Rechtsanwalt Bernhard Hofer, Prozessanwalt Wien, Baurecht Rechtsanwalt Wien, Strafverteidiger Wien

Ersatzmaut Österreich Einspruch

Sie haben gerade in Ihrem Postkasten eine Ersatzmautaufforderung entdeckt, obwohl Sie im Glauben waren eine gültige Vignette gelöst zu haben oder die ASFINAG ignoriert Sie und reagiert auf kein Schreiben? Sparen Sie Zeit und Nerven mit unserem kostenlosen Ersatzmaut-Check! In wenigen Minuten erfahren Sie, ob die Forderung der ASFINAG zu Recht besteht.

Einspruch zur Ersatzmaut: Ohne Aufwand zu Ihrem Recht!

Prüfung der Erfolgsaussichten beim Einspruch der Ersatzmaut: Trifft einer der nachfolgenden Fälle auf Sie zu?

Gute Erfolgschancen beim Einspruch

1. Tippfehler bei der Eingabe des behördlichen Kennzeichens der digitalen Vignette

2. Unrichtiger Ländercode bei der Eingabe der digitalen Vignette

3. Keine Ersatzmautaufforderung erhalten

4. Go-Box: Tarifmäßige Emissionsklasse nicht innerhalb von 28 Kalendertagen durch die erneute Vorlage des Zulassungsscheins nachgewiesen (Eilmeldefrist)

Mittlere Erfolgschancen beim Einspruch

5. Unterlassene Kennzeichenänderung einer digitalen Vignette beim Wohnsitzwechsel

6. 18-tägige Rücktrittsfrist vergessen abzuwarten

Schlechte Erfolgschancen beim Einspruch

7. Fehlerhafte Anbringung bei der Klebevignette

8. Tippfehler bei der Zahlungsanweisung der Ersatzmautaufforderung

9. Falscher Verwendungszeitraum bzw. falsch gelocht

10. Mautfreier Streckenabschnitt auf der A14 zu spät abgefahren

11. Vignette nachgekauft

12. Auf mich trifft ein anderer Sachverhalt zu

Erklärung der Erfolgsaussichten beim Einspruch zur Ersatzmaut in Österreich

Erfolgsaussichten „gut“

Wenn einer der oben angeführten Fälle von 1 bis 4 auf Sie zutrifft, erachten wir die Erfolgsaussichten für gut, dass in Ihrem Fall die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde das eingeleitete ordentliche Verwaltungsverfahren einstellt oder eine Ermahnung ausspricht. Das bedeutet, dass Sie keine Geldstrafe bezahlen müssen.

Erfolgsaussichten „mittel“

Trifft einer der Fälle 5 bis 6 auf Sie zu, dann hat uns die Erfahrung gezeigt, dass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden in derartigen Fällen manchmal die auferlegte Geldstrafe bei einer objektiven Prüfung bestätigt haben. In einem derartigen Fall erachten wir kanzleiintern daher die Erfolgsaussichten auf knapp 50 %.

Erfolgsaussichten „schlecht“

Bei derartigen Fällen hat uns die Vergangenheit bedauerlicherweise gezeigt, dass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden häufig zum Schluss gekommen sind, dass die auferlegte Geldstrafe gerechtfertigt ist. In solchen Fällen erachten wir kanzleiintern daher die Erfolgsaussichten unter 50 %. Bitte beachten Sie dabei, dass es rechtlich gesehen auch in derartigen Fällen Erfolgsaussichten gibt, allerdings bedarf es dabei eine individuelle Überprüfung durch unsere Juristen.

Hilfe, ich habe eine Ersatzmautaufforderung erhalten

Bei einer Ersatzmautaufforderung haben Sie vier Wochen lang Zeit, um die Forderung fristgerecht einzubezahlen.
Beachten Sie: Zahlen Sie die Ersatzmautaufforderung fristgerecht ein, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Strafe rechtlich zu bekämpfen. Bitte überprüfen Sie daher immer vorab die Erfolgsaussichten anhand unseres Erfolgsrechners. Sind die Erfolgsaussichten „gut“ bzw. „mittel“ oder hat die individuelle Überprüfung ergeben, dass die Erfolgsaussichten erfolgsversprechend sind, füllen Sie bitte zeitnah unser Kontaktformular aus. Unsere Juristen kümmern sich danach um Ihr persönliches Anliegen und leiten unverzüglich die richtigen Schritte ein.

Ersatzmaut Asfinag

FAQ’s – Häufig gestellte Fragen

Eine Ersatzmautaufforderung ist rechtlich nicht bekämpfbar. Erst wenn Sie die Strafe nicht fristgerecht einbezahlen, tritt die ASFINAG das Verfahren an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ab. In diesem Verfahrensstadium können Sie dann ein ordentliches Rechtsmittel in Form eines Einspruches einlegen.

Die ASFINAG übermittelt grundsätzlich immer eine sogenannte Ersatzmautaufforderung an die Zulassungsadresse des Fahrzeughalters. Die Erfahrung hat uns allerdings gezeigt, dass es häufig zu mangelhaften Zustellungen kommt, da sich beispielsweise die Zulassungsadresse des Fahrzeughalters geändert hat. Beachte Sie: Eine Ersatzmautaufforderung ist rechtlich gesehen eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese empfangsbedürftige Willenserklärung muss Ihnen auch tatsächlich zugehen. Kam es zu einer mangelhaften Zustellung, haben Sie im eingeleiteten Beweisverfahren noch das Recht, die Ersatzmautaufforderung firstgerecht einzuzahlen.

Nein! Wirtschaftlich ist es nur sinnvoll, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die unsere Kosten übernimmt, da diese Kosten höher als die Strafe sind.

Bitte beachten Sie dabei, dass Sie nur binnen 14 Tagen – ab Zustellung – rechtswirksam einen Einspruch einlegen können. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, gibt es rechtlich gesehen kaum Möglichkeiten, wieder in Verfahren einzusteigen.

Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass die ASFINAG kaum Kulanzlösungen anbietet. Wenn Sie mit der ASFINAG in Kontakt treten, beachten Sie dabei bitte immer die aufgetragene Zahlungsfrist der Ersatzmautaufforderung. Ist die vierwöchige Frist abgelaufen, tritt die ASFINAG dieses Verfahren automatisch an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ab.

Eine Ersatzmautaufforderung ist rechtlich nicht bekämpfbar. Es kommen Ihnen daher nicht die Beschuldigtenrechte (Recht auf Akteneinsicht) – wie in einem ordentlichen Verfahren – zu. Sollten Sie die Vorlage eines Beweisbildes von der ASFINAG begehren, halten Sie dabei jedoch immer die vierwöchige Frist zur Begleichung der Ersatzmautaufforderung im Auge.

Nein. Es gibt kein Rechtsmittel gegen die erhaltene Ersatzmautaufforderung. Demzufolge können Sie auch keinen Widerspruch einlegen. Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Ersatzmautaufforderung unberechtigt ist, müssen Sie die Ersatzmautaufforderung als gegenstandslos betrachten. Erst nach dem Ablaufen der vier Wochen Frist, tritt die ASFINAG das Verfahren an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ab und Sie können einen Einspruch dagegen erheben.

Besteht in Ihrem Fall eine Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung, trifft Sie absolut kein Kostenrisiko. Sämtliche Korrespondenz läuft über die Kanzlei und Sie werden über alle rechtlichen Schritte am Laufenden gehalten.

Unsere Kanzlei holt sich eigenständig eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung ein. Wir informieren Ihre Rechtschutzversicherung über alle Schritte und rechnen danach auch eigenständig mit dieser ab.

Wir verrechnen grundsätzlich in Bagatellverfahren keinen Selbstbehalt weiter, weshalb kein Kostenrisiko für Sie besteht.

Weitere Sachverhalte unserer Mandanten

In unserem Blogbeitrag Strafe ohne Vignette gib es bereits zahlreiche beantwortete Kommentare unserer Mandanten. Lesen Sie jetzt alle Kommentare!

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cityshirts. ch
cityshirts. ch
26 November 2023
Professionelle Hilfe in jeder Hinsicht. Wir hatten Probleme mit der ASFINAG und der GoMaut. Herr Hofer hat dies hervorragend gelöst.
Helga Hess-Knapp
Helga Hess-Knapp
7 November 2023
Ich bin absolut begeistert über die schnelle und nette Auskunft, die ich von Herrn Mag Hofer erhalten habe. Ich habe im Netz gesurft, weil mich eine Rechtsfrage interessiert hat und habe eigentlich unerwartet eine gute schriftliche Auskunft bekommen. Danke dafür!! Wenn ich etwas brauche, werde ich diese Kanzlei ins Auge fassen.
Jesko Giessen
Jesko Giessen
1 November 2023
Ein sehr kompetenter und freundlicher Beratungs-Service! Herr Hofer antwortet äußerst schnell und macht einen sehr zuverlässigen Eindruck. Herzlichen Dank!
vintagebird2
vintagebird2
30 Oktober 2023
Hat sich super um mein Anliegen gekümmert und das bestmöglichste versucht für mich rauszuholen. Top Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen
Catrin S.
Catrin S.
10 Oktober 2023
Super schnelle kompetente Antwort auf meine Frage. Einfach nur Top !
Thomas T
Thomas T
23 September 2023
Reagiert recht schnell und gibt kostenlose Ratschläge auf seiner Webseite. Ich bin zufrieden!
Benedikt Jürgens
Benedikt Jürgens
23 September 2023
Hohe fachliche Kompetenz, sehr kundenorientiert, freundlich und verbindlich.
Ingrid Pfeffer-Thormann
Ingrid Pfeffer-Thormann
6 September 2023
Die Kanzlei Hofer hat mich hervorragend vertreten sowie beraten und damit einen sehr guten Erfolg erzielt. Dafür bedanke ich mich auch hier nochmals herzlich und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Marco Sabatano
Marco Sabatano
2 September 2023
Ich bin sehr zufrieden mit der Hilfe und dem erhaltenen Service. Vielen Dank!