Rechtsanwalt Bernhard Hofer, Prozessanwalt Wien, Baurecht Rechtsanwalt Wien, Strafverteidiger Wien

Anwälte für Jagdrecht in Österreich:
Ihre Spezialisten für Jagdpacht, Wildschaden & Waffenrecht

Die Jagd ist in Österreich durch einen komplexen rechtlichen Rahmen geregelt. Das Jagdrecht, festgelegt in den neun Landesjagdgesetzen, ist vielschichtig und berührt zahlreiche andere Rechtsgebiete, insbesondere das Waffenrecht. Konflikte rund um Jagdpacht, Wildschaden oder die waffenrechtliche Verlässlichkeit können für Jäger weitreichende Folgen haben.

Unsere Kompetenz im Jagd- & Waffenrecht für Jäger

Die Rechtsanwaltskanzlei Hofer bietet Jägern, Jagdgesellschaften, Pächtern und Grundbesitzern eine spezialisierte Rechtsberatung, welche die Verbindung von Jagd- und Waffenrecht berücksichtigt.

Jagdpachtverträge: Gestaltung und Prüfung

Der Jagdpachtvertrag ist die Grundlage für die Ausübung der Jagd. Wir unterstützen Sie bei:

  • Der rechtssicheren Gestaltung und Verhandlung von Jagdpachtverträgen.
  • Der Prüfung bestehender Verträge auf rechtliche Aspekte.
  • Der Klärung Ihrer Rechte bei Streitigkeiten über Pachtzins, Vertragsdauer oder Kündigung.

Wildschaden und Schadenersatz

Konflikte über Schäden durch Wild an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen sind häufig. Wir vertreten Ihre Interessen:

  • Bei der Feststellung und Bewertung von Wildschäden.
  • In Verhandlungen zur Einigung über Schadenersatz.
  • In behördlichen und gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen.

Fallbeispiel aus der Praxis: Ein Landwirt meldete dem Jagdpächter erhebliche Schäden an seinen Maiskulturen durch Schwarzwild. Da über die Höhe des Schadens keine Einigung erzielt werden konnte, wurde ein Verfahren bei der Behörde eingeleitet. Durch unsere Vertretung konnte ein unabhängiger Sachverständiger bestellt werden, der den Schaden objektiv bewertete. Auf dieser Grundlage wurde eine für beide Seiten annehmbare Lösung gefunden und ein langwieriger Rechtsstreit vermieden.

Jagdkarte und waffenrechtliche Verlässlichkeit

Der Verlust der Jagdkarte führt in der Regel auch zum Verlust der waffenrechtlichen Dokumente. Wir unterstützen Sie, wenn:

  • Ein Verfahren zum Entzug Ihrer Jagdkarte eingeleitet wird, z.B. nach einer Verwaltungsübertretung.
  • Ihre waffenrechtliche Verlässlichkeit in Frage gestellt wird.

Wir vertreten Sie im Verfahren, um Ihre Berechtigungen zu erhalten.

Vertretung bei jagdrechtlichen Verwaltungsstrafen

Verstösse gegen jagdrechtliche Vorschriften – von der Missachtung von Schusszeiten bis zu Fehlern bei der Wildbrethygiene – können Strafen nach sich ziehen. Wir vertreten Sie im Verwaltungsstrafverfahren.

FAQs zum Thema Jagdrecht

Die Jagdgesetze der Bundesländer regeln die Voraussetzungen für die Erteilung und den Entzug der Jagdkarte. Ein Entzug droht insbesondere bei mangelnder jagdrechtlicher Verlässlichkeit. Ein behördliches Waffenverbot führt zwingend zum Verlust der Jagdkarte. Weitere häufige Gründe sind Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten (z. B. Tierquälerei, schwere Körperverletzung) oder schwerwiegende Übertretungen jagdrechtlicher Vorschriften, wie die wiederholte Missachtung von Schuss- und Schonzeiten. Bei einem drohenden Entzugsverfahren ist eine rasche anwaltliche Beratung entscheidend.

Grundsätzlich haftet der Jagdausübungsberechtigte (also der Eigenjagdberechtigte oder der Jagdpächter) für Schäden, die durch jagdbare Tiere an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen verursacht werden. Diese verschuldensunabhängige Haftung ist in den Landesjagdgesetzen verankert. Wichtig ist jedoch, dass der Geschädigte den Schaden unverzüglich nach Kenntnisnahme beim Jagdausübungsberechtigten melden muss. Werden die gesetzlichen Fristen (oft nur wenige Wochen) versäumt, kann der Anspruch auf Schadenersatz verfallen. Bei Uneinigkeit über die Schadenshöhe oder -ursache ist ein behördliches Schlichtungsverfahren oder der Zivilrechtsweg notwendig.

a, in Österreich ist das Jagdrecht grundsätzlich mit dem Grundeigentum verbunden (sogenanntes Reviersystem). Flächen, die nicht zu einem anerkannten Eigenjagdgebiet (ab 115 Hektar zusammenhängender Fläche) gehören, bilden automatisch ein Genossenschaftsjagdgebiet, das von der Jagdgenossenschaft verpachtet wird. Als einzelner Grundeigentümer können Sie die Jagd auf Ihren Flächen daher im Regelfall nicht verbieten. Eine Ausnahme kann unter strengen Auflagen aus ethischen Gründen beantragt werden, was jedoch ein komplexes behördliches und eventuell gerichtliches Verfahren nach sich zieht.

Neben der Zahlung des Pachtzinses hat der Jagdpächter wesentliche hegerische Verpflichtungen. Dazu gehören die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege des Lebensraumes der Tiere. Eine zentrale Pflicht ist die Erfüllung des behördlich vorgeschriebenen Abschussplans, um Wildschäden zu vermeiden und ein ökologisches Gleichgewicht zu wahren. Zudem ist er für die Errichtung und Instandhaltung von Jagdeinrichtungen (wie Hochsitzen) verantwortlich und haftet für deren Sicherheit.

Nach einem Unfall mit Schalenwild (z. B. Reh, Hirsch) oder anderem Haar- und Federwild besteht in Österreich eine gesetzliche Meldepflicht. Sichern Sie die Unfallstelle ab und verständigen Sie unverzüglich die Polizei. Diese nimmt den Unfall auf und informiert den zuständigen Jagdausübungsberechtigten, der für die Nachsuche und Versorgung des verletzten oder toten Tieres zuständig ist. Das Mitnehmen des Wildes ist strafbar (Wilderei). Für die Abwicklung eines Schadens mit Ihrer Kaskoversicherung benötigen Sie zwingend die polizeiliche Unfallmeldung.

Warum Jäger auf die Expertise von Mag. Hofer und seinem Team vertrauen

  • Spezialisierte Doppelkompetenz: Wir verfügen über Expertise sowohl im Jagd- als auch im Waffenrecht und verstehen deren Wechselwirkungen.
  • Praxisnahes Verständnis: Wir kennen die Anliegen der Jägerschaft und können auf Augenhöhe beraten.
  • Strategische Verteidigung: Wir analysieren die rechtliche Situation und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Ob es um Ihren Pachtvertrag, einen Schaden im Feld oder die Sicherung Ihrer Jagdkarte geht – wir stehen an Ihrer Seite.

Contact Form Jagdrecht

Seit Bestehen der Menschheit gibt es Jäger und Sammler.

Diese grundlegende Verhaltensweise hat sich seit der Steinzeit nicht geändert. Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Jagdgebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, zu fangen, zu verfolgen und sich anzueignen. Bereits bei den Jägern der Steinzeit hat man relativ früh ein Phänomen, das sich auch noch heute finden lässt, entdeckt. Denn wenn der eine dem anderen die Beute nicht gönnte oder sich in seinen territorialen Ansprüchen verletzt sah, kam es zu Streitigkeiten.

Heute sind es beispielsweise Streitigkeiten mit Jägern, Behörden, Freizeitsportlern, Tierrechtlern, Reviernachbarn und Pächtern bzw. Verpächtern, die genug Konfliktpotential beinhalten.

Wild- und Jagdschadensangelegenheiten – was tun?

Als Wildschaden werden durch das Wild verursachte Schäden bezeichnet. Dabei sehen die österreichischen Landesjagdgesetze eine verschuldensunabhängige Schadenersatzpflicht der Jagdausübungsberechtigten vor. Sollte man keine gesonderte Vereinbarung getroffen haben, muss man den entstandenen Wildschaden ersetzen. Oftmals ist eine einvernehmliche Lösung mit den Geschädigten nicht möglich, weshalb man auf den zivilrechtlichen Weg angewiesen ist.

Errichtung einer Jagdhütte

Sie wollen sich Ihren Traum einer Jagdhütte erfüllen, wissen aber nicht, welche behördlichen Genehmigungen Sie dafür benötigen? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen

Beim schriftlichen Pachtvertrag wird gerne zu Musterverträgen gegriffen. Dabei treten häufig unerwartete Überraschungen auf, die so manche Falle beinhalten. Es liegt in der allgemeinen Lebenserfahrung, dass jede Partei (Grundstückseigentümer/ Jäger) eine optimale Vertragsgestaltung für seine eigenen Interessen herausholen möchte. Jedoch sollte stets beachtet werden, dass jede unschlüssig geschriebene Klausel einen großen Gestaltungsspielraum bildet. Um kein böses Erwachen zu erleben, ist es ratsam, eine entsprechende qualifizierte juristische Unterstützung aufzusuchen.

Jagdpachtminderung – Verhandlung zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften

Die Hauptjagdzeit beginnt, sobald die ersten Blätter im September den Boden berühren. Die Vorfreude ist groß und eine dementsprechende Abschlussplanung (Drückjagden etc.) bereits abgeschlossen. Doch was kann Sie erwarten? Große Holzerntemaschinen und eine ständige Beunruhigung (Lärm). Durch die Durchforstung wird zweifelsfrei die jagdliche Nutzung des Reviers eingeschränkt, für das Sie aber bereits den Jagdpachtschilling entrichtet haben. In solchen Fällen kann man eine angemessene Pachtzinsminderung erwirken, wenn man z. B. darlegt, dass aufgrund der forstlichen Maßnahmen negative Auswirkungen auf die Wilddichte, die sichere Bejagung, die Erreichbarkeit bzw. das Vorhandensein von Einständen, Dickungen, Brunftplätzen sowie Setz- und Brutflächen entstehen.

Beratung und Vertretung – im Hinblick auf ordentliche od. außerordentliche Kündigung des Jagdpachtvertrags

Häufig kommt es vor, dass Jagdmitglieder oder Jagdpächter einen Vertrag abschließen. Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie pachten mit Ihren Jagdfreunden ein Jagdrevier. Die meisten Jagdreviere werden auf mehrere Jahre vergeben. So erleidet man kein Einzelfallschicksal, wenn sich nach ein paar Jahren herausstellt, dass man aufgrund von Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertragsverhältnis aussteigen möchte.

Ein Austritt wirft jedoch viele Fragen auf. Der Betroffene muss dann oftmals finanzielle Einbußen hinnehmen. Deshalb empfiehlt es sich unter solchen Umständen stets, eine rechtsfreundliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Jagdkartenentzug

Die Ausstellung einer Jagdkarte muss versagt bzw. entzogen werden, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, die auf eine fehlende jagdrechtliche Verlässlichkeit schließen lassen. Diese sind von Bundesland zu Bundesland anders geregelt, jedoch ist die Tatsache, dass beispielsweise ein Waffenverbot den Entzug einer Jagdkarte mit sich bringt, in allen Landesjagdgesetzen ähnlich geregelt. Weitere Gründe, die auf einen Entzug bzw. auf eine fehlende jagdrechtliche Verlässlichkeit schließen, sind: Übertretungen des Jagdgesetzes, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen. Gegen die Versagung oder den Entzug stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, die Sie unbedingt in Anspruch nehmen sollten.

Die Jagdgesellschaft

Wenn Sie mit mehreren Personen ein Jagdgebiet pachten, müssen Sie sich entscheiden, in welcher Form Sie das Pachtverhältnis eingehen wollen. Dabei greifen die meisten Jäger zu einer Jagdgesellschaft. Die Jagdpächter/ Jagdgesellschafter haben einen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag abzuschließen und die Jagd unter einheitlicher Leitung auszuüben. Bei der Vertragsgestaltung müssen zahlreiche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Die wichtigsten Rahmenbedingungen, die unbedingt vereinbart werden sollten, sind die Haftung der Jagdgesellschafter, Nutzung von Reviereinrichtungen, Wahl/ Abwahl des Jagdleiters, Jagdausübung der einzelnen Jagdgesellschafter und Rechte und Pflichten eines „stillen Gesellschafters“. Wir unterstützen Sie gerne dabei und helfen Ihnen, die wichtigsten Rahmenbedingungen kurz und übersichtlich darzustellen.

Errichtung eines Jagdvereins

Sollten Sie gerade vor der Entscheidung stehen, einen Jagdverein gründen zu wollen und wissen nicht, welche rechtlichen Voraussetzungen dafür notwendig sind? Wir beraten Sie und erstellen für Sie auch gerne individuelle Vereinsstatuten, die nach Ihrer Vorstellung rechtlich umgesetzt werden.