Ob Zuhause, am Strand oder in den Bergen – Urlaub ist für uns alle der schönste Ausgleich zum stressigen Arbeitsalltag. Als nicht ganz so schön und stressfrei erweist sich allerdings oft das Urlaub nehmen, da es auch in diesem Rechtsgebiet einige Fragen und Themen gibt, die es mit dem Arbeitgeber zu klären gibt: Von der Länge des Urlaubs bis hin zur Urlaubssperre. Da auch ich oft mit Anliegen bezüglich des Urlaubsrechts konfrontiert werde, habe ich im folgenden Artikel die wichtigsten grundlegenden Fragen für Sie zusammengefasst. Mit meiner Unterstützung steht Ihrem Urlaub nichts mehr im Weg!
Urlaubssperre: Wie viel Urlaub steht mir zu?
Grundsätzlich gilt: Je länger das Dienstverhältnis, desto mehr Anspruch auf Urlaub haben Sie. Seine ersten Urlaubstage verdient man sich als Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten, ab dem siebtem Monat im Unternehmen besteht ein Anspruch auf den gesamten fünfwöchigen Jahresurlaub. Das österreichische Urlaubsgesetz definiert fünf Wochen mit 30 Werktagen. Werktage sind laut Gesetz also all jene Kalendertage, die keine Sonn- oder Feiertage sind.
Wie kann ich mir Urlaub nehmen?
Im Grunde steht es Ihnen frei, wann Sie Ihre Urlaubstage einlösen. Nichtsdestotrotz müssen Ihre freien Tage wechselseitig zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Sie müssen sich also unbedingt – am besten schriftlich – das Einverständnis Ihres Vorgesetzen einholen, damit Sie mit der Planung Ihres langersehnten Urlaubs beginnen können. Wird Ihr Urlaubsantrag genehmigt, so darf er gesetzlich nicht mehr verschoben oder gar gestrichen werden. Die einzige Ausnahme hierbei bildet ein sogenannter Betriebsnotstand: In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber den zuvor bewilligten Urlaub verweigern, er muss die bereits vom Arbeitnehmer getätigten Investitionen für den Urlaub jedoch übernehmen.
Urlaubssperre verhängt? Was nun?
Dringende betriebliche Belange wie ein krankheitsbedingter Ausfall vieler Mitarbeiter oder eine plötzliche, nicht vorhersehbare Auftragssteigerung während Ihres geplanten Urlaubs führen zu einer Urlaubssperre, deren Dauer gesetzlich nicht geregelt ist. Sie ist also von den Umständen der Sperre abhängig und kann bis zu einigen Monaten betragen. Zwar kann ein Urlaubsverbot zu jedem Zeitpunkt verhängt werden, also auch, wenn Sie den Urlaub bereits angetreten haben, in dem Fall muss jedoch ein absoluter Ausnahmefall vorliegen. Grundsätzlich gilt nämlich immer noch: Urlaub ist Urlaub. Das heißt, dass Sie im Urlaub – wenn es sich nicht um einen Bereitschaftsdienst handelt – nicht verpflichtet sind, für den Arbeitgeber erreichbar zu sein.
So ärgerlich eine Urlaubssperre auch ist, Sie sollten sich dieser Sperre keinesfalls widersetzen und den Urlaub eigenmächtig antreten. Dies kann schnell zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Viel sinnvoller ist es in jedem Fall, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und eine Lösung zu finden, die beide Parteien zufriedenstellt.
Sie finden keinen Weg, gegen Ihre Urlaubssperre vorzugehen oder haben eine andere Frage, die Ihr Arbeitsverhältnis betrifft? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Als Prozessanwalt mit Spezialisierung auf das Arbeitsrecht kann ich Ihnen auf jede Ihrer Fragen eine Antwort geben und freue mich, Ihnen weiterhelfen zu können. Gemeinsam besprechen wir Ihre konkrete Situation und finden rasch eine tragfähige Lösung!