Wer in einer Mietwohnung lebt hat meist zumindest eine gewisse Unsicherheit, ob die Vermieterin oder der Vermieter das Mietverhältnis aufkündigt. Doch wann und wie ist das eigentlich möglich?
Mietvertrag kündigen
Unbefristete und befristete Mietverträge
Das Mietrechtsgesetz (MRG) sieht in Österreich grundsätzlich vor, dass eine Befristung bei der Vermietung von Wohnraum auf mindestens drei Jahre zu erfolgen hat. Kürzere Mietverträge sind also nicht möglich. Wird im Mietvertrag doch eine kürzere Befristung angeführt, etwa auf zwei Jahre, so ist der Mietvertrag automatisch unbefristet. Einzige Ausnahme sind Aufenthalte wegen beruflich bedingtem Ortswechsel, die auf maximal sechs Monate beschränkt sind.
Nicht zu verwechseln ist die Befristung mit der Zeit des Kündigungsverzichts. Diese Zeitspanne liegt üblicherweise bei einem Jahr. In diesem Zeitraum ist es der Mieterin oder dem Mieter nicht gestattet, den Mietvertrag zu kündigen.
Anschließend ist zu unterscheiden, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt. Ein befristeter Mietvertrag endet üblicherweise durch Zeitablauf automatisch. Das heißt, es ist bereits beim Abschluss des Mietvertrages definiert, wann der Vertrag endet. Eine zusätzliche Kündigung ist meist nicht vorgesehen. Behalten Sie also stets im Auge, wann Ihr befristeter Mietvertrag ausläuft, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Kündigung des Mietvertrages wegen unleidlichen Verhaltens
Bei unbefristeten Mietverträgen ist eine Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter besonders schwer durchsetzbar. Ein möglicher Grund für eine Kündigung kann das sogenannte „unleidliche Verhalten“ sein. Dies liegt vor, wenn die Mieterin oder der Mieter über einen längeren Zeitraum hinweg den Vermieter beispielsweise beschimpft, ohne, dass der Vermieter dieses Verhalten zuvor provoziert hätte.
Liegt ein solcher Fall vor und stellt die Mieterin bzw. der Mieter das Verhalten daraufhin ein, so kann die Kündigung nur aufgehoben werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass ein solcher Vorfall sich doch wiederholt. An dieser Stelle wird es also bereits schwierig den Mietvertrag aufrecht zu erhalten.
Professionelle Unterstützung im Fall einer Mietvertrags-Kündigung
Juristische Expertise ist generell bei allen überraschenden Kündigungen von Mietverhältnissen wichtig. Oftmals ist es möglich, unrechtmäßige Kündigungen erfolgreich zu bekämpfen, sodass Sie weiterhin in Ihrer Wohnung leben können.