Allgemeine Erstberatung/Beratungspakete:
fairer Preis für Anwaltskosten
Um das Kostenrisiko abzuschätzen und abzuklären, ob eine Auseinandersetzung sinnvoll, erfolgversprechend und durchsetzbar ist, bietet Ihnen meine Kanzlei gerne eine allgemeine Erstberatung und exklusive Beratungspakete zu fairen Preisen an.
Rechtsanwalt Stundensatz Österreich
Im Rahmen einer laufenden Beratung vereinbare ich üblicherweise einen Stundensatz. Mangels einer Stundensatzvereinbarung rechne ich meine Leistung ebenfalls nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Zusätzlich zu den Anwaltskosten können auch Gerichtskosten und Gebühren anfallen, über die Sie meine Kanzlei selbstverständlich individuell informiert.
Die Höhe des Stundensatzes beläuft sich auf € 360,00 inklusive Umsatzsteuer. Je nach Fachgebiet und Komplexität können allerdings auch höhere Stundensätze anfallen, die wir immer gesondert vereinbaren und Ihnen im ersten Gespräch bekanntgeben.
Honorarabrechnung nach Einzelleistungen nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
Dabei wird jede Einzelleistung, jedes Telefonat, jeder Brief, jede Konferenz sowie die Zeit des Aktenstudiums verrechnet, wobei die Höhe der Einzelleistung von der Höhe des Streitwertes abhängt. Je höher der Streitwert, umso höher die Anwaltskosten.
Gerichtsverfahren
Bei Gerichtsverfahren werden nur die gerichtlichen Leistungen, wie Klagen, Schriftsätze, Verhandlungen, Befundaufnahmen verrechnet, wobei auch hier gilt, je höher der Streitwert, umso höher die Anwalts- aber auch die Gerichtskosten. Der Verlierer hat die gesamten Kosten zu bezahlen. Geht ein Verfahren 1:1 oder 2:1 aus, werden die Kosten auch in diesem Verhältnis geteilt.
Pauschalhonorar: Pauschalierter Anwaltskosten-Betrag
Hier wird mit Ihnen vorab ein Pauschalbetrag vereinbart, der dann sämtliche Leistungen umfasst. Ein Pauschalhonorar ist bei Vertragserrichtungen und Vertragsüberprüfungen üblich.