Rechtsanwalt Bernhard Hofer, Prozessanwalt Wien, Baurecht Rechtsanwalt Wien, Strafverteidiger Wien

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Alles, was im echten Leben strafbar ist, ist oft auch im virtuellen Leben strafbar!

Warten Sie nicht und melden Sie Ihr Lehrpersonal, Ihren Elternverein oder Ihre Schulklasse zu einer digitalen Weiterbildung mit dem Projekt „Die strafrechtlichen Auswirkungen der sozialen Netzwerke“ an.

Es ist heutzutage kein Geheimnis, dass vor allem Jugendliche ausschließlich über ihre Mobiltelefone kommunizieren. Dabei nutzen sie unterschiedliche Apps, wie zum Beispiel WhatsApp, Snapchat, Facebook, Instagram, Telegram oder TikTok. Doch welche Gefahren lauern in diesen sozialen Netzwerken? Die Vergangenheit hat oft gezeigt, dass diese Apps Schauplätze von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren waren.

Doch warum sind gerade die sozialen Netzwerke ein Schauplatz für strafrechtliche Ermittlungsverfahren?

Unter den Begriff des Cyberstrafrechts bzw. Internetstrafrechts fallen zahlreiche strafrechtliche Delikte, die relativ einfach und unbedacht begangen werden können.

Es handelt sich um Delikte wie Cybermobbing, unbefugte Bildaufnahme, Verhetzung, gefährliche Drohung, Internetbetrug, sexuelle Belästigung, Ehrenbeleidigung, beharrliche Verfolgung (Stalking) oder Übertretungen gegen das Verbotsgesetz. Die unterschiedlichen Strafrahmen der Internetdelikte reichen von einem bis zu 10 Jahren!
Ein unüberlegtes Bild, eine unbedachte Nachricht in einer Klassengruppe oder ein vermeintlicher lustiger Snap – schon ist es passiert!

All diese angesprochenen Delikte stellen einen besonderen Schwerpunkt in unserem Themenkomplex „Die Gefahren der sozialen Netzwerke“ dar. Es sind auch genau die gegenständlichen Delikte, an denen die Schüler ein großes Interesse zeigen. Die Aufklärung über die Gefahren der sozialen Netzwerke stellt ein wichtiges Element der Präventionsmaßnahmen in Form einer digitalen Weiterbildung dar, um Jugendliche und auch Erwachsene über mögliche Übertretungen aufzuklären.

Wie können solche Cyberdelikte/ Internetdelikte verwirklicht werden?

Einerseits versenden Jugendliche, aber auch Erwachsene über diese Apps oft „Memes“, die in der Regel grundsätzlich humoristisch, aufheiternd, satirisch oder gesellschaftskritisch sein sollten, andererseits werden aber auch unbedacht gedankenlose Nachrichten oder „Snaps“ übermittelt.

Doch was passiert, wenn solche „Memes“ oder „Snaps“ bzw. Nachrichten einen verbotenen Inhalt aufweisen? Dann haben Sie in der Regel eine Straftat verwirklicht!

Seien Sie am Puls der Zeit!

In unserem Vortrag klären wir Jugendliche, Eltern und Erwachsene über die strafrechtlichen Gefahren der sozialen Netzwerke auf bzw. darüber, welche Inhalte bereits einen Anfangsverdacht einer strafrechtlichen Übertretung auslösen. Bedauerlicherweise ist vielen der Betroffenen nicht immer klar, dass nicht nur das Versenden solcher Inhalte in Gruppen oder das Posten auf Facebook bzw. Instagram strafbar ist, sondern dass auch schon das Versenden derartiger Bilder bzw. Nachrichten als Privatnachrichten via WhatsApp an einen Freund ausreicht.

In unserer Tätigkeit haben wir in der Vergangenheit zahlreiche strafrechtliche Verfahren begleitet. Die meisten Betroffenen haben immer wieder vorgebracht: „Ich habe das nicht gewusst“ oder „Es war eine unüberlegte Handlung“, da via WhatsApp so manches „Dumme“ versendet wird, ohne an die weiteren Konsequenzen zu denken. Dabei ist es jedoch irrelevant, ob ein solches Bild als „Spaßbild“ oder vermeintlicher „Scherz“ gemeint war. Die fatalen Folgen solcher Tatbestände sind den Betroffenen überhaupt nicht bewusst, können aber fatale Konsequenzen auslösen.

Aufgrund der immensen Nachfrage haben wir uns entschlossen, das Projekt „Die strafrechtlichen Auswirkungen der sozialen Netzwerke“ ins Leben zu rufen.

Unsere Leistung richtet sich an folgende Zielgruppen:

A: Schulbereich

1. Schulklassen
Das Projekt ist an Schüler an der Schwelle der beginnenden Strafmündigkeit (ab 14 Jahren) gerichtet. Ziel ist es, den Jugendlichen strafbare Handlungen im Netz zu erklären und ihnen mögliche Folgen einer Übertretung aufzuzeigen.

2. Eltern / Elternvereine
Wir bekommen immer wieder von Eltern die Frage gestellt, was im Internet überhaupt erlaubt ist. Eltern klagen, dass ihre Kinder permanent am Handy hängen und ausschließlich über ihr Handy mit Freunden kommunizieren. Ein Elternteil berichtete, dass ihr Kind auf Instagram oft von älteren Männern angeschrieben wird und sie nicht weiß, wie man eine derart heikle Situation rechtlich unterbinden kann. Fragen über Fragen, die bei den Eltern zu diesem Themenkomplex entstehen, und die auch zu Überforderung führen können. In unserem Vortrag bringen wir Eltern die verschiedenen Internetdelikte näher, zeigen ihnen, worauf sie achten müssen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen im Internet streng einzuhalten sind.

3. Lehrpersonal
Es sind vor allem Lehrer, die täglich das Verhalten ihrer Schüler beobachten. Dabei fallen ihnen zahlreiche digitale Verhaltensstrukturen der Jugendlichen auf, die manchmal schwer zu unterbinden sind, ohne die rechtlichen Grundlagen dazu zu kennen. Wir zeigen in unseren Vorträgen dem Lehrpersonal gezielt, worauf es ankommt, welche Handlungen einen Straftatbestand auslösen und welche präventiven Maßnahmen gesetzt werden können, um eine rechtlich korrekte Nutzung der sozialen Netzwerke aufrechtzuerhalten.

B: Unternehmensbereich

A: Vorträge im Schulbereich

Inhalt der Vorträge

Der Vortrag baut zu Beginn auf den strafrechtlichen Grundlagen auf. Was ist überhaupt eine strafbare Handlung und welche Rechtsgüter werden von unserer Rechtsordnung geschützt? Spielerisch versuchen wir, den Wissensstand der Schüler und Erwachsenen in Form eines Kahoot-Quiz in Erfahrung zu bringen. Darüber hinaus klären wir vertiefend, welche Handlungen im Internet strafbar sind und was das Wesen einer Strafe ist. Anschließend gehen wir speziell auf die Gefahren der sozialen Netzwerke ein und beschäftigen uns mit den verschiedenen Einzeldelikten, wie zum Beispiel Cybermobbing, unbefugte Bildaufnahme, Verhetzung, gefährliche Drohung, Internetbetrug, sexuelle Belästigung, Ehrenbeleidigung, beharrliche Verfolgung (Stalking) oder Übertretungen gegen das Verbotsgesetz. Wir zeigen dabei den Schülern, Lehrern und Eltern anhand von konkreten Lehrbuchbeispielen, wie weitumfassend diese Tatbestände sind. Nach Abschluss des Vortrags erhalten die Teilnehmer einen Fragebogen, um ein ehrliches Feedback zu erhalten und unseren Vortrag laufend verbessern zu können.

Fragen Sie sich selbst – Wissen Sie es?

  • Ist die Verbreitung von einem peinlichen Foto eines anderen im Internet, zum Beispiel auf Facebook oder Instagram, strafbar?
  • Glauben Sie, dass ein 14-jähriges Kind bereits eine Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu 10 Jahren verwirklichen kann?
  • Kann der Tatbestand der Drohung auch schriftlich via WhatsApp oder Telegram ausgelöst werden?
  • Glauben Sie, dass bereits ein „Snap“ den Tatbestand der unbefugten Bildaufnahme auslösen kann?
  • Welche Handlungen fallen unter den Tatbestand des „Cybermobbings“? – Welche Rolle nehmen dabei virtuelle Klassengruppen via WhatsApp ein?
  • Kann ein „Meme“ an eine Privatperson einen strafrechtlichen Tatbestand auslösen?
  • Welchen Strafrahmen kann ein unbedachtes „Meme“ auslösen?
  • Können sogenannte „nudes“ (Jugendsprache für Nacktbilder) einen Straftatbestand auslösen?
  • Welche strafrechtlichen Gefahren können WhatsApp-Gruppen beinhalten?

Wie lange dauert ein Vortrag?

Die Praxis hat uns gezeigt, dass die Dauer eines Vortrags mit meist 120 Minuten mit jeweils 2 Pausen die stärkste Reaktionsfähigkeit bei den Teilnehmern erzielt hat. Die Dauer der Vorträge wird jedoch stets vorab gemeinsam mit den Auftragsgebern bestimmt.

Für welche Publikumsgröße ist der Vortrag am besten geeignet?

Grundsätzlich ist der Vortrag in jeder Gruppengröße umsetzbar. Die Praxis hat uns aber gezeigt, dass zum Erreichen eines interaktiven Ziels eine Gruppengröße von ca. 20 bis 50 Personen vorteilsversprechend ist.

Können unsere Vorträge von Schulklassen, Elternvereinen und Lehrpersonal in allen Bundesländern gebucht werden?

Wir bieten die Vorträge derzeit in ganz Österreich an. Allerdings sind unsere jährlichen Ressourcen beschränkt, sodass das Prinzip first come first serve gilt!

B: Vorträge im Unternehmensbereich

Soziale Medienbildung für Ihr Unternehmen – Digitale Bildung für Ihr Unternehmen

Der Umgang mit sozialen Netzwerken will gelernt sein. Zahlreiche Unternehmer nutzen verschiedenste Apps, um den gemeinsamen Informationsfluss aufrechtzuerhalten. Dabei vergessen sie jedoch oft, dass eine größere Gruppe mit vielen Teilnehmern rechtlich gesehen bereits eine Publizitätswirkung entfaltet. Darüber hinaus werden Unternehmer in den sozialen Netzwerken immer präsenter und veröffentlichen Inhalte, um die Reichweite für das Unternehmen zu vergrößern. Doch kann ich jeden Inhalt teilen, oder muss ich auf bestimmte Kriterien achten? Kann ich jedes Bild veröffentlichen, oder muss ich spezielle urheberrechtliche Vorgaben einhalten?

Inhalt der Vorträge und Rechtsberatung

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb der Umgang mit sozialen Netzwerken gelernt sein will. Wir zeigen Ihnen in unserem Vortrag, auf welche Faktoren Sie besonders achten müssen. Eine der Hauptgefahren ist stets die Verwendung von Fotos und Videos. Dabei müssen Sie auf unzählige Rechte achten.

Viel bedeutender ist die Frage: Bin ich für rechtswidrige Inhalte auf meinen sozialen Medienkanälen als Betreiber verantwortlich? Besteht eine Überwachungspflicht bzw. welche Rahmenbedingungen sollte ich strikt einhalten (z.B. Errichtung eines Vertrages mit dem Verantwortlichen, Aufklärung der Mitarbeiter etc.)?

Darüber hinaus ist immer große Vorsicht geboten, wenn Inhalte gepostet werden, die jemand anderen darstellen und womöglich in ein schlechtes Licht rücken. Wir bieten Ihnen spezielle Vorträge für Ihr Unternehmen an und klären, auf welche Faktoren es in den sozialen Netzwerken ankommt. In unserem Vortrag klären wir Ihr Unternehmen gezielt auf, wie die Mitarbeiter untereinander kommunizieren sollen, welche Einstellungen in den sozialen Netzwerken ausgewählt werden sollten und welche Inhalte wie geteilt werden dürfen.

Seien Sie am Puls der Zeit und buchen Sie für Ihr Unternehmen einen Auffrischungskurs in puncto Medienweiterbildung.
Gerne bieten wir Ihnen individuelle Cyberrechtthemen speziell angepasst für Ihr Unternehmen an

Wie lange dauert ein Vortrag?

Die Dauer der Vorträge wird vorab gemeinsam mit Ihnen definiert.

Für welche Publikumsgröße ist der Vortrag am besten geeignet?

Grundsätzlich ist der Vortrag in jeder Gruppengröße umsetzbar. Die Praxis hat uns aber gezeigt, dass zum Erreichen eines interaktiven Ziels eine Gruppengröße von ca. 20 bis 50 Personen vorteilsversprechend ist.

Können unsere Vorträge in allen Bundesländern gebucht werden?

Wir bieten die Vorträge derzeit in ganz Österreich an. Allerdings sind unsere jährlichen Ressourcen beschränkt, sodass das Prinzip first come first serve gilt!

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