Im Sommer sollten Hunde auf keinen Fall im Auto zurückgelassen werden. Bereits bei Außentemperaturen von 20 °C kann sich das Fahrzeuginnere in kurzer Zeit auf über 50 °C aufheizen. Das Auto kann schnell zur tödlichen Falle werden.
Hundebesitzer wissen das natürlich. Aber manchmal lässt es sich dennoch nicht vermeiden. Kein Problem dachte sich unser Mandant, es gibt mittlerweile eine technische Abhilfe.
Einige moderne Fahrzeuge bieten mittlerweile einen sogenannten „Dog Mode“ oder auf Deutsch Hundemodus an. Dabei bleibt die Klimaanlage aktiv, auch wenn das Auto abgestellt und abgeschlossen ist. Auf dem Display erscheint folgende Anzeige:
„Mein Fahrer kommt gleich zurück, die Klimaanlage ist an und es hat XX °C im Auto.“
Schon war das coole Fahrzeug über das Internet um rund EUR 60.000,00 bestellt. Aber die Freude währte nicht lange. Der Hundemodus funktionierte nicht verlässlich. Mehrere Updates brachten keinen Erfolg.
Der Hundemodus war für unseren Mandanten allerdings der maßgebliche Grund für den Kauf, da er seinen Hund bei seinen beruflichen Außenterminen sicher im Auto zurücklassen wollte.
Wir haben daher eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages eingebracht. Die Autofirma wehrte sich vehement dagegen und meinte, dass die Bestellung über das Internet erfolgte, sohin keine expliziten Zusagen erfolgten und im Übrigen jede Haftung ausgeschlossen wurde.
Aber schon bei der ersten Gerichtsverhandlung erklärte sich die Autofirma nach intensiven Vergleichsgesprächen bereit, das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Fall konnte sohin erfolgreich abgeschlossen werden.






1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Schöner Beitrag. Ich lerne auf Websites immer wieder etwas völlig Neues und Herausforderndes.