Ein Besuch im Supermarkt ist immer mit zahlreichen Überraschungen verbunden. Einerseits kann es die Freude sein, um seinen Süßigkeitenvorrat wieder aufzufüllen oder andererseits die Überraschung von diversen neuen Produkten. Als Verbraucher gehen wir selbstverständlich davon aus, dass Lebensmittelprodukte ordentlich gekennzeichnet sind, sodass wir stets auf den ersten Blick erkennen, welche Inhalte im Produkt enthalten sind.
Der Lebensmittelgesetzgeber sieht das ähnlich und verpflichtet deshalb die Lebensmittelunternehmer, die von ihnen in Verkehr gebrachten Waren zu kennzeichnen. Unter dem Begriff „Information über Lebensmittel“ meint der Gesetzgeber, dass ein Lebensmittelunternehmen jede Information, die ein Lebensmittel betrifft und Endverbrauchern in irgendeiner Form zur Verfügung gestellt wird, ordentlich kennzeichnen muss.
Doch wie erfolgen die Kontrollen?
Durch die sogenannte Lebensmittelaufsicht! Die Hauptaufgabe der Lebensmittelaufsicht ist der Schutz der Verbraucher. Ein wesentliches Ziel ist dafür zu sorgen, dass eine bestmögliche Lebensmittelqualität im Handel vorliegt. Bei der Kontrolle kontrollieren die Lebensmittelkontrollorgane die Lebensmittelbetriebe hinsichtlich der Produktion und Eigenkontrolle, sowie bezüglich der Produktkennzeichnung. Bei Verdachtsfällen werden Warenproben entnommen.
Was passiert, wenn eine Beanstandung durch die Lebensmittelaufsicht vorliegt?
Es liegt in der allgemeinen Lebenserfahrung eines jeden Menschen: Wenn durch ein Lebensmittel eine gesundheitliche Gefahr für Konsumenten besteht, muss es umgehend aus dem Verkehr gezogen werden. Handelt es sich dabei (nur) um einen Kennzeichenfehler, so ist der Hersteller verpflichtet, die Etiketten richtigzustellen. Die belangte Behörde – meist die Bezirksverwaltungsbehörde – fordert den Hersteller vorab in einem Schreiben auf, die Mängel binnen einer angemessenen Frist zu beheben, andernfalls ergeht ein Strafbescheid. Hier ist Vorsicht geboten! Der Hersteller sollte unverzüglich mit der belangten Behörde in Kontakt treten und mitteilen, in welchem Zeitraum die festgestellten Mängel behoben werden.
Eine oberflächige Mängelbehebung kann sehr teuer werden, weshalb ich Ihnen nur raten kann, professionelle Unterstützung aufzusuchen, um keine unliebsamen Erfahrungen mit der Lebensmittelbehörde zu machen.
Ich bin für Sie da
Wenn auch Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, so stehe ich Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Seite. Zögern Sie nicht, sondern setzen Sie sich direkt mit mir in Verbindung und vereinbaren Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei. Gemeinsam besprechen wir Ihre konkrete Situation und finden rasch eine tragfähige Lösung!