Ein Führerscheinentzug in Österreich hat weitreichende Folgen – er bedeutet nicht nur, dass du auf das Auto verzichten musst, sondern bringt oft verschiedene Strafen, verpflichtende Nachschulungen und in Extremfällen sogar eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs mit sich. Meist stecken Alkohol- oder Drogendelikte, heftige Temposünden oder wiederholte Verstöße dahinter. Wer sich früh schlau macht und besonnen reagiert – etwa indem er rechtzeitig Einspruch einlegt und sich rechtlich beraten lässt – kann sich viele Nachteile und längere Fahrverbote ersparen.
Was bedeutet ein Führerscheinentzug und wann droht er?
Ein Führerscheinentzug markiert nicht einfach nur einen Verlust deiner Fahrerlaubnis auf Zeit – manchmal ist er sogar endgültig. In dieser Zeit ist es streng verboten, ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu steuern. Wer trotzdem fährt, muss mit ganz neuen Konsequenzen rechnen.
Der Entzug passiert nicht willkürlich. Meist liegt ein schwerwiegender Verstoß dahinter, manchmal auch gesundheitliche oder medizinische Gründe. Doch das Gefühl, plötzlich ohne Führerschein dazustehen, erwischt viele wie ein Schlag – und hat nachhaltige Auswirkungen auf Alltag und Beruf.
Typische Gründe für einen Führerscheinentzug
Der Führerschein kann in Österreich aus vielen Gründen entzogen werden. Hier die häufigsten:
- Alkohol am Steuer:
Schon ab 0,8 Promille ist der Führerschein mindestens einen Monat weg. Ab 1,6 Promille drohen dir noch längere Pausen – plus Nachschulungen. - Drogenkonsum:
Bereits der Nachweis von Suchtgift oder die Verweigerung eines Drogentests zieht fast immer einen Führerscheinentzug nach sich. - Grobe Geschwindigkeitsüberschreitung:
Wer innerorts mehr als 40 km/h oder außerorts mehr als 50 km/h zu schnell fährt, erlebt die volle Härte des Gesetzes. Bei Wiederholung wird’s noch unangenehmer. - Mehrfaches Vormerkdelikt:
Zum Beispiel mehrfach Handy am Steuer, Missachtung der roten Ampel oder andere Delikte – das summiert sich und kann zum Entzug führen. - Ungeeignetheit (§24 FSG):
Krankheiten, starke Sehschwäche oder Medikamente, die deine Fahrtüchtigkeit einschränken, sind für die Behörden triftige Gründe. - Weitere schwere Verkehrsverstöße:
Dazu zählt etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis, rücksichtsloses Überholen oder Fahrerflucht.
Tipp: Eine Übersicht der häufigsten Entzugsgründe samt Sanktionen findest du weiter unten in den Strafstaffelungen.
Führerscheinentzug und Geldstrafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Rechtslage in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und Führerscheinentzug ist in Österreich klar geregelt. Wer eine Geldstrafe ohne nähere Überprüfung bezahlt, erkennt die Übertretung an und muss damit rechnen, dass dies weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann. In Fällen, in denen der Führerscheinentzug droht, ist es daher ratsam, zunächst die Rechtmäßigkeit genau zu prüfen, bevor man vorschnell handelt.
Alle Strafen und Folgen bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf einen Blick:
| Verstoß | Geldstrafe | Führerscheinentzug | Zusätzliche Maßnahmen |
| Geschwindigkeit > 40 km/h (Ortsgebiet) oder > 50 km/h (außerhalb) „sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde“ |
300 € – 5.000 € | 1 Monat | |
| Geschwindigkeit > 60 km/h (Ortsgebiet) oder > 70 km/h (außerhalb) |
500 € – 7.500 € | Mindestens 3 Monate | Neu ab 1. März 2024: Unter gewissen Voraussetzungen mögliche vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs (bis 2 Wochen); Möglichkeit der endgültigen Beschlagnahme |
| Geschwindigkeit > 80 km/h (Ortsgebiet) oder > 90 km/h (außerhalb) |
500 € – 7.500 € | Mindestens 6 Monate | Nachschulung, Amtsarzt, Verkehrspsychologische Untersuchung (im Wiederholungsfall)
Neu ab 1. März 2024:
Möglichkeit der Beschlagnahme und des Verfalls des Fahrzeugs |
| Gefährliche Bedingungen: Schulen, Überholverbot bei schlechten Sichtverhältnissen, Straßenrennen |
36 € – 2.180 € | Mindestens 6 Monate | Nachschulung, Amtsarzt, Verkehrspsychologische Untersuchung (Wiederholungsfall) |
Führerscheinentzug wegen Alkohol: Entzugsdauer und Strafen
Je nach Verstoß und Situation unterscheiden sich die Strafen und Zusatzauflagen deutlich. Besonders wer schon öfter auffällig wurde, merkt: Mehrfach verstöße werden auch mehrfach hart geahndet.
Hier ein Beispiel, wie die Strafen gestaffelt sind:
| Verstoß | Entzugsdauer | Geldstrafe | Verpflichtende Maßnahmen |
|---|---|---|---|
| 0,8–1,2 Promille | mind. 1 Monat | 800–3.700 € | Verkehrscoaching (Erstverstoß) |
| 1,2–1,6 Promille | mind. 4 Monate | 1.200–4.400 € | Nachschulung |
| ≥1,6 Promille / Alkotestverweigerung | mind. 6 Monate | 1.600–5.900 € | Nachschulung, amtsärztl. & verkehrspsych. Gutachten |
| Grobe Geschwindigkeitsüberschreitung (extrem) | bis zu 6 Monate | bis 5.000 € | Fahrkompetenztraining, ggf. Fahrzeugbeschlagnahme |
| Mehrfache Vormerkdelikte | +1 Monat pro Delikt | bis 3.000 € | Nachschulung, ggf. Verkehrspsychologe |
| Wiederholungsdelikt (z. B. ≥1,6 Promille innerhalb 5 Jahre) | mind. 12 Monate | bis 7.000 € | Erweiterte Gutachten, zusätzliche Maßnahmen |
Gut zu wissen: Wer seinen Führerschein für mindestens 18 Monate abgeben muss, kommt meist um eine neue praktische Fahrprüfung und die komplette Mehrphasenausbildung nicht herum.
Besondere Regelungen für Probezeitlenker
Wer gerade erst den Führerschein gemacht hat, hat besonders strenge Regeln zu beachten. So kann schon ein kleiner Fehler zum Führerscheinentzug führen – etwa ab 0,1 Promille Alkohol. Nachschulungen oder verkehrspsychologische Beratungen sind bei kleineren Delikten schon Pflicht.
Besonders schmerzhaft: Lenker in der Probezeit, denen der Schein abgenommen wurde, müssen nach Ablauf der Sperrfrist oft die komplette Mehrphasenausbildung plus medizinisches Gutachten noch einmal durchlaufen. Da kann dich ein einziger Fehler richtig viel Zeit und Nerven kosten.
Ablauf des Verfahrens und Ihre Rechte
- Delikt wird festgestellt: Zum Beispiel durch einen Alkotest, Radarmessung oder den Hinweis eines Polizisten.
- Behördlicher Bescheid: Du bekommst eine schriftliche Information und weißt dadurch offiziell: Der Führerschein wird entzogen.
- Führerschein abgeben: Jetzt heißt es, den Schein fristgerecht bei der Behörde abzugeben – ansonsten drohen weitere Strafen.
- Einspruchsfrist beachten: Innerhalb von 2 Wochen kannst du offiziell Einspruch gegen den Bescheid erheben.
- Überprüfung durch die Behörde: Hier wird dein Einspruch geprüft und vielleicht sogar ein Ermittlungsverfahren gestartet.
- Entzugsdauer absitzen: Während dieser Zeit ist Autofahren absolut tabu! Wer trotzdem fährt, riskiert ein Ermittlungsverfahren.
- Neuer Führerschein: Nach Ablauf der Frist und Erfüllung aller Auflagen kannst du bei der Behörde eine Wiedererteilung beantragen.
Einspruch gegen den Führerscheinentzug: So gehen Sie vor
Ein Führerscheinentzug muss nicht das letzte Wort sein. Deine Rechte geben dir die Chance, dich zu wehren:
- Rasch reagieren: Innerhalb von 2 Wochen solltest du Stellung nehmen, sonst läuft die Chance davon.
- Typische Einspruchsgründe:
- Falsche Zuordnung (wurde wirklich DU beim Delikt erwischt?)
- Technische Messfehler oder mangelhafte Beweise
- Formelle Fehler im Bescheid
- Das Ausmaß der Strafe ist nicht verhältnismäßig
- Schritte zum Einspruch:
- Formuliere einen sachlichen, schriftlichen Einspruch an die zuständige Behörde. Ruhig und klar argumentieren!
- Achte auf das Ermittlungsverfahren – du bekommst in der Regel weitere Post innerhalb von 2 Wochen.
- Hilfe vom Profi: Ein Anwalt für Verkehrsrecht erhöht oft die Chance, den Führerschein früher zurückzubekommen.
- Wichtig: Akzeptierst du den Bescheid (z. B. durch sofortige Zahlung der Strafe), ist das Einspruchsrecht futsch.
Aus der Praxis: Mit professioneller anwaltlicher Hilfe gelingt es oft, das Urteil abzumildern oder den Führerscheinentzug ganz aufzuheben.
Wiedererteilung des Führerscheins: Was ist zu tun?
Ist die Entzugsdauer vorbei, fängt die Arbeit erst richtig an. Damit du wieder fahren darfst, brauchst du oft mehrere Nachweise.
- Absolviere alle vorgeschriebenen Nachschulungen – Pflicht nach Alkohol-, Drogenfällen und Wiederholung.
- Bringe medizinische oder psychologische Gutachten bei, falls gefordert – besonders bei hohen Promillewerten, Suchtmitteln oder Gesundheitsfragen.
- Je nach Delikt: Verkehrscoaching, Fahrkompetenztraining oder Mehrphasenausbildung absolvieren.
- Bestehe eine neue Fahrprüfung – das gilt ab 18 Monaten Entzugsdauer oder bei schweren Verstößen.
- Stelle den Antrag auf Wiedererteilung bei der Behörde und reiche alle Belege ein.
Merke dir: Die einzelnen Maßnahmen lassen sich nicht beliebig abkürzen. Sorge also vor und plane genug Zeit ein, damit der Neustart auf vier Rädern reibungslos klappt.
Neuregelungen: Fahrzeugbeschlagnahme und weitere Sanktionen
Seit März 2024: Wer es mit über 80 km/h zu viel (innerorts) oder über 90 km/h zu viel (außerorts) übertreibt, für den wird es noch härter: Die Polizei kann dein Auto nun zwei Wochen sofort beschlagnahmen.
Kommt es innerhalb von vier Jahren ein zweites Mal zu so einer Tat, kann das Fahrzeug endgültig eingezogen werden – unabhängig davon, wem es gehört. Begleitdelikte wie starker Alkoholgenuss oder Wiederholung verschärfen das Risiko der Beschlagnahme und können sogar zur sofortigen Abnahme des Führerscheins führen.
Tipp: Regelmäßige Updates zur Gesetzeslage oder eine rechtliche Erstberatung helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Tipps im Ernstfall: Wie Sie richtig reagieren
- Schnell handeln: Sobald der Bescheid kommt, nicht erst lange warten – du hast meist nur zwei Wochen Zeit.
- Nichts vorschnell sagen: Keine Schuldeingeständnisse oder alleinige Erklärungen abgeben. Ein missverständlicher Satz kann später negative Folgen haben.
- Führerschein pünktlich abgeben: Zu spät? Zusätzliche Strafen oder Ermittlungen wären die Folge.
- Vor Nachschulungen und Gutachten beraten lassen: Bei psychologischen oder amtsärztlichen Prüfungen lohnt eine gezielte Vorbereitung.
- Alle Unterlagen sichern: Egal ob Polizeiprotokoll, Bescheide, Ergebnisse von Messungen oder Fotos – alles kann später wertvoll sein.
- Verkehrsrechtsschutz nutzen: Mit Versicherung werden oft die Kosten für Anwalt und Verfahren übernommen.
Fallbeispiel eine Mandanten: Führerscheinentzug in Österreich nach 10 Monaten
Einleitung
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind im Straßenverkehr keine Seltenheit. Oft ist es nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon hat man die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Häufig folgt auf eine solche Übertretung eine Geldstrafe, die viele Betroffene umgehend bezahlen. Doch was viele nicht wissen: Mit der Einzahlung der Geldstrafe wird die Verwaltungsübertretung anerkannt, was später zu weiteren Konsequenzen führen kann, wie etwa dem Führerscheinentzug.
Der Fall: Geschwindigkeitsüberschreitung und Führerscheinentzug nach 10 Monaten
Ein Mandant hat uns mit folgendem Sachverhalt konfrontiert: Im November 2023 überschritt er außerhalb des Ortsgebiets die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h. Daraufhin erhielt er eine Strafverfügung, die er fristgerecht bezahlte. Über zehn Monate später, im August 2024, erhielt er jedoch einen Bescheid der Führerscheinbehörde, die ihn zur Abgabe seines Führerscheins für einen Monat aufforderte. Dies wirft die Frage auf, ob dieser späte Führerscheinentzug rechtlich haltbar ist und was Betroffene in ähnlichen Situationen beachten sollten.
Rechtliche Grundlagen: Verwaltungsstrafverfahrensgesetz und Führerscheingesetz
Die rechtliche Grundlage für Verwaltungsübertretungen, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung, findet sich im Verwaltungsstrafverfahrensgesetz (VStG). Dieses Gesetz regelt, wie Verstöße im Straßenverkehr geahndet werden und legt Fristen sowie Verfahrensabläufe fest.
Für die Maßnahmen, die den Führerschein betreffen, sind hingegen das Führerscheingesetz (FSG) und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) maßgeblich. Dieses Gesetz gibt vor, unter welchen Bedingungen der Führerschein entzogen werden kann.
Anerkennung der Verwaltungsübertretung durch Zahlung der Geldstrafe
Viele Verkehrsteilnehmer sind nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung froh, wenn sie „nur“ eine Geldstrafe erhalten. Oft wird diese dann auch umgehend bezahlt, ohne die genaue Rechtmäßigkeit zu hinterfragen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Mit der fristgerechten Einzahlung der Geldstrafe wird die Verwaltungsübertretung anerkannt. Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung um 54 km/h außerhalb des Ortsgebiets nicht mehr bestritten werden kann.
Diese Anerkennung hat weitreichende Konsequenzen. Sobald die Übertretung anerkannt ist, hat dies Bindungswirkung für die Führerscheinbehörde. Das bedeutet, dass diese auf Grundlage des anerkannten Verstoßes weitere Maßnahmen ergreifen kann, wie zum Beispiel den Führerscheinentzug.
Der Führerscheinentzug nach dem Führerscheingesetz
Das Führerscheingesetz schreibt vor, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h der Führerschein für die Dauer von mindestens einem Monat entzogen werden muss. Im vorliegenden Fall überschritt der Mandant die erlaubte Geschwindigkeit um 54 km/h, womit der Führerscheinentzug zwingend vorgeschrieben ist.
Eine Beschwerde gegen diesen Führerscheinentzug hätte daher wenig Aussicht auf Erfolg, da die Rechtslage klar ist. Der Gesetzgeber sieht hier keine Ermessensspielräume vor. Die Führerscheinbehörde ist verpflichtet, den Führerscheinentzug anzuordnen, sobald die Geschwindigkeitsüberschreitung feststeht und anerkannt/ festgestellt wurde.
Vorsicht bei der Zahlung von Geldstrafen
Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, bei Erhalt einer Strafverfügung genau zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung tatsächlich in der angegebenen Höhe vorliegt. Vor allem sollte hinterfragt werden, ob die Messtoleranz korrekt abgezogen wurde und ob die Messergebnisse tatsächlich stimmen. Wer voreilig die Geldstrafe bezahlt, kann sich damit Monate später in einer unangenehmen Situation wiederfinden – nämlich dann, wenn die Führerscheinbehörde den Entzug des Führerscheins anordnet.
Führerscheinentzug: Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich trotz Entzugs Auto fahre?
Das ist eine Straftat. Es drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und ein noch längerer Entzug.
Kann ich den Entzug umgehen, indem ich ins Ausland ausweiche?
Leider nein. Ein österreichischer Führerscheinentzug gilt auch im Ausland. Dort können sogar zusätzliche Sanktionen drohen.
Wie lange bleibt ein Delikt „aktenkundig“?
Meistens bis zu vier Jahre, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Danach beginnt die Frist von vorn.
Welche Unterlagen brauche ich für die Wiedererteilung?
Den Nachweis über absolvierte Nachschulungen, ärztliche Gutachten, Prüfungsbescheide und einen aktuellen Lichtbildausweis.
Kann ich auch als Fahranfänger meinen Führerschein ganz verlieren?
Ja – und gerade in der Probezeit wird es schnell ernst. Dort reicht oft schon ein kleiner Verstoß für eine komplette Wiederholung der Ausbildung.
Vertrauen Sie auf kompetente Unterstützung nach Führerscheinentzug
Ein Führerscheinentzug wirbelt oft das ganze Leben durcheinander – beruflich wie privat. Doch du bist damit nicht auf dich allein gestellt. Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer zählt zu den erfahrensten Spezialisten für Verkehrsrecht und Führerscheinbelange in Österreich. Ein Erstgespräch bringt meist schnell Licht ins Dunkel und kann schon den entscheidenden Unterschied machen, wie lange du wirklich auf deine Fahrerlaubnis verzichten musst.
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(Dieser Artikel wird regelmäßig überarbeitet. Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Stand der österreichischen Rechtslage – Stand: 2024.)





