Knapp 120.000 Kilometer Forstwege führen durch unsere heimischen Wälder. Die Zahl der heimischen Mountainbiker ist allerdings deutlich höher. Mit rund 800.000 begeisterten Mountainbikern wundert es wohl kaum, dass der Wald die perfekte Kulisse für Ausfahrten bietet.
Auch mit dem Frühlingsbeginn werden die Fahrräder wieder ausgewintert. Die Vorfreude auf die kommende Ausfahrt in den Wald ist groß. Doch die Freude hält sich bis zur ersten Auseinandersetzung mit dem Waldeigentümer in Grenzen. Warum?
Die rechtliche Situation ist eindeutig. Die gesetzliche Grundlage bringt uns dabei das Forstgesetz 1975. Das Forstrecht hält in der Bestimmung des § 33 Forstgesetzes 1975 fest, dass jeder grundsätzlich den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten darf. Um zu verstehen, warum gerade das Radfahren im Wald verboten ist, muss im ersten Schritt geklärt werden:
- Was ist ein Wald?
- Was fällt alles unter den Begriff „betreten“ iSd Forstgesetzes 1975?
Der Begriff „Wald“ ist rasch erläutert. Wald ist eine bestockte Fläche von mindestens 1000m2 mit einer Mindestbreite von 10m. Liegen diese zwei Voraussetzungen vor, handelt es sich um einen Wald iSd Forstgesetzes 1975. Beim Begriff des Betretens wird es schon etwas schwieriger. Der Forstgesetzgeber stellt beim Begriff „betreten“ auf eine menschenähnliche Bewegung ab. Gemeint ist damit „gehen“, sei es als Läufer, Wanderer, Walker usw. Hintergrund ist, dass die Öffnung des österreichischen Waldes zu Erholungszwecken ausdrücklich „das Befahren“ ausschließt. Eine solche Freizeitnutzung ist nur mit der Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt. Seit dem Aufkommen von E-Bikes kommen zahlreiche Freizeitsportler viel tiefer in den Lebensraum Wald hinein, was in der Vergangenheit zu zahlreichen Konflikten geführt hat. Die Mountainbiker geraten zunehmender ins Visier der Grundeigentümer.
Die Natur und Waldeigentümer stehen unter Druck
Welche rechtlichen Instrumente stehen dem Waldeigentümer zur Verfügung, oder sollte ein Dialog mit dem Mountainbiker angestrebt werden? Die hitzigen Diskussionen laufen bereits jahrelang. Eine passende Lösung wurde bereits mit der Öffnung zahlreicher freigegebener Forstwege gefunden. Doch welche rechtlichen Schritte stehen dem Waldeigentümer bei einer andauernden Belastung im Wald durch Mountainbiker zur Verfügung?
Ich bin für Sie da
Wenn auch Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, so stehe ich Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Seite. Zögern Sie nicht, sondern setzen Sie sich direkt mit mir in Verbindung und vereinbaren Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei. Gemeinsam besprechen wir Ihre konkrete Situation und finden rasch eine tragfähige Lösung!