Die rechtliche Grundlage und worauf Sie achten sollten
Einleitung
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind im Straßenverkehr keine Seltenheit. Oft ist es nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon hat man die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Häufig folgt auf eine solche Übertretung eine Geldstrafe, die viele Betroffene umgehend bezahlen. Doch was viele nicht wissen: Mit der Einzahlung der Geldstrafe wird die Verwaltungsübertretung anerkannt, was später zu weiteren Konsequenzen führen kann, wie etwa dem Führerscheinentzug.
Der Fall: Geschwindigkeitsüberschreitung und Führerscheinentzug nach 10 Monaten
Ein Mandant hat uns mit folgendem Sachverhalt konfrontiert: Im November 2023 überschritt er außerhalb des Ortsgebiets die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h. Daraufhin erhielt er eine Strafverfügung, die er fristgerecht bezahlte. Über zehn Monate später, im August 2024, erhielt er jedoch einen Bescheid der Führerscheinbehörde, die ihn zur Abgabe seines Führerscheins für einen Monat aufforderte. Dies wirft die Frage auf, ob dieser späte Führerscheinentzug rechtlich haltbar ist und was Betroffene in ähnlichen Situationen beachten sollten.
Rechtliche Grundlagen: Verwaltungsstrafverfahrensgesetz und Führerscheingesetz
Die rechtliche Grundlage für Verwaltungsübertretungen, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung, findet sich im Verwaltungsstrafverfahrensgesetz (VStG). Dieses Gesetz regelt, wie Verstöße im Straßenverkehr geahndet werden und legt Fristen sowie Verfahrensabläufe fest.
Für die Maßnahmen, die den Führerschein betreffen, sind hingegen das Führerscheingesetz (FSG) und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) maßgeblich. Dieses Gesetz gibt vor, unter welchen Bedingungen der Führerschein entzogen werden kann.
Anerkennung der Verwaltungsübertretung durch Zahlung der Geldstrafe
Viele Verkehrsteilnehmer sind nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung froh, wenn sie „nur“ eine Geldstrafe erhalten. Oft wird diese dann auch umgehend bezahlt, ohne die genaue Rechtmäßigkeit zu hinterfragen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Mit der fristgerechten Einzahlung der Geldstrafe wird die Verwaltungsübertretung anerkannt. Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung um 54 km/h außerhalb des Ortsgebiets nicht mehr bestritten werden kann.
Diese Anerkennung hat weitreichende Konsequenzen. Sobald die Übertretung anerkannt ist, hat dies Bindungswirkung für die Führerscheinbehörde. Das bedeutet, dass diese auf Grundlage des anerkannten Verstoßes weitere Maßnahmen ergreifen kann, wie zum Beispiel den Führerscheinentzug.
Der Führerscheinentzug nach dem Führerscheingesetz
Das Führerscheingesetz schreibt vor, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h der Führerschein für die Dauer von mindestens einem Monat entzogen werden muss. Im vorliegenden Fall überschritt der Mandant die erlaubte Geschwindigkeit um 54 km/h, womit der Führerscheinentzug zwingend vorgeschrieben ist.
Eine Beschwerde gegen diesen Führerscheinentzug hätte daher wenig Aussicht auf Erfolg, da die Rechtslage klar ist. Der Gesetzgeber sieht hier keine Ermessensspielräume vor. Die Führerscheinbehörde ist verpflichtet, den Führerscheinentzug anzuordnen, sobald die Geschwindigkeitsüberschreitung feststeht und anerkannt/ festgestellt wurde.
Vorsicht bei der Zahlung von Geldstrafen
Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, bei Erhalt einer Strafverfügung genau zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung tatsächlich in der angegebenen Höhe vorliegt. Vor allem sollte hinterfragt werden, ob die Messtoleranz korrekt abgezogen wurde und ob die Messergebnisse tatsächlich stimmen. Wer voreilig die Geldstrafe bezahlt, kann sich damit Monate später in einer unangenehmen Situation wiederfinden – nämlich dann, wenn die Führerscheinbehörde den Entzug des Führerscheins anordnet.
Fazit
Die Rechtslage in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und Führerscheinentzug ist in Österreich klar geregelt. Wer eine Geldstrafe ohne nähere Überprüfung bezahlt, erkennt die Übertretung an und muss damit rechnen, dass dies weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann. In Fällen, in denen der Führerscheinentzug droht, ist es daher ratsam, zunächst die Rechtmäßigkeit genau zu prüfen, bevor man vorschnell handelt.
Wenn Sie in eine ähnliche Situation geraten oder Fragen zu Ihrem Fall haben, stehen wir Ihnen gerne mit rechtlichem Rat zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!
Alle Geschwindigkeitsstrafen inklusive Geldstrafen und Folgen auf einen Blick:
Verstoß | Geldstrafe | Führerscheinentzug | Zusätzliche Maßnahmen |
Geschwindigkeit > 40 km/h (Ortsgebiet) oder > 50 km/h (außerhalb) „sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde“ |
300 € – 5.000 € | 1 Monat | |
Geschwindigkeit > 60 km/h (Ortsgebiet) oder > 70 km/h (außerhalb) |
500 € – 7.500 € | Mindestens 3 Monate | Neu ab 1. März 2024: Unter gewissen Voraussetzungen mögliche vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs (bis 2 Wochen); Möglichkeit der endgültigen Beschlagnahme |
Geschwindigkeit > 80 km/h (Ortsgebiet) oder > 90 km/h (außerhalb) |
500 € – 7.500 € | Mindestens 6 Monate | Nachschulung, Amtsarzt, Verkehrspsychologische Untersuchung (im Wiederholungsfall)
Neu ab 1. März 2024:
Möglichkeit der Beschlagnahme und des Verfalls des Fahrzeugs |
Gefährliche Bedingungen: Schulen, Überholverbot bei schlechten Sichtverhältnissen, Straßenrennen |
36 € – 2.180 € | Mindestens 6 Monate | Nachschulung, Amtsarzt, Verkehrspsychologische Untersuchung (Wiederholungsfall) |