Wer als Verbraucher einen Kredit aufnimmt, muss häufig auch mit Kreditgebühren rechnen. Allerdings sind nicht alle Kreditgebühren zulässig. Diese können beispielsweise für die Bearbeitung des Kreditantrags, die Kontoführung oder die Bereitstellung des Darlehens, sowie für die Bonitätsprüfung anfallen. Insbesondere in den letzten Jahren hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) mehrere Entscheidungen getroffen, die die Rechte von Verbrauchern in Bezug auf unzulässige Gebühren gestärkt haben.
Eine dieser Entscheidungen betrifft die Berechnung von Kontoführungsgebühren. Der OGH hat hierbei klargestellt, dass eine Kontoführungsgebühr nur dann zulässig ist, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich anfallenden Kosten steht. Insbesondere darf die Bank keine Gewinne mit der Erhebung von Kontoführungsgebühren erzielen. Verbraucher können daher erfolgreich gegen unzulässige Kontoführungsgebühren vorgehen.
Eine weitere OGH Entscheidung betrifft die Vorleistungspflicht der Verbraucher. Der OGH hat klargestellt, dass Verbraucher nicht verpflichtet sind, Kreditgebühren im Voraus zu zahlen, bevor der Kreditvertrag unterschrieben ist. Eine Vorleistungspflicht für Kreditgebühren ist demnach unzulässig und kann von Verbrauchern erfolgreich angefochten werden.
Nicht so eindeutig war bislang, ob eine Bearbeitungsgebühr für Kredite verrechnet werden darf. Hier hat das Oberlandesgericht Innsbruck schon vor Jahren beanstandet, dass die Kreditgebühr nicht prozentuell an der Höhe der Kreditsumme berechnet werden darf, wenn dann nur am tatsächlichen oder voraussichtlichen Arbeitsaufwand. Der OGH war bislang allerdings anderer Rechtsansicht und hat entschieden, dass die Kreditgebühr doch zulässig sei.
Allerdings stehen jetzt die Chancen gut, dass der OGH seine Rechtsansicht ändert. Immerhin hat der OGH in einem anderen Erkenntnis festgestellt, dass eine Servicepauschalen von Fitnesscentern, der keine Gegenleistung gegenübersteht, rechtswidrig ist und nicht verrechnet werden darf.
Überdies hat der europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall der spanischen Caixabank festgestellt, dass das Kreditinstitut nachzuweisen hat, dass für eine Bereitstellungsprovision eines Kredites tatsächlich eine konkrete Leistung erbracht wurde. Wurde keine konkrete Leistung erbracht, verursacht das ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zum Nachteil des Kreditnehmers.
Weiters hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Kreditinstitute für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine Gebühren erheben dürfen, wenn sie damit einen Gewinn erzielen wollen. Das bedeutet, dass Banken nur die tatsächlich anfallenden Kosten für die Bearbeitung eines Kreditantrags auf den Kunden umlegen dürfen.
Diese Entscheidung des EuGH hat weitreichende Folgen für Verbraucher. Denn viele Kreditinstitute haben in der Vergangenheit unberechtigt Gebühren für die Bearbeitung von Kreditanträgen erhoben.
Um als Verbraucher erfolgreich gegen unzulässige Gebühren vorgehen zu können, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Zum einen ist es ratsam, die Vertragsunterlagen genau zu prüfen und die Höhe der erhobenen Gebühren zu überprüfen. Zum anderen sollte der Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren gegenüber der Bank schriftlich geltend gemacht werden.
Es kann jedoch vorkommen, dass die Bank den Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren ablehnt. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann dabei helfen, die Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls auch gerichtlich gegen die Bank vorzugehen.
In jedem Fall lohnt es sich, gegen unzulässige Kreditgebühren vorzugehen. Denn Verbraucher haben ein Recht auf eine transparente und faire Abwicklung von Kreditverträgen. Und wer zu Unrecht Kreditgebühren gezahlt hat, sollte sich diese auch zurückerstatten lassen.
Fazit: Unzulässige Gebühren sind ein häufiges Problem für Verbraucher. In jedem Fall ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen, um die Ansprüche durchzusetzen.
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Lieber Herr Hofer,
bei uns werden beim Kredit alle drei Monate Bearbeitungsentgelt und Kontoführung zu den zusätzlichen Sollzinsen verrechnet. Ist das zulässig?
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sammt
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können wir Ihnen dabei weiterhelfen.
In Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen, mit allen relevanten Unterlagen in unsere Kanzlei zu kommen. Anschließend prüfen wir die Verträge sowie die Bearbeitungsgebühren im Detail und erstellen für Sie einen maßgeschneiderten Fahrplan für das weitere Vorgehen.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwaltskanzlei HOFER
Lieber Herr Hofer,
Ich möchte fragen, ob beim Kredit die doppelt so große Abschlußposten quartalsjährig zuläßig sind?
Liebe Grüsse
Dianová
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne können wir Ihnen dabei weiterhelfen.
Um Ihre Frage zu beantworten, müssen zahlreich rechtliche Indikatoren begutachtet werden. Wir empfehlen Ihnen daher sich bei uns einen Beratungstermin zu vereinbaren, wo wir Ihren Kreditvertrag begutachten können. Danach können wir Ihnen eine bessere Expertise geben.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwaltskanzlei HOFER