Dieses Rechtsgebiet zermürbt die Betroffenen oft regelrecht, da neben einer großen emotionalen Belastung auch noch Existenzängste hinzukommen. Für zahlreiche Betroffene ist es oft sehr überraschend, wenn plötzlich die Polizei vor der Haustür steht oder sich telefonisch meldet.
Bewahren Sie in einer solchen Ausnahmesituation stets einen kühlen Kopf. Dabei ist es enorm wichtig, dass Sie keine voreiligen Handlungen setzen. Die Redenswendung „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ trifft im Strafrecht absolut zu. Laufen Sie deshalb keinesfalls unverzüglich zur Polizei und versuchen den Sachverhalt in Ihrer emotionalen Verfassung aufzuklären, sondern bewahren Sie Ruhe!
Gerade deshalb ist es bei strafrechtlichen Vorwürfen unbedingt erforderlich, dass Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen, der Sie bereits von Beginn an vertritt und eine strategische Leitlinie vorgibt. Im Strafrecht gewinnt man einen Fall nur durch präzise Taktik und klare Kenntnisse über die umfassenden Prozessrechte eines Betroffenen.
Das Strafrecht kennt genau 3 Phasen:
1. Beschuldigter:
Das ist die entscheidende Phase im Strafrecht. Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren kommt Ihnen die Möglichkeit zugute, sich gegen die konkreten Vorwürfe in Form einer Beschuldigteneinvernahme zu äußern oder die Aussage zu verweigern. Noch wichtiger ist, dass Ihnen als Beschuldigter in einem Strafverfahren bestimmte Rechte zugutekommen, die ausdrücklich in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt sind.
Unter anderem kommen Ihnen die Rechte zu, einen Rechtsanwalt zu wählen und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten. Das erfreulichste Recht, das Ihnen in dieser Phase zukommt, ist das Recht, Akteneinsicht nehmen zu können. Ohne die konkreten Akteninhalte zu den Vorwürfen zu kennen, sollte ein Beschuldigter nie eine Aussage machen!
Haben Sie keine Akteneinsicht erhalten, sollten Sie stets die Aussage verweigern und auf die Kontaktaufnahme mit einem Strafrechtsverteidiger bestehen. Sie merken bereits an dieser Stelle, welche bedeutende Rolle ein Anwalt in einem Strafverfahren einnimmt. Warten Sie also nicht ab, bis eine Anklage bei Ihnen eintrifft. Die Statistik zeigt, dass die Hälfte aller Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Dementsprechend sollten Sie in dieser Phase stets einen Anwalt an Ihrer Seite haben, der Ihnen eine präzise Taktik vorgibt. Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto höher sind Ihre Erfolgschancen!
2. Angeklagter:
Oft sind die Verdachtsmomente einer strafrechtlichen Übertretung zu groß, sodass die zuständige Staatsanwaltschaft eine Anklage erhebt. Uns ist bewusst, dass eine solche Situation den Betroffenen einerseits zahlreiche schlaflose Nächte beschert und andererseits eine enorme Belastung für das gesamte familiäre Umfeld darstellt.
Doch eine solche Situation sollte Sie nicht zur Verzweiflung bringen, sondern Ihnen die Möglichkeit geben, den Verdacht der strafrechtlichen Übertretung in Form eines gerichtlichen Verfahrens aufzuklären. Schalten Sie daher spätestens in dieser Phase einen Anwalt ein. Kommt es zur Anklage, heißt es: Beweise sammeln, Verteidigungsstrategie entwickeln und sich auf die Hauptverhandlung vorbereiten!
Nur ein Anwalt kann Ihnen bei diesem Kampf helfen und Ihnen vor Gericht umfassend zur Seite stehen.
3. Verurteilter:
Wurden Sie in einem strafrechtlichen Verfahren verurteilt, heißt das noch lange nicht, dass Sie keine zweite Chance im Leben verdient haben. Wir wissen genau, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, damit Sie beispielsweise Ihre Gewerbeberechtigung behalten, ab wann die Strafe wieder aus dem Leumundszeugnis gelöscht werden muss oder welche Möglichkeiten es gibt, um eine vorzeitige beschränkte Auskunft im Leumundszeugnis anzustreben etc.
Wir bieten Ihnen Leistungen in den folgenden Rechtsgebieten an:
Klassisches Strafrecht:
Das klassische Strafrecht umfasst Delikte wie gegen Leib und Leben, Betrug, Diebstahl, üble Nachrede, gefährliche Drohung, Sexualstrafrecht, Raub, falsche Beweisaussage, Verleumdung usw.
Jugendstrafrecht:
Macht Ihr Kind Bekanntschaft mit der Polizei, sollten bei jedem Elternteil die Alarmglocken läuten. Eine Verurteilung kann schwerwiegende Folgen für das weitere Leben des Jugendlichen haben. Das Jugendstrafrecht bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Erwachsenenstrafrecht, sodass es stets wichtig ist, in einer derartigen Situation einen Anwalt zu beauftragen, der genau weiß, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um eine Verurteilung bzw. Eintragung in das Strafregister abzuwenden.
Wirtschaftsstrafrecht:
In tagesaktuellen Zeitungen konnte man in der Vergangenheit die ein oder andere interessante Wirtschaftscausa mitverfolgen. Das Wirtschaftsstrafrecht trifft vor allem die Tatbestände Betrug (Subventionsbetrug, Online-Betrug, Versicherungsbetrug usw.), Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Finanzstrafrecht, Insolvenzverschleppung usw.
Ein Wirtschaftsstrafverfahren kann die Betroffenen regelrecht zermürben, da die langen Ermittlungsverfahren zum Teil jahrelang laufen und die Aktenbestandteile sehr umfangreich sind. Die betroffenen Personen bzw. Unternehmen stehen vor einer Ausnahmesituation und wissen nicht, wie es nun weitergeht. Oft werden zahlreiche Computer und Mobiltelefone sichergestellt. Abgesehen davon hat uns die Vergangenheit gezeigt, dass der Zugriff auf Konten oft einfach gesperrt wird. Doch im Wirtschaftsstrafrecht gilt: Kein Fall und kein Mandant ist wie der andere. Darum sind wir darauf spezialisiert, jeden Fall unvoreingenommen zu untersuchen und für Sie eine effiziente und präzise Strategie zu entwickeln. Wir helfen Ihnen aus der augenscheinlich hoffnungslos wirkenden Lage und beantworten Ihre Fragen.
Internetstrafrecht:
Was im „wirklichen Leben“ strafbar ist, ist oft auch im virtuellen Leben strafbar. Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass in sozialen Netzwerken häufig Straftaten begangen werden, ohne dass sich die Betroffenen im Klaren darüber waren, dass sie gerade eine Straftat begehen. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Im Internet werden häufig folgende Delikte verwirklicht: Nötigung, Internetbetrug, üble Nachrede, Cybermobbing, Beleidigung, Verhetzung, Übertretungen nach dem Verbotsgesetz und Stalking (beharrliche Verfolgung). Wir haben uns als Rechtsanwaltskanzlei besonders auf die sogenannten Cyberdelikte spezialisiert.