Im Zuge der pandemischen Ausbreitung des Coronavirus wurden zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung verfügt, deren Nichtbefolgung mit empfindlichen Strafen bedroht ist.
In den Verordnungen gemäß des COVID-19-Maßnahmengesetzes sind zahlreiche Verhaltensregeln enthalten, die einen großen Interpretationsspielraum offen lassen. Dies führt bei vielen Menschen zu einer Verunsicherung, was nun konkret erlaubt und was nicht. Selbst Menschen, die sich strikt an alle Regeln halten wollen, sind nicht davor gefeit in ein Verwaltungsstrafverfahren involviert zu werden.
Dies liegt nicht nur an vielleicht unklaren Regeln, sondern in etlichen Fällen auch an einer möglicherweise übertriebenen Härte, die von Polizisten an den Tag gelegt wird. Auch gibt es Berichte, wonach die Verbote österreichweit unterschiedlich gehandhabt werden.
So berichtet zum Beispiel die Volksanwaltschaft, dass in Salzburg Spielplätze geschlossen und bei Zuwiderhandeln mit Geldstrafe bis € 1.000,00 bedroht sind, während im höchsten Risiko-Land Tirol die Spielplätze geöffnet sind. In Judenburg wiederum hat eine Mutter für ein Kind in einem Drogeriemarkt ein Schulheft gekauft. Da der Schulheftkauf nicht „lebensnotwendig“ ist, droht der Mutter nunmehr eine Strafe.
Da die Temperaturen jetzt steigen, treibt es viele Menschen ins Freie, wo sie natürlich auf zahlreiche andere Menschen treffen, sodass vor allem der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann. Auch hier sind viele Konfliktfälle mit der Polizei vorprogrammiert. Nach Medienberichten ist Anzahl der Strafen aufgrund der Nichteinhaltung der Corona-Vorschriften bereits drastisch gestiegen.
So wurde zB einem Motorradfahrer eine Strafverfügung über € 600,00 zugestellt, weil er sein Motorrad auf einem beliebten Motorrad-Rastpunkt abgestellt hat, wobei dies verboten sein soll. Ob sich ein solches Verbot aus der in dieser Strafverfügung angeführten Verordnung tatsächlich ableiten lässt und ob die Strafe – so ein Verstoß überhaupt vorliegt – in dieser Höhe gerechtfertigt ist, muss im Einzelfall stets geprüft werden.