine faire außergerichtliche Lösung zu erzielen.
  4. Gerichtliche Durchsetzung: Sollte eine Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor allen österreichischen Gerichten.

Häufige Fehler vermeiden

✗ Falsch: Mit der Geltendmachung warten, bis „alles abgeschlossen" ist.

✓ Richtig: Ansprüche frühzeitig anmelden – Entschädigungsansprüche verjähren nach § 1489 ABGB grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

✗ Falsch: Das erste Abfindungsangebot der Haftpflichtversicherung ungeprüft annehmen.

✓ Richtig: Angebot anwaltlich prüfen lassen – insbesondere Spät- und Dauerfolgen sind darin oft nicht abgedeckt.

✗ Falsch: Beweise nicht sichern und Beschwerden erst spät ärztlich abklären lassen.

✓ Richtig: Fotos, Zeugenkontakte, Rechnungen und ärztliche Befunde von Anfang an sammeln – sie sind die Grundlage jeder Anspruchsdurchsetzung.

✗ Falsch: Nur die unmittelbaren Kosten aufstellen.

✓ Richtig: Alle Schadenspositionen erfassen – Heilungskosten, Verdienstentgang, Wertminderung, Schmerzensgeld und gegebenenfalls Verunstaltungsentschädigung.

Rechtstipp: Was tun nach einem Schadensfall?

Experten-Tipp:

Bevor Sie eine Erklärung gegenüber der gegnerischen Versicherung abgeben oder ein Abfindungsangebot unterschreiben, lassen Sie Ihren Fall prüfen. Wir analysieren Ihre Unterlagen, bewerten Ihre Erfolgsaussichten und sagen Ihnen offen, welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind.

Wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite und unterstützen Sie kompetent – von der ersten Einschätzung über die Verhandlung mit der Versicherung bis zur Durchsetzung vor Gericht.

Fazit

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Klarer Grundsatz: Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen – vertraglich oder deliktisch.
  • Breites Anspruchsspektrum: Schmerzensgeld, Heilungskosten, Verdienstentgang, Sachschäden und Verunstaltungsentschädigung.
  • Spezialisierung zählt: Arzthaftung, Verkehrsunfall, Pferderecht, Sportunfall, Gewährleistung und Amtshaftung aus einer Hand.
  • Fristen beachten: Ansprüche verjähren – zögern Sie mit der rechtlichen Abklärung nicht zu lange.
  • Erst prüfen, dann unterschreiben: Abfindungsangebote der Versicherung decken Spätfolgen häufig nicht ab.

Sie haben einen Schaden erlitten und sind unsicher über Ihre Rechte?

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir sagen Ihnen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie wir sie für Sie durchsetzen.

Kontaktieren Sie jetzt die Rechtsanwaltskanzlei HOFER für eine rechtliche Prüfung Ihres Falles.

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