Erfolg durch Einspruch – Wenn Lasermessungen zur Fallstricke werden
Praxisfall: Es war eine dunkle Nacht auf einer verlassenen Landstraße, als unser Mandant von der Polizei angehalten und mit einer beachtlichen Geschwindigkeitsübertretung konfrontiert wurde. Die Beamten hatten ihn angeblich mit einer Geschwindigkeit von 175 km/h gemessen – aus einer Entfernung von über 900 Metern. Unser Mandant war perplex. So schnell unterwegs? Er konnte sich das nicht erklären.
Die Strafe: Härte trifft Ungerechtigkeit
Die Konsequenzen waren hart: Neben einer saftigen Geldstrafe und Nachschulungen wurde sogar das Fahrzeug unseres Mandanten beschlagnahmt. Ein drastischer Schritt für eine nächtliche Fahrt auf einer weitgehend leeren Landstraße. Doch manchmal lohnt es sich, genauer hinzusehen.
Der Verdacht: Ungenauigkeiten bei der Messung
Nach der genauen Prüfung des Sachverhalts stellten wir fest, dass die Polizei zur Geschwindigkeitsmessung ein Lasermessgerät eingesetzt hatte – das weit verbreitete Modell LTI TruSpeed 20/20. Ein Gerät, das bei Geschwindigkeitsmessungen auf Distanzen bis zu 1000 Metern eingesetzt werden kann und theoretisch in der Lage ist, auch hohe Geschwindigkeiten präzise zu messen. Doch eines fiel uns auf: Die Beamten hatten diese Messung aus einer enormen Entfernung von über 900 Metern durchgeführt – und das ohne Stativ. Laut der Bedienungsanleitung des Messgeräts ist dies ein klarer Verstoß gegen die vorgeschriebenen Verwendungsbestimmungen. Ab einer Entfernung von 500 Metern muss zwingend ein Stativ verwendet werden, um die Genauigkeit der Messung zu gewährleisten.
Einspruch und Erfolg im Verfahren
Wir legten einen Einspruch ein und beantragten Akteneinsicht. Dies brachte den entscheidenden Durchbruch: Es wurde eindeutig nachgewiesen, dass die Polizei die Messung nur aus der Hand – also ohne Stativ – durchgeführt hatte. Dies stellte einen erheblichen Verfahrensfehler dar. Die Richtlinien der Betriebsanleitung sind unmissverständlich: Ab einer bestimmten Entfernung kann nur mit einem Stativ eine exakte Messung gewährleistet werden.
Mit diesem Wissen gingen wir ins Verfahren. Unser Argument war klar: Die Messung war nicht korrekt durchgeführt worden und durfte daher nicht als Beweis gewertet werden. Tatsächlich konnten wir erreichen, dass das Verfahren eingestellt wurde und unser Mandant sowohl sein Fahrzeug als auch die Aussicht auf eine drastische Strafe zurückerhielt.
Tipp – Holen Sie sich immer eine Aktenabschrift
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass auch technische Geräte nicht fehlerfrei sind – und dass die ordnungsgemäße Anwendung entscheidend ist. Besonders bei Lasermessgeräten, die Geschwindigkeiten aus großen Entfernungen erfassen können, ist es unerlässlich, dass die Verwendungsbestimmungen streng befolgt werden. Die Einhaltung der Bedienungsanleitung ist dabei nicht nur eine Formalität, sondern entscheidend für die Richtigkeit der Messung. Nicht jede Geschwindigkeitsmessung ist fehlerfrei. Gerade bei hohen Strafen lohnt es sich oft, den Fall genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass hier oft Spielraum besteht – und in vielen Fällen kann der Betroffene von einer detaillierten Analyse der Messmethoden profitieren.
Fazit: Lasermessungen sind kein absoluter Beweis
Der Einsatz von Lasermessgeräten zur Geschwindigkeitsüberwachung ist weit verbreitet und grundsätzlich ein wichtiges Mittel zur Verkehrssicherheit. Doch wie unser Fall zeigt, sind diese Messungen nicht unfehlbar. Es ist wichtig, die Technik zu verstehen und genau zu prüfen, ob alle Vorgaben eingehalten wurden. Nur so können unberechtigte Strafen vermieden werden. Sollte auch Ihnen eine zu hohe Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden, kann eine genaue Prüfung des Falles und ein rechtlicher Einspruch oft den Unterschied machen.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen – Wir sind für Sie da
Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin in der Kanzlei. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und finden schnell eine tragfähige Lösung.