Rechtsanwalt Bernhard Hofer, Prozessanwalt Wien, Baurecht Rechtsanwalt Wien, Strafverteidiger Wien

Anwaltskosten in Österreich

Die Frage nach den Kosten ist oft eine der ersten und wichtigsten, wenn rechtliche Hilfe benötigt wird. Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Hofer, legen großen Wert darauf, Ihnen von Anfang an eine klare und verständliche Übersicht der möglichen Kosten zu geben. Diese Seite schlüsselt die verschiedenen Honorarmodelle in Österreich auf und erklärt, wie sich die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit zusammensetzen.

Das Erstberatungsgespräch: Ihr erster Schritt

Ein fundiertes Erstberatungsgespräch bildet die Grundlage für eine zielführende rechtliche Vertretung. In diesem Gespräch analysieren unsere Anwälte Ihr Anliegen, erörtern die rechtliche Situation und zeigen Ihnen mögliche Lösungswege auf. Die Kosten für eine Erstberatung dienen der fundierten Abklärung Ihrer Situation. Die Preise hierfür liegen in Wien üblicherweise zwischen 180 und 240 EUR. Wir informieren Sie selbstverständlich vorab transparent über die genauen Kosten für dieses erste Gespräch.

Allgemeine Erstberatung

Unsere Kanzlei bietet allgemeine Erstgespräche an, um zu klären, ob die Verfolgung von Ansprüchen sinnvoll ist. Diese Gespräche dauern etwa 15 bis 30 Minuten und bieten einen ersten Überblick. Dabei besprechen wir auch die anfallenden Kosten im Fall einer Mandatserteilung.

  • Allgemeine Erstberatung (30 Minuten) für Privatpersonen € 150,00 inkl. USt.
  • Allgemeine Erstberatung (30 Minuten) für Unternehmen € 240,00 inkl. USt.

Was ist der Unterschied zu unseren exklusiven Beratungspaketen?

Um das Kostenrisiko abzuschätzen und zu klären, ob eine Auseinandersetzung sinnvoll, erfolgversprechend und durchsetzbar ist, bieten wir umfassendere exklusive Beratungspakete zu fairen Preisen an. Diese Beratungen dauern bis zu 45 Minuten und beinhalten detaillierte Besprechungen möglicher Vorgehensweisen und spezifischer Rechtsfragen. Sollte die Beratung länger dauern oder mehrere Sitzungen erforderlich sein, vereinbaren wir ein individuelles Honorar.

Unsere Honorarmodelle im Überblick

Je nach Art und Umfang Ihres Falles kommen verschiedene Abrechnungsmodelle infrage. Die für Sie passende Variante legen wir gemeinsam im Erstgespräch fest, um eine nachvollziehbare Kostenstruktur zu gewährleisten.

Honorarmodell Beschreibung Ideal für…
Pauschalhonorar Ein fester Betrag für eine klar definierte Leistung. Sie wissen von Beginn an, welche Kosten auf Sie zukommen. Klar abgrenzbare Projekte wie die Erstellung eines Kaufvertrags, eine Markenanmeldung oder eine Testamentserrichtung.
Zeithonorar Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu einem vorab vereinbarten Stundensatz. Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung. Laufende Beratung oder komplexe Fälle mit unklarem Umfang, z.B. bei langwierigen Vertragsverhandlungen.
Abrechnung nach Tarif Gesetzlich geregelte Tarife (RATG, AHK), die sich oft am Streitwert orientieren. Gerichtsverfahren, bei denen die Kosten im Erfolgsfall vom Gegner erstattet werden können, z.B. bei einer Klage auf Schadenersatz.

Detaillierte Erläuterung der Abrechnungsarten

Das Pauschalhonorar:
Kostensicherheit von Anfang an

Bei klar definierten Leistungen ist ein Pauschalhonorar oft sinnvoll.

Fallbeispiel: Für die Erstellung eines Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung oder die Ausarbeitung einer Patientenverfügung vereinbaren wir mit Ihnen einen festen Preis. Dieser deckt alle vereinbarten Tätigkeiten ab und gibt Ihnen von Beginn an Kostensicherheit.

Das Zeithonorar:
Flexibel und transparent

Für komplexere Fälle oder eine laufende rechtliche Begleitung eignet sich das Zeithonorar.

Fallbeispiel: Bei der anwaltlichen Begleitung einer Unternehmensfusion, bei der der genaue Verhandlungsaufwand nicht absehbar ist, rechnen wir nach einem vereinbarten Stundensatz ab.
Wir dokumentieren unseren Aufwand detailliert, sodass Sie nur für die tatsächlich erbrachte Leistung zahlen und einen transparenten Überblick über die Kosten behalten.

Abrechnung nach Tarif (RATG):
Die gesetzliche Grundlage

Insbesondere bei Gerichtsverfahren kommt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) zur Anwendung. Hier gilt in Österreich das „Obsiegensprinzip“.

Fallbeispiel: Sie klagen eine unbezahlte Forderung ein und gewinnen den Prozess. In diesem Fall hat die unterlegene Partei in der Regel die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Der Tarif regelt genau, welche Kosten für welche anwaltliche Leistung verrechnet werden dürfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Anwaltskosten

Nein, ein anwaltliches Erstberatungsgespräch ist eine juristische Dienstleistung und daher in der Regel kostenpflichtig. Eine Ausnahme besteht, wenn es ausdrücklich als kostenlos angeboten wird. Die „Erste Anwaltliche Auskunft“ der Rechtsanwaltskammer bietet eine erste kostenlose Orientierung.

Der Stundensatz variiert je nach Kanzlei, Spezialisierung und Komplexität des Falles. Unsere Kanzlei legt den Stundensatz im Rahmen des Zeithonorars transparent mit Ihnen fest.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfe ich für Sie ob Ihre Angelegenheit von der Rechtsschutzversicherung gedeckt wird. Ich nehme daher Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung auf und hole eine Deckungszusage ein. Wenn eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten, also die Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren, die Sachverständigengebühren, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten und andere. Bei den Rechtsschutzversicherungen besteht freie Anwaltswahl. Egal bei welcher Rechtsschutzversicherung Sie versichert sind, Sie können Ihren Anwalt frei wählen.

Bei einem Verkehrsunfall, den die Gegenseite verschuldet hat, werden die mit der Unfallregulierung verbundenen Anwaltskosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung gedeckt. Es entstehen daher bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich keine Anwaltskosten.

Im Zivilprozess gilt das Obsiegensprinzip. Die unterlegene Partei muss die Kosten der obsiegenden Partei ersetzen.

Benötigen Sie eine klare Einschätzung der Kosten für Ihren Fall?
Fordern Sie jetzt eine Kostenschätzung an oder vereinbaren Sie ein Erstberatungsgespräch mit unserem Team.

Contact Form Anwaltskosten