Eine kleine Unachtsamkeit im Ortsgebiet kann schnell zum Albtraum werden. Ein kurzer Moment, in dem man das Gas zu stark durchdrückt, kann drastische Folgen haben – und die Behörden sind darauf vorbereitet. Doch oft lässt sich im Nachhinein noch etwas unternehmen, wenn man die richtigen Schritte kennt und auf Fallen achtet, die Polizei und Verwaltungsstrafverfahren bereithalten.
Praxisfall: „Die Falle der „Sofortzahlung“
In einem aktuellen Fall wurde unser Mandant in einer 50er-Zone mit 112 km/h, also über 60 km/h Überschreitung angehalten – ein extremes Tempo im Ortsgebiet. Die Polizei griff sofort durch: Mit Unterstützung eines „Schnellrichters“, einem Polizeijuristen vor Ort, wurde die Situation geklärt und unserem Mandanten eine handschriftliche Strafverfügung in die Hand gedrückt. Die Ansage war klar: Er solle die Strafe sofort bezahlen. Ohne lange nachzufragen, beglich unser Mandant die Summe. Was er nicht ahnte: Damit akzeptierte er die Strafe offiziell und die Angelegenheit war juristisch kaum mehr anfechtbar.
Weitere Folgen blieben nicht aus: Wenige Wochen später erhielt er Post von der Führerscheinbehörde. Diese teilte mit, ihm für drei Monate den Führerschein zu entziehen – eine drastische Maßnahme. Jetzt suchte unser Mandant Unterstützung und wandte sich an unsere Kanzlei. Allerdings konnte der Führerscheinentzug nicht mehr erfolgversprechend bekämpft werden, da die Geschwindigkeitsüberschreitung von 62 km/h mit der sofortigen Bezahlung der Geldstrafe indirekt anerkannt wurde.
Die Überraschung war groß, doch die Fallstricke solcher Sofortzahlungen sind leider keine Seltenheit.
Wichtige Lektion: Warum „Sofort zahlen“ nicht immer klug ist
Im Verwaltungsstrafverfahren ist die Sofortzahlung einer Strafe oft gleichbedeutend mit einer Akzeptanz des festgestellten Sachverhalts. Beachte: Gegen eine Strafverfügung ist ein ordentliches Rechtsmittel in Form eines Einspruchs zulässig. Wenn Sie also fristgerecht ein ordentliches Rechtsmittel einlegen, ist die Strafe bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht wirksam.
Das heißt: Mit der Zahlung erkennt man die Geschwindigkeitsüberschreitung an und bestätigt damit indirekt, dass alle Messungen korrekt durchgeführt wurden. Nachträglich die Messung zu bekämpfen oder Fehler geltend zu machen, ist dann kaum noch möglich. Ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig es ist, Ruhe zu bewahren und sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, bevor man unüberlegt zahlt.
Tipps: So schützen Sie sich vor vorschnellen Strafen
Keine Eile bei der Zahlung: Wenn Sie Zweifel an der Messung oder an der Höhe der Strafe haben, sollten Sie auf keinen Fall sofort vor Ort bezahlen. Auch wenn die Beamten bzw der Schnellrichter zur Eile drängen – Sie haben das Recht, sich die Zeit zu nehmen, die Situation zu überdenken und juristisch überprüfen zu lassen. Vor allem aber haben Sie das Recht später zu bezahlen.
Es gibt nämlich mehrere Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung. Prüfen Sie die Messmethoden: Es gibt verschiedene Methoden zur Geschwindigkeitsmessung und nicht jede ist fehlerfrei.
Hier ein Überblick über die gängigsten Verfahren und deren potenziellen Schwächen:
- Radar-Messung: Diese stationären und mobilen Geräte arbeiten per Doppler-Radar, das Geschwindigkeiten durch die Reflexion von Radarstrahlen misst. Dabei muss die Ausrichtung der Geräte exakt stimmen und der Messbereich darf keine Hindernisse wie Schilder oder Metallobjekte aufweisen. Kleine Fehler in der Ausrichtung können zu ungenauen Ergebnissen führen.
- Laser-Messung: Lasergeräte wie das TruSpeed messen punktgenau und sind im Einsatz weit verbreitet. Hier sind eine korrekte Handhabung und der Einsatz eines Stativs wichtig, vor allem bei Messungen über längere Distanzen (ab 500m).
- Nachfahrt mit geeichtem Tachometer: In speziellen Polizeifahrzeugen ist oft ein digital geeichtes Tachometer eingebaut, der die Geschwindigkeit eines verfolgten Fahrzeugs misst. Die Messung ist jedoch nur dann korrekt, wenn die Polizei konstant den gleichen Abstand hält und die Strecke mindestens 300 Meter beträgt.
- Videoaufzeichnung: Digitale Videoanlagen können Durchschnittsgeschwindigkeiten über eine festgelegte Strecke ermitteln und sind in modernen Polizeifahrzeugen häufig im Einsatz. Die Messung erfolgt dabei über eine Mindeststrecke von 300 Metern, was sie recht präzise macht – wenn alles ordnungsgemäß eingestellt ist.
- Schätzung durch das Amtsauge: Diese Methode wird heute kaum noch angewendet und bleibt eine Ausnahme. Sie kommt nur zur Anwendung, wenn keine technischen Hilfsmittel vorhanden sind und die Überschreitung erheblich erscheint (So wird durch die ständige Judikatur vorgegeben, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von etwa einem Drittel der erlaubten Höchstgeschwindigkeit vorliegen muss, um eine verlässliche Schätzung durchzuführen.)
Gerade bei hohen Strafen oder Führerscheinentzügen lohnt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren. Wir prüfen genau, ob die Messung korrekt war, ob das Verfahren nach allen Vorschriften ablief und ob mögliche Fehlerquellen vorliegen, die zur Anfechtung der Strafe beitragen könnten.
Warum Messfehler häufiger vorkommen, als Sie denken:
Viele Messungen erfolgen zu später Stunde und bei schwierigen Bedingungen. Die Polizei muss sich dabei streng an die Bedienungsanleitungen der Messgeräte halten, doch nicht immer läuft alles nach Plan. Ein Beispiel: Schon eine minimal falsche Ausrichtung eines Radargeräts kann die Geschwindigkeit verfälschen und auch Hindernisse wie parkende Autos oder Schilder führen gelegentlich zu Fehlmessungen.
Tipp: Falls Zweifel bestehen, lassen Sie die Richtigkeit der Messung prüfen, statt vorschnell zu zahlen. Sie könnten sich damit vor unnötigen Konsequenzen schützen. Nehmen Sie daher immer Akteneinsicht.
Die Fallen der modernen Verkehrsüberwachung:
Die Überwachung im Straßenverkehr wird immer raffinierter: Zivile Radarfahrzeuge verstecken sich zwischen parkenden Autos und mobile Radarboxen sind häufig nur schwer zu erkennen. Doch auch die Technik ist nicht unfehlbar – und gerade mobile Anlagen können zu Fehlern führen, wenn der Standort schlecht gewählt ist. Oft haben Sie in Einspruchsverfahren die Möglichkeit, Messfehler geltend zu machen, die bei der Eile vor Ort oft übersehen werden.
Rechtsschutzversicherung: Sowohl beim Führerscheinentzugsverfahren, als auch das Verfahren wegen der Geldstrafe wird in der Regel von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Das bedeutet, dass Sie keine Rechtsanwaltskosten zu bezahlen haben, wenn das Verfahren gedeckt wird. Wir kümmern uns um die Formalitäten mit der Rechtsschutzversicherung und holen eine Deckungszusage ein.
Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, bieten wir im Rahmen unserer Erstberatungschecks in der Höhe von € 120,00 eine Prüfung der Erfolgsaussichten.
Beratungspakete – Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer
Wir sind für Sie da!
Wenn auch Sie von einer Geschwindigkeitsüberschreitung betroffen sind oder eine unangemessen hohe Strafe erhalten haben, zögern Sie nicht, sich rechtlich beraten zu lassen. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite – wir prüfen Ihre individuelle Situation und klären, welche Möglichkeiten zur Anfechtung der Strafe bestehen. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich kompetent unterstützen.
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