Rechtsanwalt Bernhard Hofer, Prozessanwalt Wien, Baurecht Rechtsanwalt Wien, Strafverteidiger Wien

Verwaltungsrecht

Der Begriff „Verwaltungsrecht“ begegnet uns in vielfältiger Weise, er prägt unseren Alltag und führt uns das Verhältnis zwischen Staat (Bund, Ländern und Gemeinden) und Bürgern vor Augen: Egal, ob Sie ein Haus bauen, ein Gewerbe anmelden, mit dem Fahrzeug geblitzt werden, eine Waffenbesitzkarte beantragen, eine Waldfläche roden, einen Fischteich bauen, in eine straßenpolizeiliche Kontrolle hineinfahren, Abfall entsorgen, ein Jagdgebiet pachten oder ein neues Produkt am Markt bewerben, Sie benötigen andauernd behördliche Bewilligungen!

Aus der Fülle an Erscheinungsformen des Verwaltungsrechts haben wir speziell auf folgende Themenschwerpunkte besondere Aufmerksamkeit gelegt.

Daneben existiert auch noch der Begriff des Verwaltungsstrafrechts. Das Auto falsch geparkt, die Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen, die Öffnungszeiten überstreckt, Arbeiten trotz Baueinstellung durchgeführt, die Lebensmitteletikette falsch gekennzeichnet, die tägliche Futtermenge an einer Kirrung überschritten oder Abfall an der falschen Stelle abgelagert – schon ist es passiert!

Ein solches Verhalten löst häufig eine Verwaltungsstrafe aus. Handelt es sich bei den Übertretungen um geringe Übertretungen, leitet die Verwaltungsbehörde nur ein abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren (Anonymverfügung, Strafverfügung oder Organstrafverfügung) ein. Das bedeutet, wenn Sie glauben, dass die erhaltene Strafe gerechtfertigt ist, bezahlen Sie die Strafe ein und schon ist es erledigt. Doch was können Sie tun, wenn Sie finden, die Strafe ist absolut ungerechtfertigt oder Sie haben die vorgeworfene Strafe keinesfalls begangen? In einem derartigen Fall ist es absolut ratsam, ein Rechtsmittel einzulegen. Holen Sie sich dabei dringend rechtliche Unterstützung und handeln Sie schnell. Im Verwaltungsstrafrecht sind die Rechtsmittelfristen von zwei bis vier Wochen sehr kurz.

Rechtsmittel

Wir überprüfen für Sie die rechtlich erhaltene Strafe und unterstützen Sie dabei, ein zielorientiertes Rechtsmittel zu verfassen. Nach unserer Erfahrung können wir Ihnen sagen: Ein Rechtsmittel lohnt sich fast immer! Durch die Erhebung eines Rechtsmittels erreichen Sie entweder die Aufhebung der Verwaltungsstrafe oder zumindest eine Reduzierung der Strafe.

Was passiert, wenn ich ein Rechtsmittel einlegt habe?

Im Gegensatz zum abgekürzten Verwaltungsverfahren gibt es das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren. Legen Sie ein Rechtsmittel ein, kommt es zu einem ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren. Der Unterschied ist, dass beim ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird. In einem solchen Ermittlungsverfahren führt die Verwaltungsbehörde ein Beweisverfahren durch, wobei die Angaben, Daten und Beweise genau überprüft werden. Ein Verwaltungsstrafverfahren endet in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe. Ist eine Geldstrafe uneinbringlich, so kann eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt werden.