Rechtsanwalt Bernhard Hofer, Prozessanwalt Wien, Baurecht Rechtsanwalt Wien, Strafverteidiger Wien

Anwaltskosten Österreich: Rechtsanwalts-Honorar

Honorarübersicht Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer

Allgemeine Erstberatung/Beratungspakete:
fairer Preis für Anwaltskosten

Um das Kostenrisiko abzuschätzen und abzuklären, ob eine Auseinandersetzung sinnvoll, erfolgversprechend und durchsetzbar ist, bietet Ihnen meine Kanzlei gerne eine allgemeine Erstberatung und exklusive Beratungspakete zu fairen Preisen an.

Rechtsanwalt Stundensatz Österreich

Im Rahmen einer laufenden Beratung vereinbare ich üblicherweise einen Stundensatz. Mangels einer Stundensatzvereinbarung rechne ich meine Leistung ebenfalls nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Zusätzlich zu den Anwaltskosten können auch Gerichtskosten und Gebühren anfallen, über die Sie meine Kanzlei selbstverständlich individuell informiert.

Die Höhe des Stundensatzes beläuft sich auf € 360,00 inklusive Umsatzsteuer.  Je nach Fachgebiet und Komplexität können allerdings auch höhere Stundensätze anfallen, die wir immer gesondert vereinbaren und Ihnen im ersten Gespräch bekanntgeben.

Honorarabrechnung nach Einzelleistungen nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
Dabei wird jede Einzelleistung, jedes Telefonat, jeder Brief, jede Konferenz sowie die Zeit des Aktenstudiums verrechnet, wobei die Höhe der Einzelleistung von der Höhe des Streitwertes abhängt. Je höher der Streitwert, umso höher die Anwaltskosten.

Gerichtsverfahren

Bei Gerichtsverfahren werden nur die gerichtlichen Leistungen, wie Klagen, Schriftsätze, Verhandlungen, Befundaufnahmen verrechnet, wobei auch hier gilt, je höher der Streitwert, umso höher die Anwalts- aber auch die Gerichtskosten. Der Verlierer hat die gesamten Kosten zu bezahlen. Geht ein Verfahren 1:1 oder 2:1 aus, werden die Kosten auch in diesem Verhältnis geteilt.

Pauschalhonorar: Pauschalierter Anwaltskosten-Betrag

Hier wird mit Ihnen vorab ein Pauschalbetrag vereinbart, der dann sämtliche Leistungen umfasst. Ein Pauschalhonorar ist bei Vertragserrichtungen und Vertragsüberprüfungen üblich.

Rückerstattung der Kosten

Bei zahlreichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, dass die Kosten von anderen zu übernehmen sind.

Gewonnener Prozess

Wenn Sie ein Zivilverfahren gewinnen, erhalten Sie grundsätzlich die eigenen Anwaltskosten, aber auch die Gerichtskosten (Pauschalgebühr, Sachverständigengebühren, Dolmetschkosten, Zeugengebühren etc.) von der Gegenseite ersetzt. Es gibt aber einige Ausnahmen, wo es keinen Kostenersatz gibt. Das werde ich im konkreten Fall mit Ihnen abklären. In vielen Fällen besteht also die Möglichkeit, sich die Kosten bei der gegnerischen Seite zu holen.

Wer zahlt den Anwalt nach einem Verkehrsunfall?

Bei einem Verkehrsunfall, den die Gegenseite verschuldet hat, werden die mit der Unfallregulierung verbundenen Anwaltskosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung gedeckt. Es entstehen daher bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich keine Anwaltskosten.

Kostenersatz bei Schadenersatzansprüchen

Ähnliches gilt bei anderen Ansprüchen, wie die Geltendmachung von Schmerzengeld, Schadenersatz, Gewährleistungsansprüchen etc. Auch bei diesen berechtigten Ansprüchen hat die Gegenseite die Anwaltskosten, die grundsätzlich einen Teil des ersatzpflichtigen Schadens darstellen, zu bezahlen.

In vielen Fällen besteht also die Möglichkeit sich die Kosten bei der gegnerischen Seite zu holen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfe ich für Sie ob Ihre Angelegenheit von der Rechtsschutzversicherung gedeckt wird. Ich nehme daher Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung auf und hole eine Deckungszusage ein. Wenn eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten, also die Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren, die Sachverständigengebühren, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten und andere. Bei den Rechtsschutzversicherungen besteht freie Anwaltswahl. Egal bei welcher Rechtsschutzversicherung Sie versichert sind, Sie können Ihren Anwalt frei wählen.

Allgemeine Erstberatung

Unsere Kanzlei bietet allgemeine Erstgespräche an, um zu klären, ob die Verfolgung von Ansprüchen sinnvoll ist. Diese Gespräche dauern etwa 15 bis 30 Minuten und bieten einen ersten Überblick. Dabei besprechen wir auch die anfallenden Kosten im Fall einer Mandatserteilung.

Allgemeine Erstberatung (30 Minuten) für Privatpersonen € 120,00 inkl. USt.
Allgemeine Erstberatung (30 Minuten) für Unternehmen € 240,00 inkl. USt.

Was ist der Unterschied zu unseren exklusiven Beratungspaketen?

Um das Kostenrisiko abzuschätzen und zu klären, ob eine Auseinandersetzung sinnvoll, erfolgversprechend und durchsetzbar ist, bieten wir umfassendere exklusive Beratungspakete zu fairen Preisen an. Diese Beratungen dauern bis zu 45 Minuten und beinhalten detaillierte Besprechungen möglicher Vorgehensweisen und spezifischer Rechtsfragen. Sollte die Beratung länger dauern oder mehrere Sitzungen erforderlich sein, vereinbaren wir ein individuelles Honorar.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine umfassendere Beratung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.