Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ein Führerscheinentzug droht, oder sich das gekaufte Auto dann doch als Wrack entpuppt: In diesen Fällen sind Sie bei mir richtig, hier kenne ich mich aus.
Verkehrsunfall.
Nach einem Verkehrsunfall sind zahlreiche Punkte zu beachten und zu regeln. Es gilt den Unfallbericht auszufüllen, Fotos zu machen, Zeugendaten festzuhalten, die gegnerische und die eigene Versicherung zu informieren, das Fahrzeug vor der Reparatur in der Werkstatt besichtigen zu lassen.
Schadensmanager.
In diesen Fällen verstehe ich mich als Schadensmanager, der alles Notwendige veranlasst und Ihnen sagt welche Dinge als nächstes zu tun sind und welche Dinge besser zu unterlassen sind. Es ist daher ratsam rasch Kontakt mit dem Anwalt aufzunehmen um rascher zu Ihrem Geld zu kommen.
Es gibt zahlreiche Fragen zu klären:
- Die Höhe der Reparaturkosten oder Totalschaden
- Muss ich mein Fahrzeug in einer Reparaturwerkstätte reparieren lassen?
- Wenn ich es nicht in einer Fachwerkstätte reparieren lasse, wie hoch ist die Reparaturkostenablöse?
- Wann steht mir eine merkantile Wertminderung zu und wie hoch ist diese?
- Wieviel Schmerzengeld bekomme ich, wenn ich verletzt bin?
- Kann ich mir eigentlich einen Leihwagen nehmen?
- Welche Strafe droht mir, wenn der Unfallgegner verletzt ist?
- Kann ich eigentlich ins Gefängnis kommen?
All diese Fragen und noch viele andere Fragen mehr, gehe ich mit Ihnen systematisch durch, bespreche mit Ihnen ob Sie auch ein Mitverschulden treffen kann und leite alles in die Wege, damit Sie sich möglichst rasch wieder auf andere Dinge konzentrieren können.
Verkehrsunfall. Verletzte.
Richtiges Verhalten: Ein Verkehrsunfall der Verletzte zur Folge hat, ist sehr unangenehm und kann weitreichende Folgen haben. Umso wichtiger ist es sich richtig zu verhalten um keine Nachteile zu riskieren.
Prinzipiell haben alle Unfallbeteiligten nach dem Unfall sofort anzuhalten, die Unfallstelle entsprechend abzusichern und an der Feststellung des Unfallherganges sowie am Identitätsaustausch mitzuwirken.
Ist bei einem Verkehrsunfall bloßer Sachschaden entstanden, kann die Verständigung der Exekutive unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten wechselseitig Name und Anschrift austauschen.
Gibt es bei einem Verkehrsunfall Verletzte muss unverzüglich erste Hilfe geleistet oder Hilfe geholt werden. Die Unfallbeteiligten sind verpflichtet die Polizei zu verständigen.
Es droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, vielleicht sogar fahrlässiger Tötung.
Alkohol. Drogen.
Wird der Unfall im schwer alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss verschuldet und hat der Unfall eine schwere Körperverletzung zur Folge, droht sogar eine unbedingte Haftstrafe. Je früher Sie einen Anwalt einschalten umso größer sind die Chancen angesichts dieser widrigen Umstände ein gutes Ergebnis zu erzielen.
Leistungen. Angebot.
- Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
- Verständigung der eigenen Haftpflichtversicherung
- Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Prozessführung
- Rechtsvertretung nach einem Führerscheinentzug
- Rechtsvertretung in Strafsachen bei Unfällen mit Verletzten oder bei Todesfolge