Vibrissen, auch Fühl-,Tast- oder Schnurrhaare genannt, sind spezielle Haare die beispielsweise bei Hunden oder Katzen im Gesicht wachsen. Auf den ersten Blick scheinen es normale Haare des vierbeinigen Freundes zu sein. Doch die zahlreichen verhängten Strafen in den letzten Monaten sagen etwas anderes.
Die Hundezüchterwelt ist von den verhängten Strafen tierisch verärgert. Anlassfall war eine Hundeschau im Jahr 2019 bei der die belangte Behörde zahlreiche abrasierte Vibrissen (Tasthaare) bei Hunden feststellte. Nun im Jahr 2022 werden die Hundezüchter zur Kasse geben. Warum?
Im Tierschutzgesetz findet sich konkret die Bestimmung des § 7 TSchG, die besagt, dass Eingriffe, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dienen, verboten sind. In der gegenständlichen Bestimmung sind zwar die Vibrissen (Tasthaare) nicht ausdrücklich genannt, allerdings ist geplant die Vibrissen in der nächsten Tierschutzgesetznovelle 2022 in die Aufzählung des § 7 TSchG aufzunehmen.
Die belangte Behörde beharrt auf dem Standpunkt, dass das Abschneiden der Tasthaare verboten ist, da das Abschneiden der Vibrissen eine Maßnahme sei, die zum Verlust eines empfindlichen Teils des Tierkörpers führe.
Diese Begründung sorgt offenbar für ordentlichen Zündstoff unter den Hundezüchtern. Die Hundezüchter vertreten nämlich eine komplette gegenteilige Ansicht, indem Sie den Standpunkt einnehmen, dass die Vibrissen (Tasthaare) nachwachsen und das Tier beim Abrasieren nichts spüren. Darüber hinaus sei das Abrasieren der Vibrissen internationaler Standard. Die Hundezüchter sind auch absolut davon überzeugt, dass unrasierte Vibrissen im internationalen Vergleich als ungepflegt gelten. Trotz der vorgebrachten Argumentationen der Hundezüchter bleiben die hohen Strafen – zumindest vorerst -bestehen.
Vibrissen. Strafe. Einspruch.
Wenn auch Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden und eine Strafverfügung erhalten haben, ist zu prüfen, ob die Strafzahlung überhaupt gerechtfertigt oder zu hoch ist.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären mein Team und ich, ob die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.