In Österreich gibt es aktuell rund 108.000 Personen, die im Zentralen Waffenregister mit einem aufrechten Waffenverbot erfasst sind, so das Bundesministerium für Inneres. Doch was bedeutet das genau und welche Folgen hat es, wenn sich jemand nicht an dieses Verbot hält?
Was bedeutet ein Waffenverbot?
Ein Waffenverbot untersagt es betroffenen Personen, Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetzes (WaffG) zu besitzen. Aber was zählt alles als „Waffe“? Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind beispielsweise: Jagdgewehre, Sportgewehre, Pistolen, Revolver, Säbel, Dolche, Tränengas-Pistolen und Schreckschusswaffen. Keine Waffen im Sinne des Waffengesetzgeber sind beispielsweise Baseballschläger, Eispickel, Äxte, Leuchtpistolen, Jagdmesser auch wenn sie theoretisch als Waffe genutzt werden könnten. Hier unterscheidet sich der waffenrechtliche Waffenbegriff vom strafrechtlichen Waffenbegriff.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen ein Waffenverbot?
Wer trotz eines aufrechten Waffenverbots eine Waffe besitzt, begeht eine strafrechtliche Übertretung gemäß § 50 Abs. 1 Z 3 WaffG. Bereits das bloße „Besitzen“ einer Waffe iSd Waffengesetz ist strafbar und dieser Begriff des „Besitzes“ ist äußerst weit gefasst. Bei einem möglichen Verstoß droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Besonders wichtig zu wissen: Schon ein fahrlässiger Besitz, also wenn jemand ohne Vorsatz eine Waffe besitzt, ist strafbar.
Was versteht der Waffengesetzgeber unter dem Begriff „Besitz“?
Der Begriff des Besitzes ist im Waffengesetz weiter gefasst als im allgemeinen Zivilrecht. Nach § 6 WaffG gilt nicht nur das Eigentum an einer Waffe als Besitz, sondern auch die Innehabung. Das bedeutet, dass selbst das kurzzeitige Halten einer Waffe bereits als Besitz angesehen werden kann. Ein Beispiel: Das kurze Halten einer Waffe ist bereits ausreichend, und gilt als „Besitz“ um den Tatbestand des § 50 Abs. 1 Z 3 WaffG zu verwirklichen.
Ist es strafbar, einer anderen Person eine Waffe zu überlassen, die ein aufrechtes Waffenverbot hat?
Hier greift die Bestimmung des § 51 Abs. 1 Z 5a WaffG. Wer einem anderen wissentlich Schusswaffen oder Munition überlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu EUR 3.600,00 oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Es sei denn, dass das Verhalten den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (Strafgericht) fallenden strafbaren Handlung bildet.
Was bedeutet das Waffenverbot für einen Jäger?
Ein Waffenverbot hat auch direkte Auswirkungen auf die Jagd. Sobald ein solches Verbot ausgesprochen wird, verliert der betroffene Jäger sofort seine Jagdkarte. Das Jagdrecht sieht eine besondere Verlässlichkeit als Grundvoraussetzung für die Jagdkarte an. Wer also trotz eines Waffenverbots weiter jagt, macht sich grundsätzlich gleich (doppelt) strafbar: Diese Person verstößt sowohl gegen das Waffengesetz als auch gegen das jeweilige Landesjagdgesetz.
Kann ein Waffenverbot wieder aufgehoben werden?
Ein Waffenverbot ist grundsätzlich unbefristet. Gemäß § 12 Abs 7 WaffG ist von der Behörde ein Waffenverbot, die dieses Verbot in erster Instanz erlassen hat, auf Antrag oder von Amts wegen aufzuheben, wenn die Gründe für seine Erlassung weggefallen sind. In dieser Bestimmung findet sich eine Antragslegitimation für den Betroffenen und eine Verpflichtung für die Behörde in 1. Instanz, welche das Waffenverbot erlassen hat, auf Antrag oder amtswegig den Waffenbescheid aufzuheben. Dabei muss die Behörde unter Berücksichtigung der Entstehungsgründe, die das gegenständliche Waffenverbot begründeten, eine Prüfung vollziehen, zwischen dem zwischenzeitigen Verhalten und dem vergangenen Zeitraum. Es wird geprüft, ob die angenommene Gefährdungsprogose noch aufrecht ist. Der VwGH hat in seiner Rechtsprechung einerseits betont, dass nach Verstreichen eines fünfjährigen Zeitraumes regelmäßig eine bedeutsame Änderung für die Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit vorliegt. Andererseits hat der VwGH in einer anderen Rechtsprechung ausgesprochen, dass jeder Einzelfall konkret geprüft werden muss, unabhängig von einem bestimmten „vorgegebenen“ Zeitraum. Bei besonderen Umständen kann daher schon vor Ablauf von 5 Jahren eine positive Prognose vorliegen.
Zusammenfassung: Was sollten Sie bei einem Waffenverbot beachten?
Wenn jemand ein Waffenverbot hat, muss er sich an strenge Regeln halten. Hier sind nochmal die wichtigsten Punkte:
- Kein Besitz von Waffen und Munition: Wer ein Waffenverbot hat, darf weder Waffen noch Munition besitzen oder verwenden. Das schließt auch ein, dass man eine Waffe nicht einmal kurz in die Hand nehmen darf — selbst wenn es nur für einen Moment ist.
- Waffen nicht weitergeben: Es ist ebenfalls verboten, Waffen an jemanden mit einem aufrechten Waffenverbot zu überlassen. Selbst wenn man die Waffe nur für einen kurzen Moment überlässt, verstößt man damit gegen das Gesetz.
- Keine Jagd mehr: Mit einem Waffenverbot verliert man sofort die Berechtigung zur Jagd. Das bedeutet, man darf keine Jagdwaffen mehr nutzen/besitzen. Allerdings ist es weiterhin erlaubt, als Begleitperson an einer Jagd teilzunehmen, solange man selbst keine Waffe verwendet.
Fazit
Ein Waffenverbot in Österreich bringt weitreichende Einschränkungen mit sich und Verstöße können zu empfindlichen Strafen führen. Die Gesetze sind so konzipiert, dass sie sowohl das öffentliche Sicherheitsgefühl stärken als auch mögliche Gefahren durch den Missbrauch von Waffen minimieren. Es ist daher wichtig, sich über die Bestimmungen des Waffengesetzes genau zu informieren.