In Österreich erleben wir einen signifikanten Anstieg in der täglichen Verhängung von Betretungs- und Annäherungsverboten. Diese Entwicklung reflektiert nicht nur eine verstärkte Sensibilisierung für gesellschaftliche Herausforderungen wie häusliche Gewalt und Stalking, sondern weist auch auf gesetzliche Schärfungen und Veränderungen hin. Eine genauere Analyse dieser Trends ermöglicht nicht nur einen Einblick in die sozialen Dynamiken, die diese Zunahme beeinflussen, sondern wirft auch die Frage auf, welche rechtlichen Folgen für die Betroffenen und die Täter daraus resultieren.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um ein Betretungs- und Annäherungsverbot zu verhängen?
Um ein Betretungs- und Annäherungsverbot gemäß § 38a Abs. 1 SPG zu verhängen, müssen konkrete Fakten vorliegen, die darauf hindeuten, dass in der Zukunft eine ernsthafte Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit besteht. Solche Fakten können beispielsweise das Verhalten der Person, einschlägige vorherige Vorfälle, Zeugenaussagen, Spuren am Tatort oder Einträge in der Gewaltschutzdatei sein. Mutmaßungen, Gerüchte oder Belästigungen reichen grundsätzlich nicht aus, um ein Betretungs- und Annäherungsverbot zu rechtfertigen. Es müssen konkrete Anzeichen für eine potenzielle Gefahr vorliegen.
Die Praxis hat uns allerdings gezeigt, dass die Polizei aus Sicherheitsgründen generell bei jedem Vorfall, selbst bei einem harmlosen lauten Streit mit dem eigenen Partner, ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen kann.
Fall aus der Praxis: Ehestreit
Ein Streit entsteht, wenn zwei oder mehr Personen unterschiedliche Meinungen, Ansichten, Interessen oder Ziele haben und versuchen, ihre Positionen durchzusetzen. Die Gründe für Streitigkeiten können vielfältig sein und hängen oft von individuellen Perspektiven, Werten oder Bedürfnissen ab. Ist ein Streit einmal entfacht kann er schwerwiegende rechtliche Folgen auslösen. So wie auch unser Praxisfall Ihnen aufzeigen soll.
Flughafenmitarbeiter:
Unser Mandant, ein langjähriger Flughafenmitarbeiter im Sicherheitsbereich, geriet in einen Streit mit seiner Frau, der von Anwohnern gemeldet wurde. Die Polizei traf ein und stellte fest, dass der Konflikt zwar laut, aber noch verbal war. Um mögliche Eskalationen zu verhindern, verhängten die Beamten ein vorläufiges Betretungs- und Annäherungsverbot über unseren Mandanten. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Sicherheit beider Parteien zu gewährleisten und potenzielle gewalttätige Handlungen zu verhindern.
Was waren die Folgen nach dem Ausspruch des Betretungs- und Annäherungsverbots für unseren Mandanten:
- Räumliche Beschränkung: Der betroffene Täter darf sich nicht in der Wohnung des Opfers aufhalten und auch keinen Bereich im Umkreis von hundert Metern betreten.
- Kontaktverbot: Es besteht ein striktes Verbot, sich dem Opfer im genannten Umkreis zu nähern oder jeglichen Kontakt herzustellen.
- Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß: Ein Verstoß gegen das Betretungs- und Annäherungsverbot kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, darunter Geldstrafen von bis zu EUR 5.000,00 oder sogar Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu sechs Wochen.
- Schlüsselentzug und sofortiges Verlassen der Wohnung: Der Täter wird von der Polizei gezwungen, den Wohnungsschlüssel abzugeben und die Wohnung umgehend zu verlassen.
- Gewaltpräventionsberatung: Der Täter ist verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen nach Erlass des Verbots eine sechsstündige Gewaltpräventionsberatung zu vereinbaren und innerhalb von 14 Tagen durchzuführen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen.
- Strafverfahren: Angesichts dieser Ausgangssituation wurde der betroffenen gleich von der einschreitenden Polizei zur sofortigen Vernehmung aufgrund des Anfangsverdachts der Drohung und Nötigung mitgenommen. In solchen Situationen sollten Sie stets die Aussage verweigern, da Sie aller Voraussicht und Wahrscheinlichkeit emotional aufgeladen sind. Verweigern sie daher die Aussage und lassen sie sich unverzüglich von einer rechtsfreundlichen Vertretung beraten. Im Strafrecht gewinnt man einen Fall nur durch präzise Taktik und klare Kenntnisse über die umfassenden Prozessrechte eines Betroffenen. Bitte beachten Sie, dass alles was Sie während einer Amtshandlung erzählen, immer von den einschreitenden Beamten im Amtsvermerk aufgenommen wird. Die Redenswendung „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ trifft demnach im Strafrecht andauernd zu. Link zu Strafrecht: https://anwalt-hofer.at/leistungen/strafrecht/
- Waffenverbot: Seit 2021 gilt im Falle eines Betretungs- und Annäherungsverbots auch ein obligatorisches Waffenverbot. Wichtig ist, dass der Betroffene gegen ein Waffenverbot unverzüglich ein Rechtsmittel in der Form einer Vorstellung bzw. Beschwerde einlegt.Ein Waffenverbot kann schwerwiegende Folgen haben und sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. In der Vergangenheit haben wir erfolgreich zahlreiche Flughafenmitarbeiter und Sicherheitskräfte vertreten, bei denen ein solches Verbot den Jobverlust bedeutet hätte. In diesem konkreten Fall konnten wir durch unseren sofortigen rechtlichen Beistand erreichen, dass das verhängte Waffenverbot abgewendet wurde. Somit wurde unserem Mandanten effektiv geholfen, seinen Arbeitsplatz zu behalten. https://anwalt-hofer.at/leistungen/oeffentliches-recht/waffenrecht/
Gibt es ein Rechtsmittel gegen ein Betretungs- und Annäherungsverbot:
Anzumerken ist, dass ein Rechtsmittel gegen ein Betretungs- und Annäherungsverbot oft zielversprechend ist, um sich seine Ausgangssituation in einen Scheidungsverfahren oder Waffenverbotsverfahren zu verbessern.
Ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot kann ebenso von den Sicherheitsbehörden jederzeit formlos aufgehoben werden, insbesondere wenn die Umstände sich verändert haben oder keine weiteren Gefahren mehr bestehen.
Wenn jedoch gegen eine Person ein Betretungs- und Annäherungsverbot erlassen wurde und sie der Meinung ist, dass dies zu Unrecht geschah, kann sie innerhalb von sechs Wochen nach der Erlassung des Verbots eine Maßnahmenbeschwerde einreichen. Die Maßnahmenbeschwerde ist ein Rechtsmittel, um die Aufhebung oder Überprüfung der getroffenen Maßnahme zu beantragen. Dabei wird das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen und entscheiden, ob sie aufrechterhalten, abgeändert oder aufgehoben wird.
Wir sind für Sie da
Wenn auch Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Seite. Zögern Sie nicht, sondern setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei. Gemeinsam besprechen wir Ihre konkrete Situation und finden rasch eine tragfähige Lösung!