Unfälle & Parken.
Was mache ich eigentlich, wenn ich einen Unfall verursacht habe? Zahlt es sich aus, wenn ich dagegen Einspruch erhebe? Was muss ich tun, wenn ich beim Ausparken ein Auto beschädige? Rechtsexperte Mag. Bernhard Hofer beantwortet diese Fragen.
Weekend: Bloßer Sachschaden: Was ist zu tun?
Bernhard Hofer: Vergessen Sie die Polizei. Wichtig ist: Fotos, Fotos, Fotos machen! Wenn es tatsächlich gekracht hat und es strittig ist, wen das Verschulden am Unfall trifft, muss der Unfallshergang von der gegnerischen Versicherung und allenfalls auch später vor Gericht rekonstruiert werden. Am besten ist dies möglich, wenn man die Unfallfahrzeuge in der Endlage fotografiert. Durch die Dokumentation der Beschädigungen kann ein Sachverständiger sehr viel herauslesen. Sollte es auch noch Bremsspuren oder sonstige Fahrzeugteile auf der Fahrbahn geben, so ist es ratsam, auch die-se zu fotografieren.
Weekend: Bin ich automatisch schuld, wenn ich jemanden verletzen sollte?
Bernhard Hofer: Sollte unglücklicherweise eine Person bei ei-nem Unfall verletzt werden, sind die Beteiligten verpflichtet, die Polizei zu rufen. In weiterer Folge wird dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob den Verursacher eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden kann. Die verletzte Person wird zum Amtsarzt geschickt, um festzustellen, ob eine Verletzung von mehr als 14-tägiger Dauer vorliegt. Kleinere Verletzungen sind nicht strafbar. Sollte eine relevante Verletzung vorliegen, muss man entscheiden, ob man sich auf ein förmliches Strafverfahren einlässt oder eine sogenannte Diversion anstrebt. Hier ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, dessen Kosten meistens von der Rechtsschutzversicherung gedeckt werden. Sollten Sie unglücklicherweise im Straßenverkehr ein Kind nieder-stoßen, ist professionelle Hilfe unumgänglich. Da Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind, ist im-mer mit besonderer Vorsicht an Kindern vorbeizufahren.
Weekend: Verwaltungsstrafen:Zahlt es sich aus, diese vom Anwalt bekämpfen zu lassen?
Bernhard Hofer: Oft meinen meine Mandanten, dass die Verkehrsstrafe zu hoch ist, oder dass sie überhaupt zu Unrecht verhängt wurde. Da muss man im Vorfeld prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und ob diese die Anwaltskosten trägt. Bei den Rechtsschutzversicherungen gibt es je nach Versicherung Bagatellgrenzen von rund 180 Euro. Sollte keine Rechtsschutzdeckung bestehen, zahlt sich die Beiziehung eines Anwalts in der Regel nicht aus.
Weekend: Parkschaden: Reicht es aus, die Daten zu hinterlassen oder muss ich eine Selbstanzeige machen?
Bernhard Hofer: Beschädigen Sie beim Ausparken ein anderes Fahrzeug, sind Sie verpflichtet unverzüglich, auch in der Nacht, die Polizei zu verständigen und den Schaden zu melden. Sonst laufen Sie Gefahr eine Anzeige und eine Strafe wegen Fahrerflucht zu erhalten. Es genügt also nicht am Scheibenwischer seine Daten zu hinterlassen.
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