Immer wieder geraten Autofahrer in Situationen, in denen sie sich mit einer vermeintlichen Geschwindigkeitsüberschreitung und folglich einer Strafe konfrontiert sehen. Doch nicht jede Messung ist fehlerfrei oder rechtlich haltbar. Unser jüngster Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich bei einer hohen Strafe rechtlich beraten zu lassen und die eigenen Rechte zu kennen.
Der Fall unseres Mandanten
Unser Mandant war nach einem langen Arbeitstag um 22:00 Uhr auf dem Heimweg. Auf einem geraden Abschnitt einer Bundesstraße fuhr er etwas schneller. Unglücklicherweise befand sich dort eine bekannte Kontrollstelle der Polizei, die an diesem Tag erneut Geschwindigkeitsmessungen durchführte. Unser Mandant wurde mit 177 km/h gemessen – eine erhebliche Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit.
Besonders auffällig war in diesem Fall die hohe Messdistanz von 885 Metern. Die Polizei hielt ihn an, informierte ihn über das Messergebnis und beschlagnahmte vorläufig seinen Führerschein sowie sein Fahrzeug. Unser Mandant konnte sich diese hohe Geschwindigkeit nicht erklären und beauftragte uns mit dem Fall.
Konkret wurde unseren Mandanten vorgeworfen:

Wie sind wir vorgegangen?
Zunächst nahmen wir Einsicht in die Akten, um festzustellen, ob das Messgerät geeicht war und ob die Polizei die Messung ordnungsgemäß durchgeführt hatte. Bei solchen Verfahren ist dies der erste wichtige Prüfpunkt.
Ein wesentlicher Aspekt bei Messungen aus großer Entfernung ist die Notwendigkeit eines Stativs. Messungen über 500 Meter müssen zwingend mit einem Stativ durchgeführt werden. In unserem Fall beantragten wir daher die Einvernahme der Polizisten. Diese bestätigten sowohl im Protokoll als auch in der mündlichen Verhandlung, dass ein Stativ verwendet wurde, sodass dieser Einwand nicht mehr geltend gemacht werden konnte.
Darüber hinaus prüften wir die Umstände der Messung: Wetterbedingungen, Verkehrsaufkommen und mögliche Störfaktoren durch andere Fahrzeuge. Fehlmessungen können unter bestimmten Umständen nachgewiesen werden, wenn etwa mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich waren oder ungünstige Witterungsverhältnisse herrschten.
Ein weiterer Punkt war die Strafe: Die Bezirksverwaltungsbehörde verhängte eine Geldstrafe von EUR 1.200,00, obwohl die Mindeststrafe bei EUR 500,00 liegt. Durch unsere Argumentation und das Vorbringen von Milderungsgründen konnte die Strafe auf EUR 600,00 reduziert werden – eine Ersparnis von EUR 600,00 für unseren Mandanten.
Was tun bei einer solchen Situation?
Wenn Sie wegen einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten werden, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Nicht vorschnell zahlen! Wenn ein Schnellrichter vor Ort kommt, sollten Sie nicht sofort bezahlen, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben. Eine Zahlung bedeutet ein Anerkenntnis der Schuld bzw. Geschwindigkeitsüberschreitung, wodurch spätere Einwendungen unmöglich werden. Vor diesem Hintergrund liegt, dass die Anerkennung (Zahlung) eine Bindungswirkung auf ein mögliches Führerscheinentzugsverfahren hat.
- Prüfen Sie die Unterlagen! Lesen Sie genau, was Ihnen die Polizei ausgehändigt hat und welche Fristen für ein Rechtsmittel bestehen.
- Nehmen Sie Ihr rechtliches Gehör wahr! Die Bezirksverwaltungsbehörde wird Ihnen eine Aufforderung zur Rechtfertigung zusenden. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Sicht der Dinge darzulegen.
- Rechtsmittel einlegen! Falls eine Strafe in Form einer Strafverfügung oder Straferkenntnis erlassen wird, kann bei einer Strafverfügung innerhalb von zwei Wochen ein Einspruch eingelegt werden und eine Beschwerde innerhalb von vier Wochen gegen ein Straferkenntnis eingebracht werden.
- Beweise sichern! Dokumentieren Sie mögliche Unregelmäßigkeiten der Messung, etwa fehlende Stative, ungünstige Witterungsbedingungen oder starkes Verkehrsaufkommen.
Wer übernimmt die Kosten für die Verteidigung?
Falls Sie eine Rechtschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für die Verteidigung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Deckungsanfrage, sodass Sie kein wirtschaftliches Risiko eingehen.
Fazit
Nicht jede Geschwindigkeitsmessung ist korrekt und nicht jede Strafe ist gerechtfertigt. Es lohnt sich, die Umstände genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Holen Sie sich im Zweifel professionelle Hilfe, um Ihre Rechte zu wahren und unnötige Strafen zu vermeiden!






2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Guten Tag,
mein Name ist Nikolas Unger und ich habe kürzlich eine „Aufforderung zur Rechtfertigung“ von der Bezirkhauptmannschaft Bregenz erhalten, da mir eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen wird, wozu ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen möchte.
Konkret wurde ich mit 106km/h bei 60km/h Beschränkung, aufgrund einer Baustelle auf der Autobahn, geblitzt.
Da ich mir unsicher bin, wie ich in dieser Angelegenheit am besten vorgehen soll, möchte ich mich erkundigen, wie eine Zusammenarbeit ablaufen würde, insbesondere:
– Wie hoch sind die Honorarkosten erfahrungsgemäss / wie funktioniert die Verrechnung (Pauschal oder Zeitbasiert) und die Zusammenarbeit mit Ihnen?
– Wie sollte ich auf die Aufforderung zur Rechtfertigung am besten reagieren (ich habe nicht bemerkt, dass ich geblitzt wurde, es kann allerdings gut sein, dass ich wirklich zu schnell gefahren bin)?
– Ist es ratsam, Angaben zum Einkommen (Gehaltsnachweise etc.) zu machen, wie im Schreiben erwähnt?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich herzliche freuen. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolas Unger
M: +41 79 894 78 73
Email: nikolasunger@gmail.com
Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.
In Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Anschließend können wir überprüfen, ob die Lasermessung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem gilt es zu klären, ob die korrekte Toleranzgrenze bei der Geschwindigkeitsmessung berücksichtigt wurde.
Nach Ihren Angaben haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb eines Ortsgebiets um 46 km/h überschritten. Ein Fahrverbot droht in der Regel erst bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h. Je besser die Einwendungen in der Begründung formuliert sind, desto größer sind die Chancen auf eine Reduzierung der Sanktion.
Gerne prüfen wir Ihren Fall im Detail.
Sofern Sie über eine aufrechte Rechtsschutzversicherung verfügen, können wir eine Deckungsanfrage stellen – erfahrungsgemäß werden unsere Kosten in solchen Fällen übernommen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen alternativ eine pauschale Abrechnung oder Abrechnung nach Zeitaufwand an.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwaltskanzlei HOFER