Jeder von uns hat sicherlich schon einmal Post von einer Behörde erhalten. Gelegentlich erwarten wir diese Schreiben mit Freude, zum Beispiel wenn wir die lang ersehnte Genehmigung erhoffen. Doch manchmal erreichen uns behördliche Mitteilungen unerwartet und enthalten nicht immer erfreuliche Nachrichten. Von Geldstrafen über Aufforderungen zur Rechtfertigung bis hin zu Entzugsbescheiden – die Bandbreite ist vielfältig.
Doch was passiert, wenn man versehentlich ein solches behördliches Schreiben übersehen hat?
In den folgenden Beispielen möchten wir Ihnen zwei Praxisbeispiele vorstellen, die verdeutlichen, welche Konsequenzen auftreten können und wie leicht es ist, eine behördliche Mitteilung zu übersehen. https://anwalt-hofer.at/leistungen/oeffentliches-recht/
Behördliche Post im Werbechaos: Wenn wichtige Schreiben zwischen Anzeigen untergehen:
Oftmals landen behördliche Schreiben unbeabsichtigt inmitten von Werbeankündigungen, was zu einer leichtfertigen Entsorgung führen kann. In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass wichtige Mitteilungen übersehen werden, da sie zwischen Werbematerialien verlorengehen. Diese Nachlässigkeit kann gravierende Konsequenzen nach sich ziehen, von finanziellen Sanktionen bis hin zu weiteren behördlichen Maßnahmen. Genau diese Gefahr wäre unserer Mandantin Frau A. fast zum Verhängnis geworden.
Fall 1:
Unsere Mandantin Frau A. und ihr Postzusteller haben eine Beziehung, die von einer unerbittlichen Flut an Werbezetteln geprägt ist. Trotz eines klaren „Keine Werbung“-Aufklebers findet ihr Briefkasten regelmäßig seine Bestimmung als Werbemittel-Lager. Eines Tages, nachdem sie wieder einmal alle Werbungen durchgesehen hat und im gleichen Schritt entsorgte, übersah sie jedoch eine Hinterlegungsanzeige, die sich geschickt zwischen den Flyern versteckt hatte. Ein paar Wochen später der Schock: Die Gewerbebehörde teilt ihr mit, dass ihre Gewerbeberechtigung entzogen wurde! Unsere Mandantin Frau A. ist entsetzt und fragt sich, warum sie nie einen Bescheid erhalten hat.
Nach einer wilden Fahrt durch den Bürokratie-Dschungel stellt sich heraus, dass der angebliche Bescheid zwar rechtmäßig hinterlegt wurde, allerdings unsere Mandantin Frau A. diesen nie zu Gesicht bekommen hat.
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Unsere Mandantin Frau A., mit zwei kleinen Kindern und einem drohenden Gewerbe-Aus, sucht bei uns um Rat. Es gibt allerdings Hoffnung.
Welche rechtliche Möglichkeit hat Frau A.?
Wenn die Frist bereits abgelaufen ist, gibt es rechtlich verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der Art des Schreibens und den möglichen Konsequenzen der Fristversäumnis. In vielen Fällen kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Dies bedeutet, dass ein Antrag gestellt wird, um die Frist nachträglich wiederherzustellen, beispielsweise aufgrund unverschuldeter Hindernisse.
Wann liegt ein unverschuldetes Hindernis vor?
Ein derartiges Hindernis liegt vor, wenn jemand aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht in der Lage ist, seine Post zu bearbeiten.
Fall 2: Autounfall mit rechtlichen Folgen!
Ein Beispiel hierfür ist unser Mandant Herr K., der auf dem Heimweg in einen Autounfall verwickelt war und daraufhin vier Wochen im Krankenhaus verbrachte. Während dieser Zeit konnte er seine Post nicht sichten. Bedauerlicherweise erhielt unser Mandant in dieser Phase zwei Geldstrafen in Form einer Strafverfügung. Einspruch gegen eine Strafverfügung kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
Unser Mandant stand vor erheblichen Geldstrafen, die während seines Krankenhausaufenthalts rechtskräftig wurden. Herr K. war sehr verzweifelt, jedoch konnten wir ihm durch einen Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand helfen und mittels eines überzeugenden Einspruchs die beiden Geldstrafen vermeiden.
Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand
Ein Wiedereinsetzungsantrag ermöglicht die Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist, selbst nach deren Ablauf. Dies ist im österreichischen Zivilverfahrensrecht und Verwaltungsverfahrensrecht geregelt. Die Voraussetzungen können variieren, jedoch muss nachgewiesen werden, dass die versäumte Frist aufgrund unverschuldeter Hindernisse nicht eingehalten werden konnte.
Was ist dabei zu beachten?
Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Fristversäumnis darlegen. Er muss innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden, üblicherweise zwei Wochen ab Beseitigung des Hindernisses. Bei Erfolg wird die versäumte Frist wiederhergestellt, und man hat erneut die Möglichkeit, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Alternativ kann bei nicht mehr möglicher Wiedereinsetzung ein Antrag auf „Wiederaufnahme des Verfahrens“ gestellt werden. Dies erlaubt eine nachträgliche Intervention in ein abgeschlossenes Verfahren, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die das Ergebnis beeinflussen können. Beide Anträge unterliegen strengen formalen Anforderungen. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren.
Wie ist das Verfahren von Frau A. ausgegangen?
Dank unseres Wiedereinsetzungsantrags in den vorigen Stand und der gleichzeitig erhobenen Beschwerde konnten wir erfolgreich den Entzug der Gewerbeberechtigung von Frau A. abwehren. Bei einem solchen Antrag ist es entscheidend, dass er sorgfältig formuliert ist und alle relevanten Beweisanträge beigefügt sind. Nur so hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen – Wir sind für Sie da
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