Ihr Hundeanwalt in Wien:
Ein Hund bereichert das Leben in Wien – doch rechtliche Probleme können schnell entstehen. Ob ein Vorfall im Prater, Streit mit dem Vermieter oder eine Anzeige nach dem strengen Wiener Tierhaltegesetz: Als spezialisierter Hundeanwalt in Wien verstehe ich Ihre Sorgen und vertrete Ihre Interessen mit Fachwissen und Empathie.
Unsere Expertise im Wiener Hunderecht: Wir helfen, wenn es ernst wird
- Nach einem Hundebiss: Wir vertreten sowohl Halter, denen eine Anzeige droht, als auch Geschädigte, die ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gemäß § 1320 ABGB geltend machen wollen.
- Verwaltungsstrafen nach dem Wiener Tierhaltegesetz: Ein Verstoß gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht kann in Wien schnell teuer werden. Wir verteidigen Sie gegen ungerechtfertigte Anzeigen.
- Mietrecht & Hundehaltung: Ihr Vermieter will die Hundehaltung verbieten? Generelle Verbote in Mietverträgen sind laut OGH oft unwirksam. Wir prüfen Ihren Vertrag und setzen Ihr Recht durch.
- Nachbarrecht & Lärmbelästigung: Ständige Beschwerden wegen Hundebellen können zu ernsten Konflikten führen. Wir beraten Sie zur Rechtslage in Wien, um eine Eskalation zu vermeiden.
Das Wiener Tierhaltegesetz (W-THG): Die wichtigsten Regeln
| Regelung | Beschreibung der Pflicht in Wien |
|---|---|
| Leinen- ODER Maulkorbpflicht | An den meisten öffentlichen Orten müssen Hunde entweder an der Leine geführt ODER einen Maulkorb tragen.[36] |
| Haftpflichtversicherung | Für jeden in Wien gehaltenen Hund ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000 verpflichtend.[36] |
| Sachkundenachweis | Seit 1. Juli 2019 müssen alle neuen Hundehalter vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis erbringen.[36] |
| „Listenhunde“ | Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen einen verpflichtenden „Hundeführschein“ absolvieren.[36, 37] |
Häufige Fragen zum Hunderecht in Wien (FAQ)
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie Erste Hilfe und tauschen Sie Daten aus. Melden Sie den Vorfall Ihrer Haftpflichtversicherung und nehmen Sie umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch.
Ein pauschales Verbot ist in der Regel nicht durchsetzbar. Nur bei schwerwiegenden Gründen, wie einer nachweisbaren Gefahr oder unzumutbarer Belästigung, kann ein Verbot wirksam sein.
Gerichte sehen wiederholtes, ununterbrochenes Bellen von mehr als 30 Minuten pro Tag oft als unzumutbare Lärmbelästigung an, insbesondere während der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr).
Aus unserer Akte: Fälle, die wir gelöst haben
Fall 1: Kündigungsdrohung wegen Golden Retriever
Situation: Frau L. schaffte sich einen Golden Retriever an. Ihr Vermieter drohte sofort mit Kündigung und verwies auf das generelle „Haustierverbot“ im Mietvertrag.
Lösung: Wir verfassten ein anwaltliches Schreiben und klärten den Vermieter über die ständige Rechtsprechung des OGH auf, wonach generelle Verbote ohne triftigen Grund unwirksam sind.
Ergebnis: Der Vermieter lenkte ein. Frau L. und ihr Hund wohnen weiterhin glücklich in der Wohnung.
Fall 2: Schmerzensgeld nach Biss im Park
Situation: Ein unangeleinter Hund biss den Dackel unseres Mandanten und verletzte dabei auch den Halter an der Hand.
Lösung: Wir machten Ansprüche gegen die Hundehaftpflichtversicherung des Gegners geltend, inklusive Tierarztkosten und Schmerzensgeld für unseren Mandanten.
Ergebnis: Volle Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung ohne langwierigen Gerichtsprozess.

