Mobbing am Arbeitsplatz: Wenn der Job zur Qual wird – Zwischen Kündigung, Klage und Schadenersatz
Das Wichtigste in Kürze:
- Rechtliche Definition: Mobbing ist kein Einzelevent, sondern eine systematische, über einen längeren Zeitraum (mind. 6 Monate) andauernde Anfeindung mit dem Ziel des Ausgrenzens.
- Arbeitgeberpflichten: Unternehmen unterliegen einer strikten Fürsorgepflicht. Werden Mobbing-Handlungen ignoriert, haftet der Arbeitgeber unter Umständen für gesundheitliche und materielle Schäden.
- Handlungsoptionen: Ein „berechtigter vorzeitiger Austritt" sichert Ansprüche (Abfertigung, Arbeitslosengeld), während eine Klage auf Schmerzensgeld die psychischen Folgen juristisch adressiert.
Der moderne Arbeitsplatz sollte ein Ort der Produktivität und professionellen Entfaltung sein. Doch die Realität in österreichischen Büros und Betrieben sieht oft anders aus: Mobbing hat sich zu einer schleichenden Epidemie entwickelt, die nicht nur die psychische Gesundheit der Betroffenen ruiniert, sondern auch massive juristische Konsequenzen nach sich zieht.
Wenn subtile Sticheleien in systematische Ausgrenzung umschlagen, stehen Betroffene vor einer existenziellen Entscheidung: Ausharren, kündigen oder den Rechtsweg über eine Klage wählen? Dieser Ratgeber analysiert die komplexe Rechtslage in Österreich und zeigt auf, wie Sie sich gegen toxische Strukturen wehren können.
Mobbing: Die juristische Einordnung einer systematischen Zermürbung
In der österreichischen Rechtsprechung (insbesondere durch den Obersten Gerichtshof, OGH) wird Mobbing nicht als punktuelles Fehlverhalten definiert. Es handelt sich vielmehr um ein „Gesamtphänomen". Ein Vorgesetzter, der einmal laut wird, oder ein Kollege, der einen schlechten Tag hat, erfüllt noch nicht den Tatbestand.
Die Merkmale des systematischen Psychoterrors
Damit Juristen und Gerichte von Mobbing sprechen, müssen spezifische Kriterien erfüllt sein:
- Systematik: Die Handlungen folgen einem Muster. Es geht um die gezielte Beeinträchtigung der Arbeitsbedingungen.
- Dauer: In der Regel wird ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten vorausgesetzt, wobei die Intensität entscheidend ist.
- Zielsetzung: Die Handlungen zielen darauf ab, die Würde der Person zu verletzen, ein feindseliges Umfeld zu schaffen oder den Betroffenen zur Kündigung zu drängen.
Die Schwierigkeit liegt in der Beweislast. Da Mobbing oft hinter verschlossenen Türen oder durch subtile Entwertung (Vorenthalten von Informationen, Zuweisung sinnloser Aufgaben) stattfindet, ist eine lückenlose Dokumentation das Fundament jeder rechtlichen Auseinandersetzung.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Ein scharfes Schwert
Viele Betroffene glauben, sie stünden allein gegen den „Mobber". Doch das österreichische Arbeitsrecht (insbesondere § 1157 ABGB und § 18 AngG) nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht. Der Dienstgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gesundheit und die Ehre seiner Mitarbeiter zu schützen.
Wenn der Chef wegsieht
Ignoriert ein Arbeitgeber dokumentierte Mobbing-Vorwürfe, verletzt er seine Fürsorgepflicht. Dies hat weitreichende Konsequenzen:
- Haftung: Der Arbeitgeber kann für die Heilungskosten von psychischen Erkrankungen (Burnout, Depressionen) haftbar gemacht werden.
- Unterlassung: Betroffene haben einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber aktiv Maßnahmen gegen die Täter ergreift (z. B. Versetzung, Verwarnung oder Entlassung des Mobbers).
Ein proaktives Vorgehen ist hier essenziell. Wer schweigt, zementiert den Ist-Zustand. Wer jedoch formell Beschwerde einlegt, setzt den rechtlichen Mechanismus der Arbeitgeberhaftung in Gang.
Kündigung oder Austritt: Die strategische Entscheidung
1. Die Eigenkündigung: Ein riskanter Rückzug
Wer selbst kündigt, verliert in der Regel wichtige Ansprüche. In Österreich führt eine Eigenkündigung zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes (4 Wochen) und – im alten Abfertigungssystem – zum Verlust der Abfertigung. Aus juristischer Sicht ist die Eigenkündigung oft ein „Geschenk" an den mobbenden Arbeitgeber.
2. Der berechtigte vorzeitige Austritt
Dies ist das „Gegenstück" zur fristlosen Entlassung durch den Arbeitgeber. Wenn das Mobbing so massiv ist, dass eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar ist, kann der Arbeitnehmer den vorzeitigen Austritt erklären.
- Vorteil: Sie behalten alle Ansprüche (Abfertigung, Urlaubsersatzleistung) und erhalten sofort Arbeitslosengeld.
- Voraussetzung: Der Grund muss schwerwiegend sein (z. B. erhebliche Ehrverletzung, Gesundheitsgefährdung).
Achtung:
Ein fehlerhafter Austritt wird als unberechtigt gewertet und kann zum Verlust von Ansprüchen und sogar zu Schadenersatzpflichten gegenüber dem Arbeitgeber führen. Eine rechtliche Prüfung vor der Erklärung ist daher obligatorisch.
Experten-Tipp:
Führen Sie ab dem ersten Verdachtsmoment ein detailliertes Mobbing-Tagebuch. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, den exakten Wortlaut der Aussagen und – besonders wichtig – potenzielle Zeugen. Dieses Dokument ist oft das einzige Beweismittel in einem späteren Prozess um Schmerzensgeld oder die Rechtmäßigkeit eines Austritts.
Die Klage auf Schmerzengeld: Gerechtigkeit vor dem Arbeitsgericht
Neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet das Rechtssystem die Möglichkeit, aktiv gegen die Verursacher vorzugehen. Eine Klage wegen Mobbing zielt meist auf zwei Bereiche ab:
Materielle Schäden
Hierzu zählen Verdienstentgang (wenn man aufgrund der psychischen Belastung lange im Krankenstand ist und nur noch Krankengeld bezieht) sowie die Kosten für Therapien oder Medikamente.
Immaterielle Schäden (Schmerzensgeld)
Österreichische Gerichte sprechen zunehmend Schmerzensgeld für die erlittene psychische Qual zu. Die Summen hängen von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Ein „Gefühl der Unbill" reicht nicht aus; es muss eine medizinisch fassbare psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert vorliegen (z. B. eine Anpassungsstörung).
Die Beweislastumkehr beim Gleichbehandlungsgesetz
Sofern das Mobbing aufgrund diskriminierender Merkmale (Geschlecht, Alter, Religion, sexuelle Orientierung, ethnische Zugehörigkeit) erfolgt, greift das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Hier gibt es Erleichterungen bei der Beweisführung: Der Betroffene muss die Diskriminierung nur „glaubhaft" machen, woraufhin der Arbeitgeber beweisen muss, dass kein Verstoß vorlag.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So wehren Sie sich richtig
Wenn Sie Opfer von systematischen Schikanen werden, ist ein kühler Kopf Ihr wichtigstes Werkzeug. Folgen Sie diesem strategischen Plan:
- Dokumentation starten: Erstellen Sie das erwähnte Mobbing-Tagebuch. Sichern Sie E-Mails, Screenshots von Chatverläufen und Protokolle von Meetings.
- Innerbetriebliche Hilfe suchen: Kontaktieren Sie den Betriebsrat oder die Personalabteilung. Dies ist wichtig, um dem Arbeitgeber die Chance zur Abhilfe zu geben (Voraussetzung für spätere Haftungsansprüche).
- Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen: Dokumentieren Sie die gesundheitlichen Folgen (Schlafstörungen, Angstzustände) durch Fachärzte. Diese Atteste sind vor Gericht zentrale Beweismittel.
- Rechtliche Erstberatung: Bevor Sie kündigen oder einen Austritt erklären, lassen Sie die Beweislage von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
- Formelle Aufforderung: Lassen Sie durch einen Anwalt eine schriftliche Aufforderung an den Arbeitgeber senden, das Mobbing abzustellen. Dies erhöht den Druck massiv.
Häufige Fehler (und wie man sie vermeidet)
✗ Falsch: Den Frust in sozialen Medien oder gegenüber Kollegen lautstark äußern. Dies kann als Ehrenbeleidigung oder Kündigungsgrund gegen Sie verwendet werden.
✓ Richtig: Professionelle Distanz wahren und Kommunikation ausschließlich über offizielle Kanäle (E-Mail, eingeschriebene Briefe) führen.
✗ Falsch: Ohne Vorwarnung einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Dies gilt als Dienstversäumnis und rechtfertigt eine Entlassung.
✓ Richtig: Bei psychischer Unzumutbarkeit einen Arzt aufsuchen und sich krankmelden. Ein Krankenstand schützt zwar nicht vor einer Kündigung, sichert aber den Entgeltfortzahlungsanspruch.
✗ Falsch: Eine einvernehmliche Auflösung ungeprüft unterschreiben, nur um „wegzukommen".
✓ Richtig: In einer einvernehmlichen Lösung eine Klausel über eine Abfindung (Mobbing-Entschädigung) verhandeln.
Fazit
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Kein Schicksal: Mobbing am Arbeitsplatz muss nicht klaglos hingenommen werden. Die österreichische Rechtsordnung bietet ein dichtes Netz aus Fürsorgepflichten, Schadenersatzrecht und Gleichbehandlungsnormen.
- Dokumentation ist entscheidend: Ein detailliertes Mobbing-Tagebuch mit Datum, Zeugen und Wortlaut ist oft das einzige Beweismittel.
- Kein Affekt: Die Entscheidung zwischen Kündigung und Klage sollte niemals aus einem Affekt heraus getroffen werden.
- Berechtigter Austritt: Nur der juristisch fundierte Weg sichert Ihre finanzielle Absicherung und berufliche Würde.
- Professionelle Hilfe: Durch präzise Dokumentation und rechtzeitige rechtliche Intervention verwandeln Sie Machtlosigkeit in eine belastbare Strategie.
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